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       # taz.de -- Übernachtungsportal Airbnb: Widerstand ist zwecklos
       
       > Der Senat verweigert dem Portal Airbnb eine Ausnahmeregelung: Auch Global
       > Player müssen bei der Suche nach illegalen Ferienwohnungen kooperieren.
       
   IMG Bild: Immer mehr Touristen zieht es nach Berlin. Doch Ferienwohnungen zu vermieten wird schwieriger
       
       Für Airbnb fand die Kreuzigung schon am Gründonnerstag statt. Bei einem
       Treffen mit Senatsvertretern musste eine Delegation des
       Übernachtungsportals die Hoffnung fahren lassen, dass der Kelch des
       Zweckentfremdungsverbots an ihnen vorübergehen könnte. Sprich: Die erst
       jüngst verschärften Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen und deren
       Vermittler gelten auch für den Global Player. Für dessen Geschäftsmodell
       ist das ein Problem.
       
       Das 2014 beschlossene Zweckentfremdungsverbot soll Wohnraum erhalten, indem
       es die Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Feriengäste
       genehmigungspflichtig macht. Mit der im Februar verabschiedeten Novelle
       versucht die rot-schwarze Koalition nun, verbliebene Schlupflöcher zu
       schließen. Unter anderem werden die Betreiber von Übernachtungsportalen im
       Internet verpflichtet, den Behörden die Daten von Anbietern mitzuteilen.
       Bei Airbnb erfahren bislang nur die Mieter nach Vertragsabschluss die
       genaue Adresse der Wohnung.
       
       Christopher Lehane, „Head of Global Policy and Public Affairs“ von Airbnb,
       hatte sich vom Antichambrieren beim Senat offenbar irgendeine
       Ausnahmeregelung erhofft. Sein Interesse daran ist verständlich:
       Wohnungsbesitzer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten
       wollen, dürften künftig die Anonymität des Portals vermissen und es meiden.
       Aber Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup blieb hart und ließ
       anschließend mitteilten, die Herausgabe von Daten über
       Ferienwohnungs-Vermieter sei „der Lackmustest für die
       Kooperationsbereitschaft von Airbnb“. Weitere Gespräche seien nur sinnvoll,
       „wenn Airbnb bereit ist, konstruktiv daran mitzuwirken, den Berliner
       Wohnungsmarkt vor Zweckentfremdung zu schützen“.
       
       Enger wird es durch die Novelle des Zweckentfremdungsverbots nicht nur für
       jene Vermieter, die im Verborgenen agieren. Am 30. April endet auch die
       zweijährige Schonfrist, die das Gesetz den Anbietern bestehender
       Ferienwohnungen gewährte, wenn sie diese meldeten. Das betrifft rund 6.300
       Fälle. In vielen dürfte das Bezirksamt die nötige Genehmigung verweigern,
       weil die Wohnungen in Gebieten mit hohem Verdrängungsdruck liegen. Auch
       Zweitwohnungen sind nicht mehr vom Gesetz ausgenommen.
       
       Airbnb schoss gleich mit den Ergebnissen einer Umfrage zurück. Der zufolge
       unterstützen mehr als 70 Prozent der BerlinerInnen das Airbnb-Modell. 77
       Prozent lehnten Bußgelder gegen „Home Sharer“ ab, und 68 Prozent seien
       gegen eine mögliche Internet-Plattform zur Denunziation ungenehmigter
       Ferienwohnungen.
       
       26 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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