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       # taz.de -- Kriminelle Ausländer: Schnellere Ausweisung beschlossen
       
       > Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass kriminelle Ausländer
       > schneller ausgewiesen werden sollen. Künftig gibt es auch Abschiebungen
       > bei Bewährungsstrafe.
       
   IMG Bild: Warten auf das Flugzeug: Sammelabschiebung in Baden-Württemberg
       
       Berlin afp | Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle
       Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister
       Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag
       gemeinsam in Berlin mit. Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann
       ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer
       Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur
       Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
       
       „Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die
       glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne
       dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat“, sagte de
       Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in
       Köln als einen Grund für die Verschärfungen.
       
       In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche
       sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige
       kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen
       auch aus dem arabischen Raum. „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent
       zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Maas. „Bei kriminellen Ausländern
       ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.“
       
       Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die
       „Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben,
       deutlich ab“, sagte de Maizière. „Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die
       körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen
       Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in
       allen Fallkonstellationen deutlich ab.“
       
       „Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor,
       wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe
       verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war,
       und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder
       nicht.“ Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem
       „besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits
       bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
       
       12 Jan 2016
       
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