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       # taz.de -- Kommentar Cannabis-Urteil: Entspannung statt Schmerzen
       
       > Das Urteil ist überfällig: Es zeigt die Gesundheitspolitik im Umgang mit
       > Schmerzpatienten als von Vorurteilen und Misstrauen geprägt.
       
   IMG Bild: Ein Pflänzlein gegen die Schmerzen: medizinisches Cannabis
       
       Dreißig Jahre hat sich ein Mann, dem die Multiple Sklerose seine
       Gesundheit, seinen Job und seine Lebensträume genommen hat, durch alle
       Gerichtsinstanzen gekämpft. Dreißig Jahre hat ein Mann, der aufgrund seiner
       Krankheit regelmäßig das Gleichgewicht verliert, der seine Wörter beim
       Sprechen entgleiten hört und der von spastischen Krämpfen geschüttelt wird,
       sein Ziel nicht aus den Augen verloren: Zumindest die Schmerzen wollte er
       auf ein für ihn aushaltbares Maß reduzieren dürfen.
       
       Dank Cannabis, dem einzigen Stoff, der ihm aus ärztlicher Sicht
       nachweislich hilft, und den er infolge einer verfehlten Gesundheitspolitik
       – Medizinalhanf aus der Apotheke wird derzeit nicht erstattet – aus der
       ökonomischen Not heraus selbst anbauen muss.
       
       Einem unheilbar kranken Menschen in einer solchen Lebenssituation die
       Kostenübernahme für das einzige Mittel zu versagen, das ihm das Leben
       erträglicher macht, und ihm zugleich den Eigenanbau zu verbieten, das ist
       nicht bloß zynisch. Es ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf Achtung der
       körperlichen Unversehrtheit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in
       Leipzig jetzt, nach 30 Jahren Rechtsstreit, klar gestellt.
       
       Das Urteil ist so überfällig wie wegweisend. Es entlarvt die
       Gesundheitspolitik im Umgang mit Schmerzpatienten als das, was sie
       vielerorts immer noch ist: ein von Vorurteilen, Misstrauen und diffusen
       Ängsten geprägtes Unternehmen – auch angesichts der Unfähigkeit mancher
       politischer Verschwörungstheoretiker, zwischen illegalem Drogenkonsum und
       dem sinnvollen Einsatz von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken zu
       unterscheiden.
       
       Zugleich stärkt das Urteil dem Kreis um Bundesgesundheitsminister Hermann
       Gröhe (CDU) den Rücken, der spät, aber endlich erkannt hat: Cannabis für
       Schwerkranke muss künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Gröhes
       umstrittenes Cannabis-Gesetz muss jetzt vom Parlament fix auf den Weg
       gebracht werden, will sich die Politik nicht endgültig blamieren und ihren
       Job weiterhin den Gerichten überlassen.
       
       Seinen großen Erfolg nach 30 Jahren Kampf konnte der schwerkranke Mann
       übrigens nicht persönlich genießen. Im Gericht in Leipzig saß
       stellvertretend für ihn seine Lebensgefährtin. Und das dürfte kaum daran
       gelegen haben, dass der stolpernde, stotternde und schwer gestörte Mann auf
       seiner heimischen, vermeintlichen „Rauschgiftplantage“ bekifft in der Ecke
       lag.
       
       7 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Haarhoff
       
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