# taz.de -- Europäisch-kanadisches Abkommen: Richter halten Ceta für rechtswidrig
> Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen
> Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.
IMG Bild: Proteste gegen Ceta und TTip in München
Berlin taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in
dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für
Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die
Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom
Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den
Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagenvertrag definiert, welche
Kompetenzen die Union hat.
Der Wirtschaftspakt Ceta soll 2017 in Kraft treten. Ursprünglich sah er die
Einrichtung privater Schiedsgerichte vor. Diese sollten mit Anwälten
besetzt sein und ohne Berufungsinstanz über Schadenersatzansprüche von
Unternehmen gegen Staaten entscheiden können, etwa wenn Firmen ihre
Gewinnerwartungen durch neue Gesetze beeinträchtigt sehen. Dabei kann es um
Milliarden Euro gehen.
Nach starken Protesten haben sich die EU-Kommission und Kanada auf
Vorschlag von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf eine Änderung
dieses sogenannten Investitionsschutzes geeinigt. Statt privater
Schiedsrichter soll es jetzt einen ständigen Gerichtshof mit
Berufungsinstanz geben.
Nach Auffassung des Richterbundes kann die Union eine solche
Gerichtsbarkeit aber nicht einfach im Rahmen eines Handelsabkommens
einführen. „Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür“, sagte Schneiderhan. Die
Entscheidungen des geplanten Gerichts sollen bindend sein, die
EU-Mitgliedsstaaten müssten sich ihnen also unterwerfen. Gleichzeitig sind
diese Gerichte aber nicht in das europäische Rechtssystem eingebunden.
Eine solche Konstruktion habe der Europäische Gerichtshof bereits in einem
Gutachten über das geplante Europäische Patentgericht als rechtswidrig
bezeichnet. Es wäre sinnvoll, so Schneiderhan, ein Gutachten beim
Europäischen Gerichtshof einzuholen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Darüber hinaus sei die Einrichtung eines solchen Gerichts nicht notwendig.
„Die Mitgliedstaaten der EU sind Rechtsstaaten“, sagte Schneiderhan.
Kritisch sieht er auch den Status der Richter. Diese sollen aus einem
kleinen Pool ausgewählt werden und nebenberuflich tätig sein. „Das
entspricht nicht unseren Standards von richterlicher Unabhängigkeit“, sagte
er.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist hingegen der Auffassung, dass die
Gerichte mit EU-Recht vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof habe in
zwei Gutachten klargestellt, dass sich die EU an internationalen Gerichten
beteiligen könne und unter welchen Bedingungen sie welche errichten könne,
hieß es. Daran habe sich die EU-Kommission orientiert.
2 Mar 2016
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DIR Anja Krüger
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