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       # taz.de -- Essay zum Nationalismus in Europa: Was heißt eigentlich Integration?
       
       > Der Glaube, MigrantInnen müssten sich in eine Tugendgemeinschaft
       > einpassen, konkurriert mit dem liberalen Rechtsstaat.
       
   IMG Bild: Ein Flüchtlingskind wird in Stuttgart eingeschult
       
       Es sind keineswegs nur AfD- oder Pegida-AnhängerInnen, die sich die Frage
       stellen, ob die deutschen Grenzen noch sicher sind und wie Millionen von
       Flüchtlingen integriert werden können. Auch ansonsten durchaus mittig
       denkende, akademisch gebildete BürgerInnen, aber allemal auch
       PolitikerInnen aller Parteien stellen sich diese Frage. Dabei bleibt eines
       offen: Was soll überhaupt unter „Integration“ verstanden werden? Ebenso
       ungeklärt bleibt, wohin beziehungsweise in was überhaupt integriert werden
       soll.
       
       Die öffentliche Meinung schwankt dabei zwischen einer Integration in ein
       Volk, eine Kultur, eine Werteordnung oder in eine Nation hin und her. Im
       Folgenden sei zunächst zwischen einem „dünnen“ und einem „dichten“ Begriff
       der Integration unterschieden. Der deutsche Staat, so wie er faktisch
       existiert, beziehungsweise der heute in Europa übliche Nationalstaat soll
       hier als dasjenige verstanden werden, wohin integriert werden soll.
       
       Daher ist zunächst zwischen der Bevölkerung eines Staates und seiner
       BürgerInnenschaft zu unterscheiden. Die Bevölkerung ist die Summe aller
       Menschen, die in den Grenzen eines Staates leben – seien sie Babys oder auf
       einige Zeit im Lande lebende TouristInnen. Sie alle genießen Rechte, haben
       jedoch in der Regel keine Möglichkeit, das Setzen oder Ausgestalten dieser
       Rechte zu beeinflussen.
       
       Wenn das einleuchtet, folgt daraus im Umkehrschluss, dass Staaten in
       allererster Linie territorial begrenzte „Rechtsgemeinschaften“ sind. Auf
       jeden Fall unterscheiden sie zwischen Staatsangehörigen, die bestimmte
       Schutz- und auch Gestaltungsrechte besitzen, und einfachen BewohnerInnen.
       Letztere haben keine Gestaltungs-, genauer gesagt: Rechtsetzungsrechte.
       
       ## Sprache als Integrationskriterium
       
       Die Frage, was es heißen soll, in eine Bevölkerung integriert zu sein, ist
       sinnlos. Die Frage allerdings, was es heißt, in eine solche
       Rechtsgemeinschaft integriert zu sein, erfordert sinnvolle Antworten.
       
       Um erfolgreich Mitglied einer Rechtsgemeinschaft zu sein, ist es nötig, die
       Sprache zu beherrschen, in der die entsprechenden Fragen verhandelt werden.
       Sodann müssen Mitglieder in der Lage sein, jene Themen, die rechtlich
       bestimmt werden sollen, wahrzunehmen und zu beurteilen. Dafür ist es zudem
       notwendig, nicht so weit gegen die herrschenden Gesetze verstoßen zu haben,
       dass man von dieser Mitwirkung aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen
       ausgeschlossen ist.
       
       Damit wäre, sofern man die Definition von Nation als Rechtsgemeinschaft
       akzeptiert, ein „dünner“ Begriff von Integration gewonnen: Integriert ist,
       wer nicht gegen die herrschenden Gesetze verstößt, die jeweilige
       Umgangssprache beherrscht und in der Lage ist, sich an entsprechenden
       Diskursen zu beteiligen.
       
       Freilich wird dieser „dünne“ Begriff von Nation und Integration keineswegs
       von allen geteilt. Vielmehr ist es so, dass wohl die meisten
       TeilnehmerInnen an der Flüchtlingsdebatte unter Nation so etwas wie „Volk“
       verstehen. Dabei soll Volk eine Gemeinschaft von Menschen bezeichnen, die
       eine gemeinsame Herkunft, Sprache, Geschichte und Kultur teilen sowie
       gemeinsame Vorstellungen davon haben, was gut oder gerecht ist
       beziehungsweise „was sich ziemt“.
       
