# taz.de -- US-Stützpunkte in Deutschland: Klage gegen Drohnenkrieg gescheitert
> Ein Aktivist will verhindern, dass die USA Ramstein für Drohneneinsätze
> nutzen. Er klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht – erfolglos.
IMG Bild: Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Aktivisten wollen verhindern, dass US-Drohnen von Deutschland aus gesteuert werden.
Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen
Kampfdrohnen-Einsätze der USA zurückgewiesen. Die Bundesregierung muss den
Amerikanern daher nicht verbieten, den US-Stützpunkt Ramstein für
Drohnenflüge zu nutzen. Nach Ansicht der Richter hatte der Kläger kein
Klagerecht.
Geklagt hatte Wolfgang Jung, ein Friedensaktivist, der zwölf Kilometer von
Ramstein entfernt wohnt. Er ist überzeugt, dass der US-Stützpunkt im
Drohnenkrieg eine wichtige Funktion hat. Dabei stützt er sich auf
verschiedene Medienberichte.
Sofern die US-Armee ihre Drohnen völkerrechtswidrig einsetzt, bricht sie
laut dem Kläger also auch deutsches Recht. Jung forderte daher, dass die
Bundesregierung die Einsätze entweder von deutschem Personal überwachen
lässt oder den Amerikanern gleich ganz verbietet, Ramstein für den
Drohnenkrieg zu nutzen.
Schon in den Vorinstanzen war Jung mit diesem Wunsch gescheitert: Nach
Ansicht der Richter war er nicht klageberechtigt, da er durch die
Drohnenflüge nicht in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Seine Anwälte
widersprachen: Ihnen zufolge ist allgemein bekannt, „dass Betroffene auf
rechtswidrigen ‚Staatsterrorismus‘ durch individuellen Terrorismus
reagieren“. Es sei also möglich, dass Ramstein wegen des Drohnenkriegs zum
Anschlagsziel werde. Ein Attentat könne dann auch Jung treffen - er wohne
ja in der Nachbarschaft.
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht überzeugte diese Argumentation aber
nicht. Sie entschieden am Nachmittag: „Die bloße Möglichkeit einer aus der
Nähe zur Air Base folgenden mittelbaren Gefährdung, die von Entscheidungen
Dritter abhängig ist, reicht zur Begründung der Klagebefugnis nicht aus.“
5 Apr 2016
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DIR Tobias Schulze
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