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       # taz.de -- Bundesanwalt gegen netzpolitik.org: Ermittlungen wegen Landesverrats
       
       > Dem Verfassungsschutz ist netzpolitik.org schon länger suspekt. Die
       > Betreiber veröffentlichten wiederholt geleakte Dokumente aus dem
       > Geheimdienstkomplex.
       
   IMG Bild: Verfassungsschutzpräsident Maaßen möchte eventuell die Spiegel-Affäre noch einmal nachspielen.
       
       München afp/taz | Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen
       Journalisten wegen des Verdachts auf Landesverrat und die Veröffentlichung
       von Staatsgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren gegen Verantwortliche des
       Online-Blogs „netzpolitik.org“ ist nach der Prüfung einer Anzeige von
       Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen aufgenommen worden.
       netzpolitik.org veröffentlichte am Donnerstag einen [1][Brief der
       Bundesanwaltschaft], der die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre
       Meister über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informierte.
       
       Die Bundesanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht
       erreichbar. In der Mitteilung an netzpolitik.org werden zwei Beiträge
       aufgeführt, wegen deren Veröffentlichung die Ermittlungen eingeleitet
       worden seien. In beiden wurden Dokumente die die Arbeit des
       Verfassungsschutzes unmittelbar betreffen der Öffentlichkeit zugänglich
       gemacht. Dabei geht es um Ausbau und Finanzierung der Internetüberwachung
       durch den Inlandsgeheimdienst.
       
       Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) [2][kritisiert die Ermittlungen]
       als „Justizposse“. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verurteilte die
       Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu
       machen“. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und
       stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar.
       
       Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als heikel. Nach der
       Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf
       erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker gewarnt, dass durch das
       Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne.
       Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen
       Grundrecht auf Pressefreiheit.
       
       Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen
       Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das
       Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber
       stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt
       wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder
       bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut SZ, NDR und
       WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog
       veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt
       habe.
       
       30 Jul 2015
       
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   DIR [1] https://netzpolitik.org/2015/verdacht-des-landesverrats-generalbundesanwalt-ermittelt-doch-auch-gegen-uns-nicht-nur-unsere-quellen/
   DIR [2] https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/justizposse-gegen-journalisten.html
       
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