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       # taz.de -- Minderjährige Flüchtlinge in Berlin: Auf sich allein gestellt
       
       > Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Berlin kommen, müssen
       > eine besondere Betreuung erhalten. Die Realität sieht anders aus.
       
   IMG Bild: Verbirgt sein Gesicht aus Angst vor Konsequenzen für seine Angehörigen in der Heimat: 17-jähriger Flüchtling.
       
       Berlin taz | Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bekommen derzeit in
       Berlin nicht den Schutz und die Betreuung, die ihnen vom Gesetz her
       zustehen. „Zur Zeit kann kein Regelwerk eingehalten werden“, sagt Stephan
       Guerra, pädagogischer Leiter bei Evin e. V. „Die Situation ist desperat.“
       Der Verein betreut bereits seit 20 Jahren jugendliche Flüchtlinge. „Die
       Bundesregierung hat die Konvention für Kinderrechte unterschrieben“, sagt
       Guerra, „doch der Kinderschutz kann nicht mehr gewährleistet werden.“
       
       Auch andere Jugendhilfeträger beklagen, dass Standards im Umgang mit dieser
       besonders schutzbedürftigen Gruppe nicht mehr eingehalten werden. Und
       Katrin Möller, die jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
       Abgeordnetenhaus, erklärt, mehr als tausend Jugendliche würden in „einer
       Warteschleife festhängen“.
       
       Eigentlich werden junge Flüchtlinge, die allein in Berlin ankommen, in
       einer besonderen Unterkunft aufgenommen. Ein bis zwei Tage später haben die
       Jugendlichen einen Termin bei der Senatsverwaltung für Jugend. Wer bei
       diesem Gespräch als minderjährig eingestuft wird, durchläuft danach ein
       sogenanntes Clearingverfahren.
       
       ## Stark steigende Zahl
       
       Doch auch die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge ist rasant
       gestiegen (siehe Kasten). Seit Juli sind die etwa 110 Plätze in der
       Erstunterkunft fast immer komplett belegt. Die Jugendlichen werden deswegen
       in Notunterkünften untergebracht, wo Sozialarbeiter sie ambulant betreuen.
       Und zwar viel länger als eigentlich vorgesehen: Derzeit in Berlin
       ankommende Jugendliche müssen bis Mai oder Juni auf ihren Termin bei der
       Senatsverwaltung warten.
       
       So lange ist ihr rechtlicher Status unklar: Die Senatsverwaltung nimmt sie
       lediglich „vorläufig“ in Obhut – da ja nicht offiziell klar ist, ob sie
       noch unter 18 Jahre alt sind. Sie bekommen in dieser Zeit lediglich einen
       Euro Taschengeld am Tag. Hinzu kommt: Minderjährige Flüchtlinge sind
       schulpflichtig. Doch wie viel Deutschunterricht sie bekommen, liegt im
       Ermessen der Betreuer.
       
       Der 17-jährige Jaafar M. aus Damaskus ist vor etwas mehr als einem Jahr
       allein in Berlin angekommen. Er bekam einen Platz in der Erstaufnahmestelle
       für minderjährige Flüchtlinge und durchlief ein strukturiertes
       Clearingverfahren. In diesem in der Regel dreimonatigen Prozess klären
       SozialarbeiterInnen in mehreren Schritten die Situation minderjähriger
       unbegleiteter Flüchtlinge: Sind sie gesund? Brauchen sie besondere
       psychologische Betreuung, weil sie vielleicht traumatisiert sind? Wie ist
       ihr Entwicklungsstand? Welche Schulbildung haben sie bereits? Können
       Familienangehörige erreicht werden? Die SozialarbeiterInnen suchen außerdem
       nach der passenden Wohnform und Ausbildungsmöglichkeiten und entwickeln
       zusammen mit den Jugendlichen eine Perspektive für die Zukunft. Das
       Verfahren endet mit der Bestellung eines Vormunds.
       
       Jaafar M., der eigentlich anders heißt, kam nach dem Clearing auf eine
       Sekundarschule. Er lebt nun in einer betreuten Wohngruppe, wo er weiter im
       Rahmen der Jugendhilfe begleitet wird. M. hat schnell Deutsch gelernt und
       im Sommer die 9. Klasse mit der Berufsbildungsreife abgeschlossen. Dieses
       Schuljahr ist der Mittlere Schulabschluss dran. „Mathe, Physik und Chemie
       sind meine Lieblingsfächer, die Sprachen sind schwerer“, erzählt er, und
       seine Augen leuchten, wenn er lächelt. „Aber ich möchte gern Pilot werden,
       dafür ist Mathe wichtig.“ Sein Betreuer lobt, wie motiviert und
       lernbegierig Jaafar M. sei.
       