       Diesem Begriff des Volks entspricht dann ein „dichter“ Begriff der
       Integration: Integriert ist nicht nur, wer gesetzestreu ist, die
       Umgangssprache beherrscht und sich gegebenenfalls an politischen Diskursen
       beteiligen kann, sondern wer zudem auf eine Geschichte seiner Familie im
       jeweiligen Lande zurückschauen kann und sich im alltäglichen Leben an den
       jeweils herrschenden Werten orientiert, die allemal weit über schlichte
       Gesetzestreue hinausgehen.
       
       ## Welcher Begriff ist realitätsnah?
       
       Infrage steht damit, welchem dieser Staats- beziehungsweise
       Integrationsbegriffe der Vorzug zu geben ist. Genauer gesagt: Welcher
       Begriff stimmt erstens mit den Realitäten im Lande besser überein?
       Zweitens: Welcher ist einem politischen Begriff von Nation eher angemessen?
       
       Daher ist zunächst zu fragen, ob die Gesellschaft – hier die der
       Bundesrepublik Deutschland – tatsächlich einem „dichten“ Begriff von
       Integration entspricht.
       
       Das ist eindeutig nicht der Fall. Was richtig und gut ist, wird
       unterschiedlich beantwortet, den gemeinsamen Nenner gibt es nicht: Weder
       sind die Einkommensverhältnisse einigermaßen gerecht, noch ist diese
       Gesellschaft besonders kinderfreundlich. Auch die Scheidungsrate ist nicht
       rückgängig – im Gegenteil. Zudem: Die Mitgliederzahl der großen Kirchen
       nimmt stetig ab.
       
       Kurz, jene, die sich um den Zusammenhalt der Gesellschaft sorgen, können
       selbst keinen tragfähigen Begriff von dem aufweisen, was es heißen soll,
       dass eine Gesellschaft und ihre Mitglieder „integriert“ sind.
       
       Gleichwohl führen sie gerne ein gleichsam hartes Minimum ins Feld: die
       Leitkultur. Zu der gehört die Gleichberechtigung von Frauen und die
       Akzeptanz, nicht nur Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Liebes- und
       Paarbeziehungen ebenso wie der Wunsch, dass Frauen ihr Haar zeigen.
       
       Diese Leitkultur bestehe in den Werten des Grundgesetzes, an erster Stelle
       der in Artikel 1 postulierten „Würde des Menschen“. Dass dieses Postulat
       zunächst nur die staatlichen Organe und nicht die einzelnen BürgerInnen
       bindet, wird dabei kaum beachtet.
       
       ## Stichwort: Tugendgemeinschaft
       
       Es zeigt sich, dass jene, die eine „Leitkultur“ für alle verbindlich machen
       wollen, weniger nach einer politischen denn nach einer Tugendgemeinschaft
       streben. Tugendgemeinschaften aber zeichnen sich durch den Wunsch nach
       widerspruchsfreier Konformität mit Blick auf bestimmte Werte, das heißt
       Bilder vom guten Leben, aus. Beispiele dafür sind etwa
       Klostergemeinschaften.
       
       Politische Gemeinschaften dagegen sind, jedenfalls nach Hannah Arendt,
       etwas anderes. Es sind öffentliche Räume, in denen über unterschiedliche
       Interessen sowohl mit Blick auf materielle Güter als auch Vorstellungen vom
       guten Leben Streit ausgetragen und auf Zeit entschieden werden kann – unter
       Verzicht auf Gewalt und im Rahmen der Herrschaft des Rechts.
       
       Damit erweist sich ein weiteres Mal, dass politische Gemeinschaften stets
       Rechtsgemeinschaften sind und sein müssen. Anders bedürfen
       Tugendgemeinschaften einer Rechtsordnung gar nicht, da der konforme Wille
       ihrer Mitglieder ihren Zusammenhalt garantiert.
       
       Mit anderen Worten: All jene, die unter Integration die Einpassung in eine
       Tugendgemeinschaft verstehen, sind nicht bereit, im Rahmen eines
       politischen Gemeinwesens mit anderen zusammenzuleben.
       
