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       # taz.de -- Kommentar Harald Range: Inszenierung als Märtyrer
       
       > Harald Range provoziert seinen Rausschmiss. Der ist angebracht. Als
       > Generalbundesanwalt ist der FDP-Mann eine Fehlbesetzung.
       
   IMG Bild: Herr Range in Kampfhahn-Positur: Hochroter Kopf, starrer Blick – kurz vor der Explosion.
       
       Es ist ein frecher Abgang. Wer geglaubt hat, Harald Range würde mit einem
       schnöden Rücktritt seine üppige Beamtenpension riskieren, sieht sich
       getäuscht. Der 67-jährige Generalbundesanwalt organisiert sich lieber
       seinen Rausschmiss – als vermeintlicher Märtyrer im Kampf für die
       Unabhängigkeit der Justiz. [1][Sein dreister Auftritt am Dienstagmorgen in
       Karlsruhe war eine Kampfansage]. Justizminister Heiko Maas wird sie
       annehmen müssen. Ihm wird nichts anderes übrigbleiben, als Bundespräsident
       Joachim Gauck um die Versetzung Ranges in den einstweiligen Ruhestand zu
       ersuchen.
       
       So absurd die Vorstellung ist, die Betreiber des Internetblogs
       netzpolitik.org hätten ein „Staatsgeheimnis“ veröffentlicht und
       „Landesverrat“ begangen, so eigentümlich interpretiert Range seine
       Funktion. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, sei Aufgabe der
       Justiz, hat er bei seinem kurzen Pressestatement gesagt. Das ist wahr.
       
       Allerdings hat der oberste deutsche Strafverfolger unerwähnt gelassen, dass
       für ihn eine statusrechtliche Besonderheit gilt: Der Generalbundesanwalt
       ist eben nicht unabhängig, sondern ein politischer Beamter. Schon seine
       Auswahl erfolgt nicht allein nach fachlichen Kriterien: Ohne sein
       FDP-Parteibuch wäre Range 2011 niemals Generalbundesanwalt geworden.
       Schließlich amtierte damals noch eine FDP-Justizministerin.
       
       Der Generalbundesanwalt hat darauf zu achten, so steht es in seiner
       Selbstdarstellung, „dass die grundlegenden staatsschutzspezifischen
       kriminalpolitischen Ansichten der Regierung im Rahmen der strafprozessualen
       Vorgaben und Handlungsspielräume in die Strafverfolgungstätigkeit
       einfließen und umgesetzt werden“. Genau das hat Range gröblich missachtet.
       
       Denn hätte er seinen Handlungsspielraum richtig genutzt, hätte er den
       Begehrlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nachgegeben.
       Dann hätte ihn Maas auch nicht zurückpfeifen müssen. Wie heikel es ist,
       unter Berufung auf den Landesverratsparagrafen gegen Journalisten
       vorzugehen, weiß seit der Spiegel-Affäre schließlich jede Bundesregierung.
       In der tatsächlich skandalösen NSA-Affäre hat Range jedenfalls weniger
       Eifer gezeigt.
       
       Harald Ranges Tage als Generalbundesanwalt sind zum Glück gezählt. Doch das
       eigentliche Problem hat Justizminister Maas damit nicht gelöst: Es ist
       höchste Zeit, dass der anachronistische Landesverratsparagraf gestrichen
       wird. Ebenso sollte der völlig schwammige „Begriff des Staatsgeheimnisses“
       aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Denn ob und wann die im
       Strafgesetzbuch dafür aufgeführten Kriterien erfüllt sind, ist stets
       interpretierungsbedürftig, also letztlich Ansichtssache – und damit ein
       Einfallstor für Willkür. Der Fall netzpolitik.org liefert dafür ein
       anschauliches und erschreckendes Beispiel.
       
       4 Aug 2015
       
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