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       # taz.de -- Bundesrichter kritisiert Asylverschärfung: Rechtsstaatlichkeit nicht gesichert
       
       > Erfahrene Richter und Juristen kritisieren die erneute Asylverschärfung.
       > Sie befürchten, dass vielen Flüchtlingen der Weg zum Anwalt versperrt
       > wird.
       
   IMG Bild: Wie leicht kommen Geflüchtete an einen Anwalt? Aufnahmezentrum in Manching
       
       Berlin epd | Die inzwischen geltenden schärferen Regeln für Asylbewerber
       stoßen bei hochrangigen Juristen weiter auf Kritik. Man könne den Verdacht
       haben, dass die Politik „in einigen Punkten doch kontraproduktiv über das
       Ziel hinausgeschossen ist“, sagte der Richter am Bundesverwaltungsgericht,
       Uwe Berlit, am Dienstagabend bei einer Veranstaltung des Deutschen
       Anwaltvereins in Berlin.
       
       Berlit fürchtet um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in den
       Schnellverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten. Die neuen
       Regeln könnten in seinen Augen dazu führen, dass den Flüchtlingen
       anwaltliche Beratung vorenthalten wird.
       
       Um das „Asylpaket II“, das am 17. März in Kraft getreten ist, hatte die
       Koalition lange gerungen. Im Mittelpunkt stand dabei der Streit um die
       Aussetzung des Familiennachzugs. Weitere Verschärfungen wie die Einführung
       beschleunigter Asylverfahren in speziellen Aufnahmeeinrichtungen und
       niedrigere Hürden bei der Abschiebung Kranker gerieten dabei aus dem Fokus
       der Öffentlichkeit.
       
       Fachjuristen beäugen genau diese Regelungen aber skeptisch. Berlit verglich
       die Schnellverfahren mit dem seit den 90er Jahren existierenden
       Flughafenverfahren, bei denen Menschen aus sicheren Drittstaaten im
       Transitbereich verbleiben müssen, bis ihr Asylantrag geprüft – und in aller
       Regel abgelehnt wird. Der Bundesrichter sagte, wie das Flughafenverfahren
       selbst seien die neuen Regelungen nicht grundsätzlich verfassungswidrig.
       Dennoch machte er auf Unterschiede in der „faktischen Umsetzung“
       aufmerksam.
       
       ## Nicht genügend Anwälte
       
       Anders als an den entsprechenden Flughäfen wiesen die Standorte der neuen
       speziellen Aufnahmeeinrichtungen nicht die Dichte an Anwälten und
       zivilgesellschaftlicher Unterstützung auf, sagte er. Bislang gibt es für
       die Einrichtungen zwei Standorte: Bayreuth und Manching. Neben der
       Versorgung mit Bundespolizisten und Verwaltungsmitarbeitern müssten auch
       anwaltliche, ärztliche und zivilgesellschaftliche Strukturen mitgedacht
       werden, forderte Berlit.
       
       Der Frankfurter Asylanwalt Tim Kliebe unterstellte, mit den Einrichtungen
       werde eine „Entsolidarisierung mit der Zivilgesellschaft“ verfolgt. Er
       kritisierte, der Bundestag habe bei der Verabschiedung der neuen Regeln
       Forderungen nach einem Festlegen von Verfahrensregeln „komplett ignoriert“.
       
       Indirekt machte er bei der Diskussion einen Vorschlag für Verbesserungen.
       In Frankfurt am Main, dem Hauptstandort für das Flughafenverfahren, gibt es
       einen Vertrag zwischen dem Bund und dem Anwaltverein, der Rechtsberatung
       sicherstellen soll. Organisiert über einen Bereitschaftsdienst steht
       demnach immer ein Jurist zur Verfügung, wenn ein Asylantragsteller
       anwaltliche Hilfe braucht. Eine enge Zusammenarbeit gibt es zudem mit dem
       kirchlichen Flüchtlingsdienst.
       
       13 Apr 2016
       
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