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       # taz.de -- Spaßbremse Naturschutz: Angelverbot für Hobbyfischer
       
       > Das Bundesumweltministerium will das Freizeitangeln in Schutzgebieten auf
       > See verbieten. Der Nabu unterstützt das, Fischer halten es für
       > unverhältnismäßig.
       
   IMG Bild: Noch ist das auch für Hobby-Fischer erlaubt: Angel auf Nord- und Ostsee auswerfen und Fische rausziehen.
       
       HAMBURG taz | Die Bundesregierung will das Hobbyangeln in den
       Naturschutzgebieten von Nord- und Ostsee verbieten. Das sieht eine
       Verordnung vor, mit der das Bundesumweltministerium das geltende EU-Recht
       im deutschen Teil der beiden Meere umsetzen will. Während der
       Naturschutzbund (Nabu) die Pläne unterstützt, bezeichnet sie der Deutsche
       Fischereiverband als unverhältnismäßig und die Landespolitik sorgt sich um
       den Tourismus.
       
       Das Bundesumweltministerium begründet die geplanten Einschränkungen in der
       Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands damit, dass die
       Bestände wichtiger Fischarten wie des Dorschs erhalten werden sollen. Die
       Verordnung habe vor allem die biologische Vielfalt und den Artenschutz im
       Blick. Neben der Fischerei solle auch der Bootsverkehr außerhalb der
       Schifffahrtsrouten eingeschränkt werden, weil er viele Seevögel empfindlich
       störe. Von der Verordnung seien aber nur 30 Prozent der AWZ betroffen, 70
       Prozent stünden weiterhin zur Verfügung.
       
       Der Nabu hat sich jetzt hinter die Pläne der Bundesregierung gestellt. Er
       stützt sich auf Angaben des Von-Thünen-Instituts für Ostseefischerei, nach
       denen die Freizeitangler fast 70 Prozent der Fangmenge erreichen, die die
       Berufsfischer aus dem Meer holen. Der Nabu kritisiert, dass diese Entnahme
       nicht auf die maximal zulässige Fangquote angerechnet werde. Sie verzögere
       die Erholung der Fischbestände und schade den Lebensgemeinschaften in
       Riffen.
       
       Der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts Uwe Krumme bestätigt, dass
       die Hobbyfischer fast genauso viel fischen wie die Berufsfischer. „Große
       Habitatszerstörungen sind aber nicht nachgewiesen“, berichtet er. Es
       fehlten allerdings Nachweise, dass die geplanten Schutzvorschriften
       wirkten. „Bis es die nicht gibt, sehe ich keine Schädigung dadurch, dass
       jemand seine Angel ins Wasser hält, schließlich gibt es Dorsche auch immer
       noch“, sagt Krumme.
       
       „In Hinblick auf die Entnahme ist die Maßnahme sinnvoll“, urteilt der
       Umweltverband WWF. In ihren Fangmethoden unterscheide sich die Freizeit-
       allerdings von der Berufsfischerei. Dort komme es zu mehr Störungen als bei
       der Freizeitfischerei.
       
       Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) und
       Umweltminister Habeck (Grüne) äußerten sich kürzlich ablehnend gegenüber
       dem geplanten Verbot in der AWZ-Schutzgebietsverordnung. Meyer hält den
       Dorschschutz durch kontrollierte Fischerei für sinnvoller, als ein
       Angelverbot, vor allem, weil es dem Tourismus schaden könnte. Habeck hält
       das Verbot des Freizeitangelns für übertrieben, weil es kaum Auswirkungen
       auf die Fischbestände habe.
       
       Der deutsche Fischerverband bezeichnet das Verbot mit der gegebenen
       Begründung als unverhältnismäßig und sieht ein pauschales Verbot als nicht
       sinnvoll an. „Die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen wünsche wir
       uns anhand von Zahlen, Daten und Fakten besser belegt und differenziert“,
       sagt sein Sprecher.
       
       Das Bundesumweltministerium will die Entwürfe in nächster Zeit mit den
       verschiedenen Verbänden und Interessengruppen besprechen und überarbeiten.
       Mögliche Folgen des Verbots, wie die Schwächung des Tourismus, würden in
       die Überlegungen einbezogen und geprüft, versichert der
       Ministeriumssprecher.
       
       9 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Melina Seiler
       
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