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       # taz.de -- Vorstoß von Berliner Bezirk gescheitert: Keine Coffeeshops in Kreuzberg
       
       > Das Bundesinstitut für Arzneimittel erlaubt es dem Berliner Bezirk
       > Friedrichshain-Kreuzberg nicht, vier Coffeeshops aufzumachen.
       
   IMG Bild: Kreuzberg wird nicht grüner: Es wird vorerst keine Coffeeshops geben.
       
       Berlin afp | Der Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf
       die Einrichtung legaler Cannabis-Verkaufsstellen ist abgewiesen worden. Das
       Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe sich in
       einem am Montag eingegangenen Bescheid für nicht zuständig erklärt, sagte
       Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vor Journalisten. Es sei
       bedauerlich, dass die Bonner Behörde den Antrag nicht in seiner Gesamtheit
       gewürdigt habe. Das Bezirksamt werde deshalb prüfen, ob es binnen einen
       Monats Einspruch einlegen werde.
       
       Herrmann hatte Ende Juni beim BfArM beantragt, insgesamt vier Abgabestellen
       für den legalen Verkauf der Droge einrichten zu dürfen. Demnach sollten
       registrierte volljährige Bezirkseinwohner monatlich bis zu 60 Gramm
       Cannabis erwerben können. Der 25-seitige Antrag wurde damit begründet, dass
       Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei.
       
       „Wir werden weiterhin nicht den Verbraucher- und Jugendschutz in diesem
       Land gewährleisten können“, sagte Herrmann am Montag. Der Bescheid werde
       die Debatte über eine Cannabis-Legalisierung weiter befeuern, sagte der
       zuständige Projektkoordinator des Bezirks, Horst-Dietrich Elvers. „Damit
       haben wir, was wir erreichen wollten, auch erreicht.“
       
       In dem vom Bezirk veröffentlichten Bescheid teilt das BfArM mit, dass die
       Erteilung einer Verkaufserlaubnis durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
       nicht vorgesehen sei. Weil das BtMG vor einer Drogenabhängigkeit schützen
       wolle, sei es nicht mit dem Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken
       vereinbar. Eine anderweitige Auslegung des Gesetzes sei unzulässig. Die
       Behörde verweist den Bezirk deshalb an den Gesetzgeber.
       
       Ferner sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel
       effektiv einschränken solle, schreibt das BfArM weiter. Ein Großteil der
       Cannabis-Konsumenten im Bezirk seien dem Antragsteller zufolge
       Minderjährige, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre
       von den angedachten Abgabestellen auch weiterhin ausgeschlossen.
       
       5 Oct 2015
       
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