       M. erinnert sich an seinen ersten Monat in Berlin, als er nur zwei Stunden
       Deutschunterricht am Tag hatte und es ansonsten nichts zu tun gab: „Schule
       macht Spaß. Alles ist besser als die Langeweile. Die macht krank im Kopf.“
       
       ## Jetzt heißt es Warten
       
       Vor Kurzem, ein Jahr nach Jaafar M., ist sein Cousin in Berlin angekommen.
       Auch er ist noch minderjährig, auch er ist allein geflohen. „Morgen gehe
       ich mit ihm zur Erstaufnahmestelle“, sagt Jaafar M. Sein Betreuer nickt und
       guckt ihn an. „Du bist zu einer Zeit angekommen, als es noch leichter war“,
       sagt er dann. „Für deinen Cousin wird vieles anders laufen.“
       
       Derzeit werden viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Senat
       übergangsweise in Hostels, Jugendherbergen und Jugendgästehäusern
       untergebracht, wo Sozialarbeiter sie tagsüber ambulant betreuen. Der
       16-jährige Ali S. aus Syrien, der Ende August in Berlin ankam, hat die
       letzten Monate in einem Hostel gelebt. „Vormittags haben wir eine Stunde
       Deutschunterricht bei den Betreuern“, berichtet S., der ebenfalls einen
       anderen Namen trägt. Viel mehr Programm gibt es nicht. Schon ein ganzes
       Jahr war Ali S. nicht mehr in einer richtigen Schule.
       
       Sozialarbeiter Guerra sieht keine schnelle Lösung für die Misere. Er wisse
       nicht mehr, wen man für die Missstände verantwortlich machen und an wen man
       seine Kritik richten solle, sagt er. „Den Landesjugendämtern bleibt nun nur
       noch, das Chaos zu managen und den Etat zu verwalten“, sagt er. Dem Senat
       könne man durchaus den Vorwurf machen, dass er sich entschieden dagegen
       gewehrt habe, rechtzeitig Angebote zu schaffen, wie es von
       Jugendhilfeträgern immer wieder gefordert worden war. „Wenn da Schritt für
       Schritt Plätze aufgebaut worden wären, wäre es jetzt entspannter.“
       
       Was in den Hostels passiert, ist ganz unterschiedlich. Teilweise läuft dort
       schon das Clearingverfahren an. Guerra erzählt, dass das Verfahren zum Teil
       auf drei bis vier Wochen verkürzt werde. Das sei problematisch: „Die
       Jugendlichen kommen nicht zur Ruhe“, sagt er. „Viele sind anfangs
       unauffällig und funktionieren erst mal. Erst nach einiger Zeit zeigen sich
       die Belastungen.“
       
       Wer während des Wartens auf den Termin mit der Jugendverwaltung 18 Jahre
       alt wird, ist nicht mehr in der Obhut des Senats und muss sich wie
       erwachsene Flüchtlinge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
       registrieren lassen. Eine Folge: noch mehr Verantwortung für sich selbst
       und noch weniger Betreuung. Da sich diese Fälle derzeit stark häufen, werde
       nach einer neuen Übergangsregelung gesucht, erklärt die Senatsverwaltung.
       Seit Anfang November leitet die einstige Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer
       (SPD) den neuen Koordinierungsstab für unbegleitete minderjährige
       Flüchtlinge. Der Stab bemühe sich darum, die Zeit zwischen Ankunft und
       Beginn des Clearings zu verkürzen, sagt sie.
       
       In der Jugendhilfe gibt es kaum Einrichtungen, die auf Flüchtlinge
       spezialisiert sind. „Flüchtlinge brauchen etwas anderes – und sie brauchen
       mehr als deutsche Jugendliche“, berichtet Guerra. „Wir betreuen zurzeit
       auch einen 17-jährigen Jungen, der gegen den sogenannten IS gekämpft hat.“
       Dieser Jugendliche trete ganz anders auf als die meisten seiner
       Altersgenossen und akzeptiere kaum andere Autoritäten.
       
       ## Besondere Betreuung
       
       Die Mitarbeiter der Jugendhilfe für Flüchtlingskinder brauchen nicht nur
       besondere Erfahrung in der psychosozialen Betreuung. „Man muss sich auch
       mit Fristen auskennen. Gerade bei Flüchtlingen kann man da viel falsch
       machen“, sagt Guerra und spricht davon, dass sich Folgen für das
       Aufenthaltsrecht oder den Status teilweise erst ein oder zwei Jahre später
       zeigen.
       
       Ab dem kommenden Jahr gilt bundesweit eine neue Regellung: Minderjährige
       unbegleitete Flüchtlinge sollen nicht dort bleiben, wo sie ankommen,
       sondern auf die Bundesländer verteilt werden. „Eigentlich sollte die
       Überlegung, wo die Jugendlichen gut aufgehoben sind – zum Beispiel auf dem
       Land oder in der Stadt –, erst das Ergebnis des Clearings sein“, sagt
       Guerra. „Wir diskutieren hier in Berlin, wie wir die Standards unter den
       jetzigen Bedingungen noch halten können. Wenn jetzt andere Bundesländer
       Jugendliche aufnehmen müssen, die keine Erfahrungen in dem Bereich haben,
       frage ich mich, ob sie diese Standards von Anfang an überhaupt einführen
       können.“
       
       26 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Schleiermacher
       
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