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       # taz.de -- Altersfeststellung bei Flüchtlingen: Bremen soll Schwänze vergleichen
       
       > Bei der Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge hielt sich Bremen
       > mit Röntgen bislang zurück. Das könnte nun anders werden.
       
   IMG Bild: Nun auch in Bremen im Gespräch: Röntgenaufnahmen zur Altersfeststellung bei jugendlichen Flüchtlingen.
       
       BREMEN taz | Bei der Feststellung des Alters von heranwachsenden
       Flüchtlingen soll Bremen rigoroser werden. Das geht aus einem Beschluss des
       Verwaltungsgerichts Bremen von Ende Juli hervor, der jetzt bekannt wurde.
       
       In dem verhandelten Fall hatte ein junger Flüchtling aus Guinea versichert,
       erst 16 Jahre alt zu sein. Von zwei MitarbeiterInnen des Jugendamtes war er
       allerdings in Augenschein genommen und für volljährig erklärt worden. Die
       Inobhutnahme sollte er sofort verlassen. Dagegen hatte er geklagt.
       
       Zu Recht, befand das Gericht – und stellt gleichzeitig Bremens Verfahren
       zur Altersfeststellung in Frage. Das Land hat bislang darauf verzichtet,
       Flüchtlinge zu röntgen und ihre Zähne oder ihre Genitalien zu vermessen –
       so, wie es unter anderem in Hamburg üblich ist (siehe Kasten). In Bremen
       obliegt es MitarbeiterInnen des Jugendamtes, anhand eines Gespräches sowie
       körperlicher Merkmale wie Bartwuchs, Körperbau, Gesichtszüge, Halsfalten
       oder Ausprägung des Kehlkopfes das Alter zu bestimmen.
       
       Relevant ist das Alter, weil minderjährige Flüchtlinge besondere Betreuung
       und umfassenderen Schutz genießen: Sie werden vom Jugendamt in Obhut
       genommen und können nicht einfach abgeschoben werden. Und: Solange sie
       unter 18 sind, dürfen sie bislang nicht auf andere Kommunen umverteilt
       werden.
       
       ## Nach Altersschätzung weggeschickt
       
       In Bremen kamen laut Sozialressort in der ersten Jahreshälfte 701
       unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an, insgesamt rechnet die Behörde
       2015 mit 1.980 jungen Flüchtlingen. 2014 seien es noch 495
       Flüchtlingskinder gewesen. Für Kindeswohl-orientierte Großzügigkeit scheint
       das Bremer Jugendamt da keine Ressourcen zu haben: Wer über 18 geschätzt
       wird, soll die Inobhutnahme sofort verlassen – im Fall des jungen
       Flüchtlings aus Guinea war das der Fall, obwohl aus einen Auszug aus dem
       Personenstandsregister in Guinea hervorging, dass er 16 Jahre alt sei.
       
       Manche Flüchtlinge werden schon zwei Tage nach der Altersschätzung in eine
       andere Stadt geschickt – obwohl diese rechtlich angefochten werden kann.
       „Wir handhaben es so, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung
       hat“, erklärt Sozialressort-Sprecher David Lukaßen. „Es sind ja keine
       Zehn-, Zwölf- oder 13-Jährigen.“
       
       Doch auch unter 18-Jährige sind laut UN-Konvention noch Kinder und für all
       das, so heißt es nun in dem Gerichtsbeschluss, stelle „eine
       Alterseinschätzung allein aufgrund [...] äußerlicher körperlicher Merkmale
       [...] keine ausreichende Grundlage dar“. Für eine „zuverlässige
       Altersdiagnostik“ müssten „die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung,
       gegebenenfalls auch einer Röntgenuntersuchung, sowie einer zahnärztlichen
       Untersuchung zusammengeführt werden“.
       
       Von der Bremer Ärztekammer wurde diese Methode allerdings bereits deutlich
       abgelehnt: Auch mit einer Röntgen-Untersuchung lasse sich das Alter nicht
       genau bestimmen, sagte Kinderchirurgin und Kammer-Präsidentin Heidrun
       Gitter dem [1][Weser Kurier.] Das Verfahren sei zu unpräzise, um Menschen
       dafür mit Strahlen zu belasten. Auch Zahnuntersuchungen sind laut Experten
       nicht genauer.
       
       ## Kriterium „sexuelle Reifezeichen“
       
       Bliebe noch die „körperliche Untersuchung“, die das Verwaltungsgericht als
       Alternative erwähnt: In die Beurteilung einfließen könnten dazu
       „anthropometrische Maße“, „altersrelevante Entwicklungsstörungen“ sowie die
       „sexuellen Reifezeichen“ – also Hamburgs berühmter Schwanzvergleich. Von
       der Linkspartei aber auch aus der SPD-Fraktion in Bremen wurde bereits
       signalisiert, dass sie das als zu ungenau ablehnen.
       
       Für Anna Schröder von der Flüchtlingsinitiative Bremen ist es ohnehin
       falsch, sich über die genaue Methode zu streiten: „Das Problem ist das
       rigorose Asyl-System, in dem es einen Riesen-Unterschied macht, ob man 17,9
       Jahre alt ist oder 18,1“. Sie wirft dem Jugendamt vor, das Alter auch bei
       Flüchtlingen mit Papieren anzuzweifeln. „Das Jugendamt hält teilweise
       Geburtsurkunden nicht für ausreichend, die Ausländerbehörde hingegen
       schon.“ Jugendlichen würden Steine in den Weg gelegt, damit sie gegen die
       Altersfeststellung keinen Widerspruch einlegen.
       
       Sozialressortsprecher Lukaßen weist die Vorwürfe zurück. Die Flüchtlinge
       auf dem Weg der Altersfeststellung möglichst schnell loszuwerden, sei
       „nicht Linie des Sozialressorts“. Im Zweifel gelte das jüngere Alter. Man
       werde den Gerichtsbeschluss nun auswerten. Bremen habe einst „bewusst einen
       anderen Weg“ gewählt und vom Röntgen Abstand genommen, so Lukaßen.
       
       18 Aug 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Streit-ueber-Altersschaetzung-von-Fluechtlingen-_arid,1187475.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jean-Philipp Baeck
       
       ## TAGS
       
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