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       # taz.de -- Verhandlung am Bundesgerichtshof: Verlage kämpfen um VG-Wort-Gelder
       
       > Er will nicht mit den Verlagen teilen. Deshalb kämpft ein Autor vor dem
       > Bundesgerichtshof darum, alle VG-Wort-Einnahmen selbst einzustreichen.
       
   IMG Bild: Nur „Bundesgerichtshof“ ist ein zu kurzer Text um dafür Gelder von der VG Wort zu bekommen
       
       Darf die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ihre Einnahmen nur an
       Autoren ausschütten? Oder kann sie wie bisher auch die Verlage beteiligen?
       Das sollte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, doch das Urteil
       verzögert sich.
       
       Die VG Wort besteht schon seit 1958 und wird gemeinsam von über 400.000
       Autoren und rund 11.000 Verlagen getragen. Sie macht Urheberrechte immer
       dort geltend, wo der einzelne Buchautor oder Journalist überfordert wäre -
       zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und den Erstellern von Pressespiegeln.
       Auch streicht sie die Abgaben ein, die die Hersteller von Kopierern und
       Laserdruckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten Privatkopien von
       geschützten Werken angefertigt werden. Die VG Wort verteilt das
       eingenommene Geld dann an Autoren und Verlage. Je nach Textart bekommen
       Verlage 30 bis 50 Prozent der ausgeschütteten Gelder. Im Schnitt erhalten
       sie so rund 30 Millionen Euro pro Jahr.
       
       Dagegen klagte 2011 der Münchener Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der
       regelmäßig Bücher schreibt und insofern auch Autor ist. Ihm geht es nicht
       ums Geld, sondern ums Prinzip. Sein Vater war ein Journalist, der kaum über
       die Runden kam. Bei Urheberrechtsreformen hat sich Vogel deshalb regelmäßig
       für die Stärkung der Autoren eingesetzt, oft im Auftrag des
       Justizministeriums. Seine Klage sieht das Ministerium nun aber ebenso
       kritisch, wie die Urheberrechtsverbände. Bisher waren nämlich die große
       Mehrheit der Beteiligten mit dem partnerschaftlichen Modell der VG Wort
       durchaus zufrieden.
       
       Juristisch beruft sich Vogel darauf, dass eben nur die Autoren Inhaber des
       Urheberrechts seien. Ihnen stünden die Einnahmen der VG Wort deshalb
       ungeschmälert zu. Die Verlage argumentieren, dass ihnen die Autoren
       Nutzungsrechte übertragen haben. Vogel hält das jedoch für unzulässig. Die
       entsprechende Norm im Urheberrechtsgesetz (63a) müsse einschränkend
       ausgelegt werden.
       
       ## Die Verlage verloren und verloren
       
       Bisher hatte Vogel mit seiner Klage gegen die VG Wort Erfolg. Das
       [1][Landgericht München] und auch das dortige Oberlandesgericht gaben ihm
       Recht. Insbesondere kleine Verlage sehen sich seither in ihrer Existenz
       bedroht. Die VG Wort ging deshalb in Revision zum BGH. Im Dezember 2014
       verhandelte der BGH erstmals über die Sache, setzte das Verfahren jedoch
       aus, um auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu warten. Der
       EuGH war gerade mit einer ähnlichen Sache aus Belgien befasst.
       
       Im November 2015 beanstandete der EuGH ein belgisches Gesetz, das die
       dortige Verwertungsgesellschaft Reprobel verpflichtete, einen Teil ihrer
       Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Die Verlage hätten nach EU-Recht
       kein eigenes Urheberrecht. Danach schien die Verhandlung des BGH an diesem
       Dienstag nur noch eine Formsache zu sein. Ein Erfolg von Martin Vogel
       schien so gut wie sicher.
       
       Doch die VG Wort und die Verlage gaben nicht auf. „Das Reprobel-Urteil ist
       nicht auf Deutschland übertragbar“, erklärte Thomas Winter, der Anwalt der
       VG Wort. In Belgien sei es um ein Gesetz gegangen, während in Deutschland
       die Autoren per Vertrag Rechte an die Verlage abtreten. Dazu habe der EuGH
       „überhaupt nichts“ gesagt, betonte Winter.
       
       Vogels Anwalt, Thomas von Plehwe, hielt das EuGH-Urteil aber durchaus für
       übertragbar. Es stehe schließlich in einer Reihe ähnlicher EuGH-Urteile,
       die alle das gleiche Ziel hätten: „Die Vergütung darf den Urhebern nicht
       vorenthalten werden.“
       
       ## Nächster Schritt im April
       
       Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ in der zweistündigen
       Verhandlung erkennen, dass er die Sache noch nicht für entscheidungsreif
       hält. Wie es weiter geht, will der Senat am 21. April verkünden. Vermutlich
       wird der BGH den deutschen Fall nun doch dem EuGH vorlegen, damit dieser
       sich auch zur deutschen Rechtslage äußern kann.
       
       Die Ausschüttung der VG Wort an Autoren ist von dem Rechtsstreit bisher
       nicht berührt. Dagegen bekommen die Verlage seit November 2015 nichts mehr;
       ihr Anteil wird auf einem Sperrkonto gelagert. Außerdem hält sich die VG
       Wort die Rückforderung der seit 2012 ausgezahlten Gelder vor.
       
       Unter dem Druck der Verlage hat sich inzwischen auch Justizminister Heiko
       Maas (SPD) in die Diskussion eingeschaltet. Mit der Kulturbeauftragten
       Monika Grütters (CDU) schrieb er im Februar an die EU-Kommission und bat
       diese bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts um eine Öffnungsklausel.
       Damit will er das deutsche Modell, das in Europa als vorbildlich gelte,
       retten.
       
       „Gemeinsame Verwertungsgesellschaften schaffen in vielen Mitgliedstaaten
       einen Rahmen für Verleger und Autoren, nicht nur um Vergütungsansprüche
       wahrzunehmen, sondern auch, um viele Alltagsfragen bei der Nutzung
       urheberrechtlich geschützter Werke einvernehmlich und pragmatisch zu
       klären. Dies sollte auch in Zukunft möglich bleiben!“, forderte Maas.
       Bisher gibt es keine Signale, dass der zuständige EU-Kommissar Günther
       Oettinger (CDU) den Vorschlag aufgreift. Laut Justizministerium ist eine
       nationale Regelung nicht möglich.
       
       10 Mar 2016
       
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