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       # taz.de -- Kommentar über Polizeigewalt: Zu viel Korpsgeist
       
       > Die Zahlen zu Polizeigewalt sind erschreckend. Dennoch gibt es kaum
       > unabhängige Ermittlungen gegen Schläger. Das liegt am Korpsgeist.
       
   IMG Bild: Ready for Action: Drei GSG-9-Polizisten leben das staatliche Gewaltmonopol aus.
       
       Knapp 2.140 Anzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt, davon
       nur 33 Anklagen: [1][Solche Zahlen zu Polizeigewalt], deren
       strafrechtlicher Ahndung und dem Missverhältnis zu Bürgern, denen der
       Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gemacht wird,
       zusammenzutragen, bedeutet mühevolle Kleinarbeit. Ob die Zahlen nun
       punktgenau stimmen, ist weniger wichtig – in der Tendenz sind sie richtig.
       
       Erstmals liegen sie für das Jahr 2014 also nun vor. Die Versuche, hier
       Transparenz herzustellen und zu einer gewissen „Waffengleichheit“ zu
       gelangen, reichen weiter zurück. Sie beginnen bereits in den späten 1970er
       Jahren und beginnen mit der Forderung von Bürgerrechtsgruppen wie
       „Humanistische Union“ und „Liga für Menschenrechte“ nach einer namentlichen
       Kennzeichnung der einzelnen Beamten (uniformierte Beamtinnen gab es damals
       nicht). In der Folge geriet die Kennzeichnungspflicht teilweise sogar zum
       Gegenstand von Koalitionsverhandlungen.
       
       Herausgekommen ist dabei jahrzehntelang nicht allzu viel, zu groß war der
       Widerstand der Polizeigewerkschaften. Zwar ist auch hier unterdessen ein
       Wandel und neues Problemverständnis entstanden. Dennoch haben die heute
       bestehenden Beschwerdestellen und internen Ermittlungsdienststellen einen
       entscheidenden Geburtsfehler: Sie sind zu dicht an die Polizei selbst und
       die Staatsanwaltschaften angebunden. Ihnen fehlt die Unabhängigkeit, denn
       Korpsgeist und berufliche Verständnisnähe mag man bestreiten – aber sie
       bestehen.
       
       Auch Erklärungsversuche, wonach durch personelle Unterbesetzung bei
       Polizisten die Frustrationsschwelle steigt, sind allenfalls in Einzelfällen
       richtig. Schläger gehören nicht in den Polizeidienst und müssen konsequent
       aussortiert werden. Und das möglichst bereits in der Ausbildung, ebenso wie
       bei der Bildung von Korpsgeist.
       
       Und hier sind weiterhin noch dicke Bretter zu bohren.
       
       12 Feb 2016
       
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