# taz.de -- Formale Hürden: Baubremser ausgebremst
> Die Bezirke lehnen Bürgerbegehren gegen große Flüchtlingsunterkünfte ab,
> weil sie sich nicht gegen Bezirks-, sondern Landesbeschlüsse richten
> würden.
IMG Bild: Auch die Volksgesetzgebung muss administrative Hürden überwinden
HAMBURG taz | Sechs Hamburger Bezirke haben am Dienstag wortgleich die bei
Ihnen eingereichten Bürgerbegehren gegen Unterkünfte für mehr als 300
Flüchtlinge für „unzulässig“ erklärt. Die Bescheide wurden am Nachmittag an
den Dachverband der „Initiativen für eine gelungene Intergration“
verschickt. Ihre Ablehnung begründen die Bezirke vor allem damit, dass die
bezirklichen Begehren gegen mehrere Senatsbeschüsse opponieren, statt sich
wie erlaubt nur um Bezirksbeschlüsse zu kümmern.
Der Senat hatte im Oktober beschlossen, in jedem der sieben Bezirke der
Stadt bis Ende 2016 rund 800 Wohnungen pro Bezirk für die
Folgeunterbríngung von insgesamt 28.000 Flüchtlingen bauen zu lassen. Dabei
sollen „auch deutlich größere Einheiten als 300 Flüchtlinge pro
Wohnungsbauvorhaben“ möglich sein, heißt es in einer Erklärung des
Bezirksamtes Nord.
Dagegen geht der Dachverband bereits mit einer stadtweiten Volksinitiative
an, die aber die Planungen nicht aufhält. Die bezirklichen Bürgerbegehren
hingegen würden dem Initiativzusammenschluss bereits nach der Sammlung
weniger Tausend Unterschriften pro Bezirk ein Bau-Moratorium bis zur
Entscheidung bescheren. Damit würden die Senatspläne zumindest auf der
Zeitachse gegenstandslos werden.
In Wandsbek etwa wurden bereits am Montag laut Initiativ-Sprecher Klaus
Schomacker 4.049 Unterschriften gegen Großunterkünfte abgegeben, fast
doppelt so viele, wie für ein Bürgerbegehren und damit ein Moratorium
notwendig wären. Hamburgweit haben die Initiatoren der Begehren nach
eigenem Bekunden in der vergangenen Woche bereits mehr als Zehntausend
Unterschriften gesammelt. Der Initiativenverbund gegen Großunterkünfte will
gegen die bezirkliche Ablehnung vorgehen.
Acht erfahrene Juristen hätten den Text der Bürgerbegehren vorab geprüft,
darunter auch zwei Richter, sagt Schomacker. Er ist überzeugt, dass ein
Widerspruch gegen den Stopp der Bürgerbegehren erfolgreich sein wird.
Darüber muss nun binnen zehn Tagen die Finanzbehörde entscheiden, die die
Aufsicht über die Bezirke hat. Bestätigt sie den verhängten Stopp der
Begehren, bleibt den Gegnern der Großunterkünfte nur der Gang vor das
Verwaltungsgericht.
Doch darf das Volk mit unterschiedlichen Instrumenten gleichzeitig im
Bezirk und auf Landesebene gegen die Baupläne vorgehen? Der Verein „Mehr
Demokratie“ hält sich bei der Bewertung bedeckt. „Diese Rechtsfrage ist
etwas unübersichtlich“, sagt Manfred Brandt von „Mehr Demokratie“. Aus
seiner Sicht gibt es „keine saubere Trennung zwischen der Landes- und der
Bezirksebene“.
Es müsse aber differenziert werden zwischen der Flüchtlingspolitik aus
Stadtstaatsebene und Bebauungsplänen, so Brandt. Letztgenannte fielen in
die Kompetenz der Bezirke und seien deshalb mit Bürgerbegehren angreifbar,
die aber für Senat und Bürgerschaft nur „empfehlenden Charakter“ hätten.
Die Ablehnung zeige, dass dem Senat „nicht an einer inhaltlichen Einigung
mit der Initiative gelegen ist, sondern lediglich an einer schnellen
Abwicklung der Begehren“, sagt die FDP-Fraktionschefin Katja Suding: Das
Vorgehen führe zu Verdrossenheit. Stattdessen müsse der Senat endlich
offenlegen, wie viele „Expresswohnungen“ genau an welchen Standorten
geplant seien. „Die Menschen haben ein Recht zu erfahren, wie es konkret
weitergehen soll.“
12 Apr 2016
## AUTOREN
DIR Marco Carini
DIR Sven-Michael Veit
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