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       # taz.de -- THC-Nachweis in Haaren unsicher: Rausch im Dienst der Wissenschaft
       
       > Eine Haaranalyse liefert keinen Beweis für den Konsum von Cannabis. Das
       > haben Forscher der Universität Freiburg herausgefunden.
       
   IMG Bild: Kiffer dürfen aufatmen: Die Matte kann dran bleiben!
       
       Berlin taz | Eine Haaranalyse von mutmaßlichen Kiffern liefert keinen
       eindeutigen Beweis, ob Cannabis konsumiert wurde. Das haben [1][Forscher
       des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg] in
       einer Selbststudie festgestellt.
       
       Das Team um den Toxikologen Professor Volker Auwärter stellte fest, dass
       die Einlagerung von Tetrahydrocannabinol (THC) in Haare nicht über den
       Blutkreislauf stattfindet, wie bislang vermutet. Abbauprodukte des
       Cannabis-Hauptwirkstoffs können über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt
       auf andere Personen übertragen werden. Bisher galt der Nachweis von THC in
       den Körperhaaren auch als Nachweis für das Konsumieren von Gras und Hasch.
       
       In einem einmonatigen Selbstversuch nahmen die zwei Hauptautoren der Studie
       regelmäßig Dronabinol, ein halbsynthetisch hergestelltes THC, in geringen
       Mengen zu sich und führten umfangreiche Messungen durch, wobei sie
       keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren fanden. Stattdessen
       entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, eine körpereigene Substanz,
       die sich auch in Haarabschnitten befanden, die lange vor der Studie
       gewachsen waren.
       
       Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar, sagt der
       Berliner Rechtsanwalt Rainer Failenschmid, wohl aber der Besitz, Anbau, An-
       und Verkauf des Betäubungsmittels. Auch das Teilnehmen am Straßenverkehr
       unter Rauschmitteleinfluss ist strafrechtlich relevant.
       
       Bislang werden beispielsweise im Rahmen von Fahreignungsprüfungen Messungen
       des THC-Gehalts im Haar vorgenommen. Eine Abgabe von Haarproben sei
       grundsätzlich freiwillig, sagte Failenschmid weiter. In Einzelfällen könne
       aber eine gerichtliche Anordnung die Abgabe einer Haarprobe erzwingen, etwa
       bei Bewährungsauflagen von Straftätern im Zusammenhang mit Drogenkonsum.
       
       „Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben
       im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine
       Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich
       ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann“, sagte Auwärter.
       
       Die Ergebnisse ihrer experimentellen Arbeit [2][veröffentlichten die
       Forscher im Fachmagazin „Scientific Reports“.] Bereits in früheren Studien
       konnten die Freiburger Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen
       herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen
       Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten
       bleibt.
       
       Außerdem fanden sie damals heraus, dass bereits durch das bloße Hantieren
       mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen werden
       können. „Das ist besonders ärgerlich, wenn Menschen, die nicht konsumieren,
       aber mit einem Konsumenten in Kontakt kommen, deswegen positiv auf Cannabis
       getestet werden“.
       
       7 Oct 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansicht/presse/558/
   DIR [2] http://www.nature.com/articles/srep14906
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Florian Brand
       
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