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       # taz.de -- Volksbegehren in Berlin: Demokratie nur für Schönschreiber
       
       > Rot-Schwarz will die Regeln für die Sammlung von Unterschriften
       > verschärfen. Die direkte Demokratie wird so zur Schönwetter-Nummer.
       
   IMG Bild: Auch bei Wind gilt für Unterstützer von Volksbegehren: Schön schreiben, sonst taugtst nichts.
       
       Lässt sich Leidenschaft für direkte Demokratie an der Handschrift ablesen?
       Und darf, wenn es um politische Entscheidungen geht, auch das Berliner
       Wetter eine wesentliche Rolle spielen? Offenbar. Geht es nach dem Willen
       von SPD und CDU, können künftig nur noch Schönschreiber ein Volksbegehren
       vorantreiben. Die sogenannten Unterstützungserklärungen, von den
       Mitgliedern der Initiativen oft an wackligen Straßenständen bei Wind und
       Wetter gesammelt, sollen ordentlicher aussehen. Das sieht eine von SPD und
       Union geplante Gesetzesänderung vor, die am Donnerstag im Abgeordnetenhaus
       erstmals diskutiert wird.
       
       Bisher dürfen Menschen, die ein Volksbegehren unterstützen, einzelne
       Angaben zu ihrer Person und ihrem Wohnort durchaus unleserlich,
       unvollständig oder sogar fehlerhaft machen: Ihre Unterschrift gilt nur dann
       als ungültig und wird entsprechend nicht gezählt, wenn die Angaben „die
       unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen“, heißt es im
       Gesetz über Volksinitiative, -begehren und -entscheid. Dieser Satz gibt der
       Landeswahlleiterin einen gewissen Ermessensspielraum, welche Unterschriften
       sie als gültig werten darf. Der Passus soll nach dem Willen von Rot-Schwarz
       gestrichen werden; künftig müssten der vollständige Name, Geburtstag,
       Wohnsitz und aktuelles Datum vollständig, korrekt und leserlich vorhanden
       sein. Gut deutsch eben.
       
       Der Hintergrund: Bei der Auszählung für das Tempelhof-Volksbegehren im
       Frühjahr 2014 hatten einige Bezirke auch jene Unterschriften als gültig
       erfasst, bei denen das Geburtsdatum fehlte. Prompt mutmaßte ein
       SPD-Bezirksstadtrat gemeinsam mit CDU-Politikern über vermeintliche
       umfangreiche Manipulationen, weil die Initiative für eine unverändertes
       Tempelhofer Feld erst auf den letzten Drücker die notwendigen rund 174.000
       Unterschriften zusammenbekommen hatte. Konkrete Hinweise dafür gab es
       jedoch nie. Doch dass der überraschend deutliche Sieg der Initiative den
       damaligen Stadtentwicklungssenator und heutigen Regierenden Bürgermeister
       Michael Müller (SPD) weiterhin wurmt, ist bekannt.
       
       SPD und CDU begründen die geplante Gesetzesänderung damit, dass „diese
       Regelungen widerspruchsfrei und eindeutig“ gefasst werden. Die Opposition
       im Abgeordnetenhaus sieht darin eher ein „gestörtes Verhältnis des Senats
       zur direkten Demokratie“, wie es Klaus Lederer, rechtspolitischer Sprecher
       der Linksfraktion und Landesparteichef, gegenüber der taz ausdrückte. Sein
       grüner Kollege Dirk Behrendt betonte, die bisherige Regelung habe sich
       bewährt und müsse nicht geändert werden.
       
       Der Verein Mehr Demokratie schlägt als Kompromiss vor, dass zumindest
       Geburtsdatum und Unterschrift vorhanden sein müssten, damit die Daten nicht
       irgendwo abgeschrieben werden könnten. Die geplante Regelung sei hingegen
       „eine völlig überflüssige Zusatzhürde für direktdemokratische Initiativen“,
       sagte Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie
       Berlin-Brandenburg. Er befürchtet durch die verschärfte Regelung eine
       steigende Zahl ungültiger Unterschriften, die mit durchschnittlich 18
       Prozent bereits jetzt „sehr hoch“ sei.
       
       Der Änderungsantrag enthält einen weiteren pikanten Aspekt, der übrigens in
       Gegensatz zu dem Ziel steht, eine Regelung widerspruchsfrei und eindeutig
       zu fassen: Bisher dürfen sich Abgeordnetenhaus und Senat zwar zu einem
       Volksbegehren oder -entscheid äußern, sie dürfen aber nicht für ihre
       Position offensiv werben. Künftig sollen sie „ihre Haltung unter Beachtung
       des Gebots der Sachlichkeit geltend machen“ dürfen, so der Gesetzentwurf,
       und zwar unter „Einsatz angemessener öffentlicher Mittel“, sprich
       Steuergelder.
       
       Linksparteichef Lederer hält das für einen Freibrief für Plakatkampagnen
       und spricht von einem „starken Stück“. Zumal die Initiativen bisher kein
       öffentliches Geld bekommen können. Der Grüne Dirk Behrendt gesteht dem
       Senat zwar zu, dass dieser sich stärker in Debatten während Begehren und
       vor Volksentscheiden einbringen darf und dafür auch Geld bekommt; er sieht
       aber bei der Formulierung „angemessen“ reichlich Klärungsbedarf im
       Rechtsausschuss. Generell habe der Senat aber zu viel Macht beim Verfahren
       der direkten Demokratie, etwa bei der Festlegung der Abstimmungstermine.
       
       Kommt der Entwurf durch, hätte der Senat noch ein bisschen mehr Macht und
       die direkte Demokratie verkäme zu einer reinen Schönwetterveranstaltung.
       
       5 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bert Schulz
       
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