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       # taz.de -- Grenzkontrollen in Europa: Der Ruf nach Zurückweisung
       
       > Immer mehr Flüchtlinge dürfen nicht nach Deutschland einreisen. Die
       > EU-Innenminister beraten am Montag über den Umgang mit Grenzkontrollen.
       
   IMG Bild: An der Grenze: Nur, wer in Deutschland Asyl beantragen will, darf nach Deutschland einreisen
       
       Freiburg taz | Aus einem Europa ohne Grenzkontrollen wird ein Europa, das
       sein Heil in immer strengeren Grenzkontrollen sucht. Nicht nur Deutschland
       hat innerhalb des EU-Binnenmarkts Grenzkontrollen eingeführt und will
       vorläufig dabei bleiben.
       
       Am Montag diskutiert der EU-Rat der Innenminister, wie es mit den
       Grenzkontrollen weitergehen soll. Nach dem Schengener Grenzkodex können die
       EU-Staaten in Fällen, „die sofortiges Handeln erfordern“, maximal zwei
       Monate lang Grenzkontrollen in eigener Verantwortung einführen. Diese Frist
       lief [1][in Deutschland] Mitte November aus. Maximal sechs Monate lang kann
       Deutschland nach vorheriger Konsultation der Kommission und der anderen
       Mitgliedstaaten Grenzkontrollen beibehalten.
       
       Je nach Rechenweise läuft die Sechsmonatsfrist im März oder Mai aus. Bis
       maximal zwei Jahre kann Deutschland auf Empfehlung des Rats Grenzkontrollen
       einführen, wenn der kontrollfreie Binnenmarkt insgesamt gefährdet ist. Im
       März oder Mai müsste der Rat also einen derartigen Beschluss fassen.
       
       Diese Grenzkontrollen dienen bisher in Deutschland vor allem einer
       geordneten Einreise, die eine Erfassung der Personalien sicherstellen soll.
       Wer einen Asylantrag stellt, kann demnach einreisen. Zurückgewiesen werden
       Flüchtlinge nur, wenn sie in Deutschland kein Asyl beantragen, sondern
       weiterreisen wollen. Die Zahl solcher Zurückweisungen steigt. Im Oktober
       waren es 400, im November 700 und im Dezember 2.200. In den ersten beiden
       Januarwochen gab es laut Bundesinnenministerium schon rund 2.000
       Zurückweisungen.
       
       ## Zuständig nach Dublin
       
       Immer lauter werden aber die Stimmen, vor allem in CSU und CDU, die eine
       generelle Zurückweisung von Flüchtlingen fordern. Die Kritiker der
       Regierungslinie berufen sich dabei auf Paragraf 18 des deutschen
       Asylgesetzes. Danach „ist die Einreise zu verweigern“, wenn der Ausländer
       aus einem „sicheren Drittstaat“ einreist oder ein anderer EU-Staat für das
       Asylverfahren zuständig wäre. Dies könnte dazu dienen, dass alle
       Flüchtlinge an der deutschen Grenze abgewiesen werden.
       
       Die Bundesregierung macht hiervon bisher keinen Gebrauch. Zwar sind die
       Nachbarstaaten allesamt sichere Drittstaaten, allerdings ist diese Regel
       längst von EU-Recht „überlagert“, wie auch Innenminister Thomas de Maizière
       (CDU) jüngst erklärte. Welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig
       ist, bemisst sich [2][nach der Dublin-III-Verordnung].
       
       Zwar sind nach der Dublin-III-Verordnung vor allem die EU-Randstaaten für
       Asylverfahren zuständig, allerdings kann Deutschland solche Verfahren
       freiwillig übernehmen, was es derzeit regelmäßig macht. Eine Zurückweisung
       wäre auch nur an den zuständigen Staat – zum Beispiel Griechenland –
       möglich, nicht aber nach Österreich.
       
       Nach einem Bericht des Spiegel gibt es inzwischen aber auch in der
       Bundesregierung [3][Überlegungen für einen Plan B]. Ein Papier von Innen-
       und Justizministerium hält Zurückweisungen von Asylsuchenden für
       vertretbar, wenn auch „mit rechtlichen Risiken behaftet“. Die Ministerien
       wollten die Existenz des Papiers nicht bestätigen.
       
       24 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!5232002/
   DIR [2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32013R0604
   DIR [3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-zurueckweisung-an-der-grenze-laut-bundesregierung-zulaessig-a-1073404.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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