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       # taz.de -- Konzerne klagen gegen den Atomausstieg: „Eine tief politische Entscheidung“
       
       > Drei Atomkonzerne klagen vor dem Verfassungsgericht. Sie wollen Geld,
       > weil der Bundestag nach Fukushima die Stilllegung der AKW beschleunigte.
       
   IMG Bild: Aktenwust vor der Verhandlung in Karlsruhe
       
       Karlsruhe taz | Fünf Jahre nach dem Atomunfall von Fukushima verhandelt das
       Bundesverfassungsgericht über den 2011 beschleunigten Atomausstieg in
       Deutschland. Die Energieunternehmen halten ihn für verfassungswidrig und
       hoffen auf milliardenschwere Entschädigungen.
       
       Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde schon 2001 beschlossen, nicht erst
       nach Fukushima. Damals handelte die rot-grüne Bundesregierung mit den
       Atomkonzernen „Reststrommengen“ für die AKWs aus. So sollten
       Entschädigungen vermieden und ein angemessener Gewinn der Betreiber
       sichergestellt werden. Allerdings verlängerte die schwarz-gelbe
       Bundesregierung 2010 die Restlaufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre pro
       AKW.
       
       Kurze Zeit darauf kam es zur Reaktorkatastrophe in Fukushima. Ein Erdbeben
       und ein Tsunami führten zur Kernschmelze, gewaltige Mengen Radioaktivität
       traten aus. Drei Monate später nahm der Bundestag die verlängerten
       AKW-Laufzeiten zurück und orientierte sich wieder am ursprünglichen
       Ausstiegsplan. Allerdings wurden sieben ältere AKWs und der Pannenreaktor
       Krümmel sofort stillgelegt.
       
       Gegen diese Änderung des Atomgesetzes erhoben die drei großen
       Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall Verfassungsbeschwerde. Sie sehen
       im beschleunigten Atomausstieg eine „Enteignung“ oder eine
       „unverhältnismäßige“ Inhaltsbestimmung des Eigentums; beides wäre
       entschädigungspflichtig. Hätten ihre Klagen Erfolg, wäre die
       Atomgesetzänderung nichtig, die AKWs könnten also länger laufen. Der
       Bundestag müsste dann ein neues Änderungsgesetz beschließen, diesmal mit
       Entschädigungen.
       
       ## „Neueinschätzung der Risiken“
       
       Ziel der Klage sei nicht die Renaissance der Atomkraft, sondern eine
       angemessene Entschädigung, betonte in Karlsruhe Johannes Teyssen, der
       Vorstandsvorsitzende von Eon. „Die Energiewende ist auch unser Anliegen.“
       Ähnlich argumentierte RWEPower-Chef Matthias Hartung: „Es geht nicht um das
       Ob der Energiewende, sondern um das Wie.“ Die abrupte Kehrtwende von 2011
       sei irrational gewesen. Fukushima habe keine neuen Erkenntnisse über
       deutsche AKWs gebracht.
       
       In Fukushima habe sich kein bisher unbekanntes Restrisiko realisiert,
       vielmehr seien dort „offensichtliche und unverantwortliche Planungsfehler“
       gemacht worden, so Hartung. Dagegen habe die deutsche
       Reaktorsicherheitskommission die deutschen AKWs 2011 nach einer erneuten
       Überprüfung als sicher bezeichnet.
       
       Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte das damalige Gesetz:
       „Die Entscheidung für den schnellstmöglichen Atomausstieg war und ist
       richtig.“ Der Unfall, den man „in einem Hochtechnologieland wie Japan für
       unmöglich gehalten hatte“, sei Anlass für eine Neueinschätzung der Risiken
       gewesen. Bei den Folgen habe sich der Bundestag weitgehend an der
       Vereinbarung von 2001 orientiert. Wo er abwich, hätten die AKW-Betreiber
       nicht auf die Vereinbarung vertrauen dürfen, da sie diese selbst nicht
       ernst genommen hätten, indem sie auf eine Laufzeitverlängerung
       hinarbeiteten.
       
       Christoph Möllers, der Rechtsvertreter des Bundes, betonte: „Für die
       Neubewertung der Risiken waren keine naturwissenschaftlichen Erkenntnisse
       erforderlich. So etwas ist eine zutiefst politische Entscheidung.“ Wolfgang
       Ewer, der die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vertrat,
       stimmte zu: „Es gibt nichts Politischeres als die Festlegung von
       Risikogrenzen.“ Auch Astrid Wallrabenstein, als Vertreterin der
       Grünen-Bundestagsfraktion, betonte die „Gestaltungsfreiheit“ der
       Abgeordneten. Die Anwälte der Energieunternehmen widersprachen nicht.
       „Natürlich kann der Bundestag seine Meinung ändern – allerdings muss er
       dann entschädigen.“
       
       ## Extra-Klage für Krümmel
       
       Besondere Bedeutung hat das AKW Krümmel, dessen Betreiber eine separate
       Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Es war ab 2007 wegen zweier Störfälle
       abgeschaltet und sollte 2011 nach Reparaturen wieder angefahren werden.
       „Das wollte die Landesregierung nicht und sorgte dafür, dass das relativ
       neue AKW vom Bundestag wie ein altes AKW behandelt und sofort stillgelegt
       wurde“, so Krümmel-Anwalt Ulrich Karpenstein.
       
       Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgeführt werden, das Urteil wird erst
       in einigen Monaten erwartet.
       
       15 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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