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       # taz.de -- Kleine Anfrage zu Waffengeschäften: Beschränkte Auskunftsfreude
       
       > Die Bundestagsfraktion der Grünen will es wissen: Wie ernst meint es die
       > Bundesregierung mit ihren Kleinwaffengrundsätzen?
       
   IMG Bild: Heiße Kleinwaffen warten auf schmutzige Deals
       
       Berlin taz | Heckler & Koch kann mit der Bundesregierung zufrieden sein.
       1.600 vollautomatische Gewehre, 48 Granatmaschinenwaffen und 100
       Maschinenpistolen für Oman; 14 vollautomatische Gewehre und 500
       Maschinenpistolen für die Vereinigten Arabischen Emirate; 100
       vollautomatische Gewehre, 100 Maschinenpistolen und 10 Maschinengewehre für
       Malaysia – alles genehmigt. Weitere Lieferungen sogenannter kleiner und
       leichter Waffen gingen unter anderem an Indien, Brasilien und den Libanon.
       
       Nun hat die grüne Bundestagsfraktion wissen wollen, ob sich die
       schwarz-rote Koalition in diesen Fällen, die im vergangenen Herbst den
       Bundessicherheitsrat passierten, an ihre eigenen „Kleinwaffengrundsätze“
       hält. Die Antwort des Wirtschaftsministerium: ausweichend.
       
       Gemäß den im März 2015 verabschiedeten Kleinwaffengrundsätzen müssen
       Empfängerländer grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben:
       Darüber, dass durch Neubeschaffung ersetzte kleine und leichte Waffen
       vernichtet werden (“Neu für Alt“). Sofern die Neubeschaffung „einen
       plausiblen Mehrbedarf deckt“, müssen Käufer sich ersatzweise verpflichten,
       die Waffen „bei einer späteren Außerdienststellung zu vernichten“.
       
       Per Kleiner Anfrage hatten die Grünen für jeden Einzelfall erfahren wollen:
       Gibt es jeweils eine solche Erklärung – und falls ja, in welcher Form wird
       deren Einhaltung überprüft?
       
       ## Kontrolle noch nicht umgesetzt
       
       In seiner Antwort, die der taz vorliegt, schreibt Wirtschaftsstaatssekretär
       Matthias Machnig (SPD), „in der Mehrzahl“ würden Erklärungen vorliegen. Und
       zwar für die zweite Variante, also „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“.
       Welche Länder die Erklärung nicht abgegeben haben, verrät er allerdings
       nicht. Ebenfalls keine Angaben macht Machnig, ob sich die Empfängerländer
       mit Vor-Ort-Kontrollen einverstanden erklärt haben.
       
       Eckpunkte für solche „Post-Shipment-Kontrollen“ hatte die Bundesregierung
       im Juli 2015 beschlossen. Anders als damals von Wirtschaftsminister Sigmar
       Gabriel (SPD) angekündigt, gibt es sie aber derzeit nicht einmal zur Probe:
       „Bislang wurden noch keine Post-Shipment-Kontrollen im Rahmen von
       Pilotprüfungen durchgeführt“, heißt es in dem Schreiben Machnigs. „Der
       Zeitpunkt der Durchführung der ersten Post-Shipment-Kontrollen lässt sich
       derzeit noch nicht bestimmen.“
       
       Es sei „völlig inakzeptabel und unverschämt“, dass Gabriel die konkrete
       Auskunft verweigere, „welche Vereinbarung bei seinen jüngsten
       Kleinwaffengeschäften getroffen wurden“, kritisiert die
       abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Agnieszka Brugger.
       „Auf dem Papier gibt es in Deutschland sehr strenge Regeln für den Export
       von Rüstungsgütern, in der Realität fehlt es ihnen aber massiv an
       Wirksamkeit und Verbindlichkeit.“
       
       Brugger fordert deshalb ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Auf Antrag der
       Grünen wird der Bundestag an diesem Donnerstag über mögliche Eckpunkte
       eines solchen Gesetzes beraten. Die Regierungsparteien haben bereits
       Ablehnung signalisiert. Aber immerhin soll Gabriel, laut Machnig, bereit
       sein, „darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre“.
       
       17 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Pascal Beucker
       
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