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       # taz.de -- Recht auf Asyl: Willkürliche Ungleichbehandlung
       
       > Um seiner Abschiebung zu entgehen, flüchtete ein Eritreer ins
       > Kirchenasyl. Sein Anwalt sagt: Er müsste bleiben dürfen wie derzeit ein
       > Syrer.
       
   IMG Bild: Für Syrer ist das Dublin-Verfahren ausgesetzt, für Eritreer nicht: Das mahnen Flüchtlinge aus Eritrea bei einer Demo an
       
       BREMEN taz | Hayat H.* stammt aus Eritrea. Also soll er abgeschoben werden,
       in diesem Falle nach Italien. Käme er aus Syrien, dürfte er bleiben. Das
       ist eine Ungleichbehandlung, die „nicht gerechtfertigt“ ist, sagt sein
       Anwalt Sven Sommerfeldt. Deshalb hat er nun in Karlsruhe
       Verfassungsbeschwerde erhoben. Unterdessen hat die niedersächsische
       Verdener Zionsgemeinde dem Eritreer Kirchenasyl gewährt.
       
       Für alle Syrer hat Deutschland das sogenannte Dublin-Verfahren ausgesetzt.
       Das heißt: Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland sollen nicht mehr in jenen
       EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. Die
       Begründung: Es ist damit zu rechnen, dass die Syrer hier bleiben dürfen.
       
       Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden zuletzt 85 Prozent
       der über 31.000 Asylanträge syrischer Flüchtlinge positiv entschieden. Doch
       auch 73 Prozent der Eritreer dürfen bleiben, gemessen an etwas mehr als
       2.100 Anträgen. Allerdings stehen 22 Millionen Syrern nur etwa fünf
       Millionen Eritreer gegenüber.
       
       Deren Anerkennungsquote ist indes deutlich größer als bei allen übrigen
       Staaten dieser Welt: Abgesehen von Irak und Afghanistan liegt die
       Schutzquote bei keinem Land jenseits der 40 Prozent. Für Sommerfeldt ist
       damit klar: Was für Syrer gilt, muss auch für Eritreer gelten. Das gebietet
       der Gleichheitsgrundsatz. Also hat er das Bundesverfassungsgericht
       angerufen. Eine Entscheidung von dort steht aber noch aus.
       
       Laut den Vereinten Nationen fliehen jeden Monat rund 5.000 Eritreer ins
       Ausland. Die Menschenrechtslage in dem ostafrikanischen Land ist „äußerst
       prekär“, hat auch die UNO jüngst in einem 500-seitigen Bericht
       festgestellt. Es gibt zahlreiche Berichte, wonach in dem autokratischen
       Regime Menschen willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert und getötet
       werden oder verschwinden.
       
       Das Verwaltungsgericht in Stade sah dennoch keine „sachlichen Erwägungen“,
       die dafür sprechen, Eritreer wie Syrer zu behandeln – und dagegen, Hayat H.
       nach Italien abzuschieben. Zumal, so das Gericht weiter, auch nicht davon
       auszugehen sei, dass eine Abschiebung „unzulässig“ sei – das aber behauptet
       Sommerfeldt. Seine Begründung: Die derzeit „völlig unzureichende“
       Unterbringung von Flüchtlingen in Italien. Dabei hat das Verwaltungsgericht
       Hannover dies jüngst genauso gesehen wie der Anwalt.
       
       Sollte H. am 1. Dezember noch immer in Deutschland sein, ist die
       Abschiebung erst mal hinfällig. Dann liefe das Asylverfahren des Eritreers
       weiter und er bekäme eine „Aufenthaltsgestattung“, erklärt Sommerfeldt.
       „Dann hätte er gute Chancen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.“
       So wie die Syrer auch.
       
       Deshalb hat der Kirchenvorstand der Verdender Zionsgemeinde H. vorerst
       Unterschlupf gewährt. Es gehe darum, „Zeit zu gewinnen“, sagt Pastor
       Carsten Voß, zumal der Flüchtling „gesundheitlich in keiner guten
       Verfassung“ sei. Es ist das erste Mal, dass die Gemeinde ein Kirchenasyl
       gewährt, der Kontakt kam über gemeinsame Bekannte zustande. „Als Christen
       wollen wir ihm helfen“, sagt Voß.
       
       In Verden ist er „halbwegs sicher“, sagt Sommerfeldt. Die Polizei dürfte H.
       zwar in der Kirchengemeinde abholen, um ihn nach Italien zu schaffen.
       Polizei und Ausländerbehörde sind auch informiert – „doch bislang kam
       keiner zu uns“, sagt Voß.
       
       Der Eritreer habe „positive Aufnahme in der Gemeinde gefunden“, so der
       Pastor. Der Umstand, dass das Kirchenasyl nach acht Wochen beendet werden
       kann, also zum 1. Dezember, mag das erleichtert haben.
       
       Zwar sei es „eher unwahrscheinlich“, dass Italien den Eritreer in sein
       Heimatland abschiebt, sagt Sommerfeldt. Vermutlich bekäme er auch dort
       „irgendwann eine Anerkennung“. Solange aber, so der Anwalt, müsste er in
       Italien – womöglich „auf der Straße“ – „unter menschenunwürdigen
       Bedingungen“ leben.
       
       * Name von der Redaktion geändert
       
       5 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Zier
       
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