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       # taz.de -- Illegale Zuschüsse für Landtagsfraktionen: Feiern wie die Fürsten
       
       > Die Landtagsfraktionen geben Steuergelder oft für fragwürdige Zwecke aus.
       > Die Landesrechnungshöfe fordern Millionen Euro zurück.
       
   IMG Bild: Wer braucht noch mehr Geld? Die Fraktionen im Landtag von Rheinland-Pfalz stimmen ab.
       
       BERLIN taz | Mittelalterlich anmutende Menschen ziehen durch alte Gemäuer.
       Dazwischen stehen normal Bekleidete und unterhalten sich freundlich. Die
       ganze Szene ist eingerahmt von blau-gelben Flaggen. Bis zu ihrer Abwahl
       2014 veranstaltete die FDP-Fraktion in Sachsen jedes Jahr ein „Liberales
       Burgfest“ in einer der vielen Burgen des Bundeslandes. Wähler*innen wurden
       eingeladen, sich in ganz ungezwungener Atmosphäre mit den Abgeordneten
       auszutauschen.
       
       „Ich glaube, ich hatte mal vor vielen Jahren eine ganz gute Idee“, sagt der
       Fraktionsvorsitzende Holger Zastrow in einem Video der FDP zum 6. Liberalen
       Burgfest. „Darauf bin ich sehr stolz, dass sich das so entwickelt hat und
       dass es so ein fester Termin im Kalender von ganz, ganz vielen Liberalen
       und Freunden der Liberalen geworden ist.“ Auch die Teilnehmer*innen des
       Burgfests freuen sich im Video sichtlich über die Veranstaltung.
       
       Das Problem? Das Fest ist aus Steuergeldern finanziert. Wähler*innen aller
       Parteien zahlten fleißig für die Werbeveranstaltung der Liberalen. Und das
       ist nicht vorgesehen. Die Burgfeste in Sachsen sind ein besonders
       prägnantes Beispiel, aber auch in vielen anderen Fällen greifen die
       Landtagsfraktionen gern tief in die Staatskasse. Wie tief, darüber würden
       manche Bundesländer am liebsten schweigen.
       
       Fraktionen gelten als Teil der organisierten Staatlichkeit und werden
       deshalb voll mit staatlichen Mitteln ausgestattet. Im Gegensatz dazu werden
       Parteien nur teilfinanziert. Das Geld erhalten die Fraktionen, um ihr
       Personal zu bezahlen und ihrer Parlamentsarbeit nachzugehen. Die
       Abgeordneten der Landtage entscheiden selbst über die Angemessenheit und
       die Höhe der staatlichen Vollfinanzierung.
       
       Es ist nicht leicht nachvollziehbar, wie viel Geld jede einzelne Fraktion
       jedes Jahr bekommt. Viele Abgeordnete reizen ihren Bedarf aus und testen
       regelrecht, wofür sie das Geld einsetzen können. Laut einer Erhebung des
       Bundes der Steuerzahler haben die Landtagsfraktionen aller Bundesländer im
       Jahr 2010 insgesamt 105,5 Millionen Euro an sogenannten Zuschüssen
       bekommen. Aktuellere Zahlen gibt es nicht.
       
       ## Mehr als 5,7 Millionen zurückgefordert
       
       In den vergangenen zehn Jahren forderten die Landesrechnungshöfe mindestens
       5,7 Millionen Euro von den Landtagsfraktionen zurück. Hinzu kommen
       Rückforderungen, bei denen die Rechnungshöfe keine genauen Angaben zur Höhe
       der Ausgaben gemacht haben. Aus Hessen, Niedersachsen, Thüringen und aus
       dem Saarland sind bisher keine Prüfungsergebnisse bekannt.
       
       Die sächsische FDP-Fraktion hat in den Jahren 2007 bis 2009 knapp 184.000
       Euro für Burgfeste ausgegeben: für Speis, Trank und Rahmenprogramm. Der
       Rechnungshof des Landes Sachsen mahnte deshalb die Ausgabe an. 2009 allein
       beliefen sich die Ausgaben auf über 98.000 Euro. Das Fest fand nur zehn
       Wochen vor der Landtagswahl statt. Klare Sympathiewerbung, sagt der
       Landesrechnungshof.
       
       Das Werben für die Partei zählt laut den Landesfraktionsgesetzen eindeutig
       nicht zu den Aufgaben einer Fraktion. Die Fraktionsmittel dürfen deshalb
       auch nicht dafür eingesetzt werden. Die Parteien erhalten selbst zum Teil
       öffentliche Gelder, aus denen sie sich finanzieren.
       
       Hilft eine Fraktion nun bei der Wahlwerbung, so liegt eine verdeckte
       Parteienfinanzierung vor. Die Partei erhält nicht nur ihre normale
       Teilfinanzierung aus öffentlichen Mitteln, sondern erhält durch die
       Fraktion zusätzliche Steuergelder.
       
       Es gibt viele Richtlinien, wofür die Fraktionen ihre Mittel einsetzen
       dürfen und wofür nicht. Bei Reisekosten, Veranstaltungen und Rücklagen gibt
       es zum Beispiel Bestimmungen, die einen Missbrauch verhindern sollen.
       
       Die Landesrechnungshöfe sollen so wie in Sachsen in allen Bundesländern
       prüfen, ob die Bestimmungen eingehalten und alle Fraktionsmittel gerecht
       eingesetzt werden. Die Prüfung erfolgt meist am Ende der Legislaturperiode.
       
       [1][In einer umfassenden Recherche] hat das Recherchezentrum Correctiv die
       Landesrechnungshöfe um ihre Prüfungsergebnisse der letzten zehn Jahre
       gebeten, um sie aufzubereiten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu
       machen. Eine einheitliche Regelung zur Prüfung und Veröffentlichung gibt es
       nicht. In manchen Bundesländern funktioniert die Kontrollinstanz gut, in
       anderen weniger.
       
       Belinda Grasnick und David Schraven arbeiten für das gemeinnützige
       Recherchezentrum Correctiv. Weitere Informationen unter
       [2][https://correctiv.org/]
       
       21 Dec 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://correctiv.org/recherchen/stories/2015/12/21/wahlpartys-adventskalender-und-rom-reisen/
   DIR [2] https://correctiv.org/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Belinda Grasnick
   DIR David Schraven
       
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       Landtagsfraktion.