       Das geht dann im Falle der anfangs erwähnten Pegida-AnhängerInnen und ihrer
       intellektuellen Wortführer wie etwa Alexander Gauland durchaus so weit,
       dass sie jenen Wertekonsens, der die Bundesrepublik bisher prägte,
       aufkündigen. Sie reden neuerdings einer – wenn auch weich- und
       weißgewaschenen – völkischen oder eben nationalistischen Ideologie das
       Wort.
       
       ## Aufkündigung der Rechtsgemeinschaft
       
       Im Extremfall sind die einen oder anderen AnhängerInnen dieser Auffassung
       von Nation auch bereit, nicht nur die liberale Alltagskultur, sondern auch
       den Rechtsfrieden abzusagen und offen zum Widerstand aufzurufen.
       
       Das aber heißt nichts anderes, als dass ein Teil jener, die die Nation als
       homogene Tugendgemeinschaft verstehen wollen, paradoxerweise die Prinzipien
       und Werte des liberalen Rechtsstaates, der Rechtsgemeinschaft aktiv und
       folgenreich aufkündigt.
       
       Es geht also bei der Frage der Integration weniger um den Gegensatz von
       links und rechts als vielmehr um die Frage, ob die Rechtsgemeinschaft des
       Grundgesetzes und die von ihr gerahmte Alltagskultur der Verschiedenheit
       und des friedlichen Austragens einander widerstreitender Interessen
       verschiedenster Art auch künftig weiterbestehen soll oder nicht.
       
       Tatsächlich – und das übersehen die neuen FürsprecherInnen eines „dichten“
       Integrationsbegriffs – hat die Bundesrepublik seit den 1970er Jahren große
       Erfolge bei der Integration von ImmigrantInnen aller Art aufzuweisen: Weder
       hat es Gettobildungen wie etwa in manchen Städten der USA gegeben, noch
       konnte bisher ernsthaft gezeigt werden, dass sich sogenannte
       Parallellgesellschaften herausgebildet hätten.
       
       Der Hinweis auf Gerichtsverfahren vor muslimischen Friedensrichtern unter
       Umgehung ordentlicher Gerichte verfängt schon deshalb nicht, weil es
       keineswegs nur Muslime sind, die sich dieser Praktiken bedienen: Innerhalb
       straffälliger Milieus waren solche Schiedsgerichte seit jeher ein probates
       Mittel, staatliche Instanzen davon abzuhalten, das eigene kriminelle
       Business zu stören.
       
       ## Rücknahme liberaler Spielräume
       
       An der so harmlos klingenden Frage, was genau unter „Integration“
       verstanden werden soll, wird sich entscheiden, ob viele Länder des
       westlichen Europa – Frankreich allen voran – jenen Weg einschlagen werden,
       für den heute beispielhaft Ungarn, nun aber auch Polen, sowie Tschechien
       und die Slowakei stehen.
       
       Das wäre der Weg eines integralen Nationalismus. Dieser gibt zwar noch vor,
       die „westlichen“ Freiheiten und liberalen Errungenschaften zu bewahren.
       Aber seine Logik ist auf eine ständige Rücknahme liberaler Spielräume
       angewiesen. Entgegen seinen eigenen Absichten ist er gerade nicht dazu in
       der Lage, die durch Immigration entstandenen gesellschaftlichen Spannungen
       zu mildern.
       
       Dem hier vertretenen „dünnen“ Begriff der Integration geht es nicht darum,
       eine multikulturelle Gesellschaft durchzusetzen. Es geht schlicht um eine
       Gesellschaft, die ihrem Wesen nach immer schon multikulturell, weil liberal
       sein soll. Sie eröffnet daher die Möglichkeit, Freiheit und Gleichheit für
       alle zu erkämpfen: unaufgebbare Vorbedingung eines linken Projekts!
       
       Den anderen jedoch ihre Verschiedenheit zunächst zuzugestehen, heißt nichts
       anderes, als für das einzustehen, was etwa Adorno unter Freiheit verstand:
       ohne Angst verschieden sein zu können.
       
       9 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Micha Brumlik
       
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