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       # taz.de -- Warnwesten in Wuppertal: Kein Prozess gegen „Scharia-Polizei“
       
       > Das Landgericht in Wuppertal weist eine Anklage wegen des Verstoßes gegen
       > das Uniformverbots zurück. Nur der Anführer der Gruppe ist weiter
       > angeklagt.
       
   IMG Bild: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gut aussehen.
       
       Wuppertal afp | Das Wuppertaler Landgericht hat die Eröffnung eines
       Prozesses gegen neun Männer wegen des Tragens von Westen mit der Aufschrift
       „Scharia-Polizei“ abgelehnt. Es liege kein strafbarer Verstoß gegen das
       Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz vor, teilte das Gericht am
       Mittwoch zur Begründung mit. Darauf hatte die Staatsanwaltschaft ihre
       Anklage gestützt.
       
       Die Männer hatten im vergangenen Jahres bundesweit für erhebliche Aufregung
       gesorgt, weil sie im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld in handelsüblichen
       Warnwesten mit dem Aufdruck „Schariah Police“ (Scharia-Polizei) durch
       Straßen zogen und junge Leute nach Behördenangaben zur Einhaltung
       traditioneller islamischer Religionsgesetze aufgefordert hatten. Dazu zählt
       etwa ein Alkoholverbot.
       
       Nach damaligen Mitteilungen der Polizei handelte es sich um Angehörige der
       salafistischen Szene, die mit der Aktion versuchten, junge Leute „zu
       beeinflussen und anzuwerben“. Beamte kontrollierten die Gruppierung, die
       Strafverfolgungsbehörden leiteten daraufhin Verfahren wegen Verstoßes gegen
       das Versammlungsgesetz ein. Dies wurde teils als überzogen kritisiert.
       Einige Beobachter bezweifelten das Vorliegen echter strafbarer Handlungen
       und werteten die „Scharia-Patrouillen“ als PR-Aktion der Aktivisten um
       einen bekannten 35-jährigen Salafisten.
       
       Das Landgericht erklärte nun, das Uniformverbot diene bei
       verfassungskonformer Auslegung dazu, Kleidungsstücke mit erkennbaren
       Bezügen zur „uniformen Bekleidung historisch bekannter militanter
       Gruppierungen“ zu verbieten, die als ein „Symbol organisierter Gewalt“
       gemeint seien und bei Versammlungen „suggestiv-militante Effekte“ auslösen
       sollten. Von handelsüblichen orangenen Warnwesten gehe im Gegensatz dazu
       keine einschüchternde und bedrohliche Wirkung aus, auch der darauf
       angebrachte Schriftzug habe keine Assoziationen mit realen Polizeiuniformen
       geweckt.
       
       Lediglich die Anklage gegen den 35-jährigen mutmaßlichen Anführer wegen der
       Organisation einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem
       Himmel ließ das Gericht zur öffentlichen Hauptverhandlung zu. Die
       Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
       
       Die Entscheidung über die Eröffnung der Verfahren lag wegen der
       vergleichsweise begrenzten Vorwürfe zunächst beim Wuppertaler Amtsgericht.
       Es hatte die Fälle wegen der besonderen Bedeutung und des großen Interesses
       der Öffentlichkeit allerdings an das Landgericht verwiesen. Die Richter
       dort entschieden nun indes, die Verhandlung gegen den 35-Jährigen doch beim
       Amtsgericht zu führen.
       
       9 Dec 2015
       
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