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       # taz.de -- FDLR-Prozess in Stuttgart: Die Opfer bleiben anonym
       
       > Ist die Führung der FDLR für Kriegsverbrechen verantwortlich? Jetzt soll
       > das Urteil gegen den Ex-Chef der ruandischen Hutu-Miliz fallen.
       
   IMG Bild: Die Eröffnung des prozesses in Stuttgart. Vier Jahre ist das jetzt her.
       
       Stuttgart taz | Fast viereinhalb Jahre dauerte die Hauptverhandlung, die
       Millionen von Euro kostete, fast sechs Jahre saßen die Angeklagten in
       Untersuchungshaft. Einer der längsten und komplexesten Strafprozesse der
       deutschen Justizgeschichte geht am Oberlandesgericht Stuttgart zu Ende.
       
       Am kommenden Montag wird Jürgen Hettich, der Vorsitzende Richter des 5.
       Strafsenats, den 320. und letzten Verhandlungstag in der „Strafsache Dr.
       Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni“ eröffnen. Wenn das Urteil verlesen
       wird, entscheidet sich nicht nur, ob zwei Ruander schuldig gesprochen
       werden, eine terroristische Organisation geführt zu haben und für deren
       Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich zu
       sein. Es wird sich zeigen, ob die deutsche Justiz der selbst gesetzten
       Aufgabe gewachsen ist, im Ausland begangene Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit nach den Regeln des Internationalen Strafgerichtshofs
       aufzuklären.
       
       Murwanashyaka und Musoni sind die zwei höchsten politischen Führer der
       Miliz „Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas“ (FDLR), die aus dem
       Osten Kongos heraus einen bewaffneten Kampf gegen Ruandas Regierung führt.
       Hervorgegangen ist die FDLR aus den Resten der ruandischen Armee, die 1994
       zusammen mit Hutu-Milizen den Völkermord an über 800.000 Tutsi in Ruanda
       verübte. Danach floh sie vor den Tutsi-Rebellen des heutigen ruandischen
       Präsidenten Paul Kagame in den Kongo. Sechs Jahre später gründeten die
       flüchtigen Hutu-Generäle im kongolesischen Lubumbashi die FDLR als ihre
       politisch-militärische Organisation.
       
       Die Angeklagten, damals Hutu-Exilaktivisten mit Asylstatus in Deutschland,
       waren zu dem Gründungstreffen angereist. Murwanashyaka wurde 2001
       FDLR-Präsident, Musoni 2004 sein erster Stellvertreter. Ihre Ämter übten
       sie bis zu ihrer Festnahme am 17.November 2009 von ihren Wohnsitzen in
       Baden-Württemberg aus, weswegen die Stuttgarter Justiz zuständig ist
       
       Die FDLR unterhielt ab etwa 2003 im kriegsgeschüttelten Osten Kongos, den
       Kivu-Provinzen, einen Staat im Staate. Es gab Gesetzbücher, Buchführung,
       Gerichte, Schulen, Kirchen, eine Armee und eine Regierung, geführt aus der
       Ferne von Präsident Murwanashyaka. Als die Armeen Kongos und Ruandas im
       Jahr 2009 gemeinsam diesen Dschungelstaat zu zerschlagen versuchten,
       antwortete die FDLR mit Racheangriffen auf kongolesische Dörfer. Diese
       Angriffe – an erster Stelle die Zerstörung der tief im Wald liegenden
       Ortschaft Busurungi in der Nacht zum 10. Mai 2009 mit mindestens 96 Toten,
       aber noch eine ganze Reihe weiterer – sind Gegenstand des Verfahrens in
       Stuttgart.
       
       Es nicht einfach, Kriegsverbrechen gegen eine bis heute militärisch aktive
       Organisation nachzuweisen. Ermittlungen im Kongo gab es nicht. Die Tatorte
       sind nicht zugänglich, mutmaßliche Täter schwer fassbar. Die Telefon- und
       Internetüberwachung der Angeklagten vor ihrer Festnahme war lückenhaft,
       dennoch sind die mehrere tausend Seiten umfassenden Abschriften erhellend.
       
       ## Opfer berichten per Video
       
       Als Zeugen befragt wurden lediglich ausländische Experten sowie
       demobilisierte ruandische FDLR-Kämpfer. Sie, die meist zum ersten Mal in
       ihrem Leben in einem Flugzeug gesessen hatten und nach Europa gereist
       waren, saßen in Stuttgart ihrem einstigen Präsidenten erstmals direkt
       gegenüber und sagten entsprechend vorsichtig aus. Auch einige überlebende
       kongolesische Opfer wurden gehört – zu ihrem Schutz anonym per Video von
       einem unbekannten Ort übertragen, unter Komplettausschluss der
       Öffentlichkeit. Nicht einmal der Senat kennt ihre Identität.
       
