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       # taz.de -- Kommentar Urteil Zeugen Jehova: Drückeberger in Karlsruhe
       
       > In seinem Beschluss zu den Zeugen Jehova lässt das
       > Bundesverfassungsgericht eine klare Haltung vermissen. Aber genau die
       > wäre dringend nötig.
       
   IMG Bild: Wollen Anerkennung: Zeugen Jehovas, hier bei einer Taufe.
       
       Wozu haben wir ein Verfassungsgericht? Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist
       der Schutz von unbeliebten Minderheiten. Religiöse, politische und sexuelle
       Außenseiter werden von der Mehrheit oft diskriminiert und die Politik macht
       auch noch mit, um damit Pluspunkte bei den Wählern zu sammeln.
       
       Auch die Zeugen Jehovas sind eine seltsame Sekte, die kaum jemand mag.
       Deshalb ist es kein Zufall, dass das Verfahren zur Anerkennung als
       Körperschaft des öffentlichen Rechts in manchen Bundesländern nach 25
       Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist.
       
       Zwar gab es durchaus ernsthafte Bedenken gegenüber der Sekte, insbesondere
       im Umgang mit Kindern und Ausstiegswilligen. Doch diese sind inzwischen von
       der Rechtsprechung weitgehend geprüft, widerlegt oder für irrelevant
       erklärt worden. Seit dem Jahr 2006 ist die Lage eigentlich klar, seitdem
       findet nur noch politische Obstruktion statt.
       
       Leider hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Zeugen Jehovas mit
       seinem jüngsten Urteil nun auch nicht wirklich weitergeholfen. Die Richter
       haben ausführlich und gründlich über Föderalismus und Gewaltenteilung
       diskutiert. Doch am Ende hat die Richtermehrheit die – für die Zeugen
       entscheidende – Frage einfach offen gelassen, ob sie nun einen Anspruch auf
       Anerkennung haben oder nicht.
       
       ## Gesellschaft braucht Entscheidungen
       
       Die Richter des Bundesverfassungsgerichts mögen an den staatsrechtlichen
       Debatten ihren Spaß gehabt haben. Die Gesellschaft braucht aber ein
       Verfassungsgericht, das Fälle auch entscheidet, wenn sie entscheidungsreif
       sind.
       
       Nicht nur in Bremen, auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
       wartet die Politik auf die Weisung aus Karlsruhe – vielleicht weil sie sich
       selbst die Finger nicht schmutzig machen will. Doch diesmal hat sich sogar
       das Bundesverfassungsgericht gedrückt. Mal sehen, ob es jetzt auch ohne
       Vorgabe der Roten Roben geht.
       
       11 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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