# taz.de -- Kommentar Asylverfahren: Nichts als Maulheldentum
> Binnen einer Woche soll über unbegründete Asylanträge entschieden werden.
> Entscheidend ist aber die Personalausstattung des Bundesamts.
IMG Bild: Die beschleunigten Grenzverfahren sind wohl vor allem eine Vision von Innenminister Thomas de Maizière
Die Bundesregierung kündigt Beschleunigungen des Asylverfahrens an, von
denen sie wohl selbst am besten weiß, dass sie völlig unrealistisch sind.
Innerhalb von nur einer Woche soll ein beschleunigtes Verfahren bei
sicheren Herkunftsstaaten durchgeführt sein. Binnen einer Woche soll an der
Grenze über offensichtlich unbegründete Asylanträge entschieden werden.
Wie will man diese Fristen einhalten, wenn es heute oft schon Wochen
dauert, bis ein Flüchtling überhaupt registriert ist und das Asylverfahren
beginnen kann? Im Gesetzentwurf heißt es auch nur, das Asyl-Bundesamt
„kann“ in den fraglichen Fällen ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
Das Amt wird wohl in aller Regel darauf verzichten, um sich nicht unnötig
lächerlich zu machen.
Auch die beschleunigten Grenzverfahren sind wohl vor allem eine Vision von
Innenminister Thomas de Maizière. Voraussetzung sind Grenzkontrollen, die
aber laut Schengener Grenzkodex nur „vorübergehend“ zulässig sind. Und wenn
Flüchtlingen am Grenzübergang die Inhaftierung droht, dann gehen sie eben
über die grüne Grenze. Oder will de Maizière nun auch einen
Stacheldrahtzaun um Deutschland errichten? Auch die Grenzgefängnisse
müssten erst einmal gebaut werden.
Das alles erinnert an die schon bestehende Vorschrift, dass Flüchtlinge an
der Grenze zurückgewiesen werden können, wenn ein anderer Staat der
Europäischen Union für das Asylverfahren zuständig ist. Auch das klingt
markig – und steht seit Jahren vor allem auf dem Papier.
Eine Beschleunigung der Verfahren ist sinnvoll, weil die Betroffenen
schnell wissen sollen, wie es für sie weitergeht. Entscheidend ist aber die
Personalausstattung des Bundesamts. Da jeder Asylantrag individuell geprüft
wird (was niemand kritisieren sollte), sind schneidige Verfahrensregelungen
nur Maulheldentum, solange das Personal fehlt, sie auch anzuwenden.
20 Sep 2015
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DIR Christian Rath
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