       Wie aus späteren Debatten vor Gericht hervorgeht, erzählten die Opfer von
       brutalen Verbrechen: Verschleppung in den Wald, Gruppenvergewaltigung,
       Anzünden von Häusern, Köpfen von Menschen. Die Verteidiger verweisen auf
       Unstimmigkeiten im Detail, was bei traumatisierten Zeugen normal ist, und
       erklären die Geschichten kurzerhand für erfunden. Dem setzt niemand etwas
       entgegen. Die Ankläger haben keine zusätzlichen Beweismittel. Der Senat
       hört keine Traumaexperten an. Die Opfer sind nicht, wie sonst international
       üblich, als zivile Nebenkläger vor Gericht vertreten und können sich nicht
       wehren. Es bleibt ein unangenehmer Nachgeschmack.
       
       Am Ende stehen sich widerstreitende Überzeugungen gegenüber. Laut
       Bundesanwaltschaft ist Murwanashyaka als ehemaliger Oberbefehlshaber der
       FDLR für die Angriffe der Miliz verantwortlich, weil er sie nicht
       verhinderte. Das ist die sogenannte Vorgesetztenverantwortlichkeit,
       Grundlage aller internationalen Kriegsverbrecherprozesse. Murwanashyaka,
       sagt Bundesanwalt Christian Ritscher in seinem Schlussvortrag, „hatte sehr
       wohl faktische Tatverhinderungsmacht und hat davon keinerlei Gebrauch
       gemacht. Er war sich der Straftaten bewusst und unterließ es bewusst,
       dagegen etwas zu unternehmen. Er hat es nicht getan, weil er die Taten der
       FDLR in all ihren Scheußlichkeiten guthieß.“
       
       ## Soldaten ohne politische Befehle
       
       Murwanashyaka und seine Verteidigung behaupten hingegen, die
       FDLR-Streitkräfte, genannt Foca (Forces Combattantes Abacunguzi, die
       „kämpfenden Retter“) seien eine eigene, „souveräne“ Organisation, denen der
       Präsident nichts befehlen konnte. Vorgesetzter sei, so Murwanashyakas
       Verteidigerin Ricarda Lang, „wer aufgrund seiner Stellung Befehle und
       Führungsgewalt ausübt“. Befehle hätten die Soldaten aber nur von Militärs
       entgegengenommen, nicht von Politikern.
       
       Die Anklage nennt Murwanashyaka und Musoni darüber hinaus „Rädelsführer
       einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129a des deutschen
       Strafgesetzbuches. „Die Tätigkeit der FDLR ist darauf gerichtet,
       Kriegsverbrechen zu begehen“, sagte Bundesanwalt Ritscher; es bestehe „kein
       anderer Zweck“. Die Verteidigung sagt, die FDLR habe den politischen Zweck,
       von Ruandas Regierung als Gesprächspartner anerkannt zu werden. Mögliche
       Taten von Foca-Soldaten, so sie stattfanden, seien nicht „getragen und
       gebilligt von der Gesamtorganisation, als Zweck und Ziel“, sagt
       Verteidigerin Lang.
       
       ## Die Anklage tut sich schwer
       
       Beide Verteidigerteams halten sich zugute, in den vier Jahren und vier
       Monaten Hauptverhandlung die Zahl der zur Debatte stehenden Verbrechen
       deutlich verringert zu haben. Von ursprünglich 16 verschiedenen
       Kriegsverbrechen, welche die FDLR laut Anklageschrift im Jahre 2009 im
       Kongo begangen haben soll, sind nur viereinhalb übrig geblieben. Beim Rest
       ist die Beweislage zu dünn.
       
       Die Angeklagten bestreiten die fraglichen Angriffe nicht grundsätzlich. Sie
       bestreiten aber, dass es einen Befehl gab, Zivilisten zu töten, oder dass
       überhaupt Zivilisten dabei starben. Außerdem betonen sie, alle Angriffe
       seien „Gegenschläge“ gewesen. Die Bundesanwaltschaft sagt dazu: „Die FDLR
       hätte Sorgfalt walten lassen müssen und mit Zivilisten rechnen müssen,
       statt nachts mit Sturmgewehren draufzuhalten und zu töten, was vor die
       Flinte kommt.“
       
       Präsident Murwanashyaka gab in seinem Schlusswort in der vergangenen Woche
       den Märtyrer. Dabei zeigte er, dass ihm mehr Details über
       Militäroperationen bekannt sind, als es dem von seinen Verteidigern
       gezeichneten Bild entspricht. Er äußerte seine „Zuversicht“, dass er „zwar
       eine Schlacht, aber nicht den Krieg verloren“ habe. Er wiederholte, dass
       dieser Prozess ein „rein politisches“ Verfahren sei, das die deutsche
       Regierung auf Bitten der „heutigen ruandischen Militärdiktatur“ führe. Am
       Ende verglich er den Vorsitzenden Richter Hettich mit Pontius Pilatus,
       einem „ehrlichen, aber ungerechten Richter“, sich selbst also implizit mit
       Jesus vor der Kreuzigung. Am Montag wird sich zeigen, was der Vorsitzende
       dazu zu sagen hat.
       
       27 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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