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       # taz.de -- Kriminalisiertes Saatgut: Saatgutshopping weiter illegal
       
       > Mediseed war der einzige Laden Deutschlands, in dem man legal
       > Cannabissaat kaufen konnte. Nun wurde die Inhaberin wegen Drogenhandels
       > verurteilt.
       
   IMG Bild: Dem Headshop geht‘s gut, aber in dem Laden rechts daneben werden jetzt statt Hanfsamen E-Zigaretten verkauft.
       
       Hamburg taz | Schlechte Zeiten für Homegrower: Der Verkauf von
       Cannabissamen bleibt in Deutschland bis auf Weiteres strafbar. Das
       bestätigte ein Urteil, das am Dienstag gegen die Inhaberin der
       Mediseed-GmbH Nicky Wichmann ergangen ist. Sie wurde wegen des
       erwerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln zu 3.000 Euro Strafe
       verurteilt.
       
       Wichmann hatte im Juli 2013 auf einer kleinen Ladenfläche neben dem
       Amsterdam Headshop auf der Reeperbahn, dessen Geschäftsführerin sie ist,
       einen weiteren Laden eröffnet: Mediseed, den deutschlandweit ersten Shop
       für Cannabissaat. KundInnen konnten zwischen 250 Sorten wählen und sich die
       Päckchen mit jeweils drei bis 15 Samen direkt aus dem Automaten ziehen.
       Kosten: 20 Euro pro Päckchen.
       
       Zuvor war der Erwerb der Samen auf legalem Weg nur von ausländischen
       Händlern über das Internet möglich gewesen. Aber das Saatgutshopping auf
       dem Kiez wurde bereits nach elf Tagen beendet: Die Polizei stürmte den
       Laden und beschlagnahmte die komplette Ware. Die Privatwohnung der
       Wichmanns durchsuchte sie gleich mit.
       
       Dabei ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Das Problem besteht auf
       EU-Ebene: In allen EU-Ländern außer Deutschland ist der Handel mit
       Cannabissamen erlaubt. Das widerspricht eigentlich der in der EU geltenden
       Handels- und Wettbewerbsfreiheit. Aber das deutsche Betäubungsmittelgesetz
       (BTM) verbietet seit 1998 „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile
       der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze), ausgenommen a) deren Samen,
       sofern nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt“.
       
       Das Problem: Es gibt in Deutschland keinen legalen Anbau von Cannabis –
       auch nicht zu medizinischen Zwecken. PatientInnen, die Cannabis zur
       Linderung schwerer Schmerzen oder zur Appetitanregung konsumieren, können
       sich Marihuana nur auf Rezept in der Apotheke besorgen. Das ist allerdings
       teuer.
       
       Deshalb hatten im Juli 2014 fünf SchmerzpatientInnen beim Kölner
       Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen: Sie dürfen Cannabis unter
       strengen Auflagen anbauen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
       Wenn es das wird, stellt sich immer noch die Frage, wie sie die Saat in
       Deutschland legal besorgen sollen.
       
       Es sei denn, durch den Fall von Nicky Wichmann ändert sich bis dahin etwas
       an der Rechtsprechung. Sie und ihre AnwältInnen wollen einen Präzedenzfall
       schaffen. Sie wollen Revision einlegen und letztlich bis vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen.
       
       „Es kann nicht sein, dass ich einen Nachteil gegenüber anderen Händlern in
       der EU habe“, sagt Nicky Wichmann. „Du kannst Cannabissamen in Barcelona
       auf dem Wochenmarkt kaufen und in alle möglichen Länder verschicken, auch
       nach Deutschland. Aber von hier soll man das nicht dürfen?“ Wenn es schon
       eine EU gebe, sollte man die Handels- und Wettbewerbsfreiheit auch ernst
       nehmen, findet sie.
       
       Der Hamburger Staatsanwaltschaft hingegen dürfte das gegen Wichmann
       ergangene Urteil noch zu lasch sein – sie hatte eine Haftstrafe von einem
       Jahr und drei Monaten gefordert. „Als wir das gehört haben, sind wir fast
       vom Stuhl gefallen“, sagt Wichmanns Verteidiger Ernst Medecke. Er hält es
       für völlig verfehlt, den Verkauf von Cannabissaat überhaupt unter Strafe zu
       stellen.
       
       „Erstens“, sagte er zur taz, „ist die Saat kein Betäubungsmittel.“
       Tatsächlich ist die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in den
       Samen so gering, dass man sich daran nicht berauschen kann. „Zweites
       bezieht sich der Straftatbestand ‚gewerbsmäßiger Handel‘ aufs Dealen“,
       sagte er – und das treffe hier nicht zu.
       
       Der Rechtsstreit geht weiter – wie die Verurteilte kündigte auch die
       Gegenseite, also die Staatsanwaltschaft, an, Rechtsmittel zu prüfen und
       gegebenenfalls Revision einzulegen.
       
       Währenddessen läuft in Spanien ein anderes Verfahren wegen der gleichen
       Sache: Die in Wichmanns Laden beschlagnahmte Saat war beim spanischen
       Lieferanten noch nicht bezahlt. So hat die deutsche Polizei die Ware eines
       spanischen Saatguthändlers unter Beschlag. Der Hersteller will seine Ware
       zurück und geht nun rechtlich gegen den Zwischenhändler vor.
       
       18 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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