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       # taz.de -- Klagen gegen VW: Unbestrafbare Firmenkriminalität
       
       > Trotz des VW-Skandals lehnt nicht nur die Wirtschaft Strafen für
       > Unternehmen ab. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat keine Chance.
       
   IMG Bild: Wird erstmal nicht abgerissen: VW
       
       Freiburg taz | Anders als in vielen anderen Staaten können in Deutschland
       nur Manager bestraft werden – nicht aber Unternehmen als solche. Daran wird
       sich trotz des VW-Skandals wohl auch so schnell nichts ändern.
       
       Derzeit können hierzulande gegen Firmen nur Geldbußen verhängt werden.
       Deren Maximum liegt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bei nur 10
       Millionen Euro – einem Betrag, der bei Großkonzernen geradezu lächerlich
       wirkt. Außerdem können illegal erlangte Gewinne abgeschöpft werden.
       
       Strafrechtlich kann zwar gegen konkrete Manager, Vorstands- und
       Aufsichtsratsmitglieder vorgegangen werden. Doch manchmal sind die
       Verantwortlichkeiten so unklar, dass keine Einzelperson bestraft werden
       kann.
       
       Seit der Finanzkrise wird deshalb auch in Deutschland über die Einführung
       eines Unternehmensstrafrechts diskutiert. Im schwarz-roten
       Koalitionsvertrag steht, die Idee sei zu prüfen. Die
       Länder-Justizministerkonferenz ist dafür, das Land Nordrhein-Westfalen hat
       2013 sogar schon einen ausgefeilten Gesetzentwurf vorgelegt. Der sieht
       keine neuen Delikte vor, vielmehr soll für bekannte Delikte wie Betrug,
       Steuerhinterziehung oder Bestechung auch das Unternehmen bestraft werden
       können.
       
       Geldstrafen sollen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen können.
       Als weitere Sanktionen sind der Ausschluss von Subventionen und von
       öffentlichen Aufträgen vorgesehen. Höchststrafe wäre die Auflösung der
       Firma.
       
       ## Widerstand von Juristen
       
       Doch der Gesetzentwurf hat keine Chance. Das hat auch NRW-Justizminister
       Thomas Kutschaty gemerkt – und nutzte die Steilvorlage VW-Krise nicht zu
       einer neuen Offensive für das neue Strafrecht. Zu viele Faktoren sprechen
       dagegen: Die Wirtschaft lehnt die Reform eindeutig ab, weil sie die
       Unternehmen verunsichere.
       
       „Schon die Ermittlungen und die Berichterstattung bedeuten einen immensen
       Imageschaden, der nicht wiedergutzumachen ist, selbst wenn sich am Ende
       herausstellt, dass die Vorwürfe nicht berechtigt sind“, heißt es in einem
       Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand. Auch die CDU/CSU ist
       gegen ein neues Strafrecht für Unternehmen.
       
       Widerstand kommt auch von Juristen – denn die sind gewohnt, dass Strafrecht
       auf Schuld reagiert, und die können nur Individuen auf sich laden. Ein
       Unternehmensstrafrecht gilt daher unter vielen Juristen als Sündenfall, der
       unbedingt zu vermeiden ist, weil sonst die – durchaus liberalen –
       Grundsätze des deutschen Strafrechts nicht mehr gegen
       EU-Harmonisierungswünsche verteidigt werden könnten.
       
       In den USA gibt es zwar ein Unternehmensstrafrecht – aber es wird immer
       weniger angewandt. Im Jahr 2014 gingen die Behörden nur noch gegen 237
       Firmen vor, 2005 waren es noch 398. Es wird vermutet, dass Unternehmen aus
       Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft zunehmend
       geschont werden.
       
       ## Verschärfung des Ordnungswidrigkeitenrechts
       
       Wenn von drohenden Milliardenforderungen aus den USA die Rede ist, dann
       geht es meist um Schadensersatzforderungen von Aktionären, Autobesitzern
       und Kommunen. Solche Ansprüche können dort viel höher sein, weil dort nicht
       nur der Schaden ausgeglichen, sondern oft zugleich auch das Verhalten
       bestraft wird (“punitive damages“). Trotzdem geht es hierbei aber um
       Zivilrecht, nicht um Strafrecht.
       
       Auch in Deutschland drohen Volkswagen Zivilklagen, nicht zuletzt von
       Aktionären. Und auch hierzulande ist schon von Milliardensummen die Rede.
       Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat zudem strafrechtliche Ermittlungen
       wegen Betrugs gegen mehrere Mitarbeiter eingeleitet.
       
       Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat eine Sonderkommission zur
       Aufklärung der Vorwürfe eingerichtet. VW steht also am Pranger, der
       Imageschaden ist gigantisch. Ein Unternehmensstrafrecht könnte wohl nur
       wenig zusätzlichen Beitrag leisten.
       
       Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich zwar öffentlich noch nicht
       festgelegt, aber intern tüftelt er wohl nur noch an einer Verschärfung des
       Ordnungswidrigkeitenrechts. Gegen Konzerne wie VW sollte dann auch eine
       angemessene Geldbuße möglich sein. Auch alternative Sanktionen, wie den
       Ausschluss von Ausschreibungen, kann der Minister sich vorstellen.
       
       6 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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