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       # taz.de -- NSU-Richter Manfred Götzl: Der Stoische
       
       > Ein Scheitern des NSU-Prozesses ist vorerst abgewendet. Das ist vor allem
       > Richter Manfred Götzl zu verdanken. Auch für ihn steht viel auf dem
       > Spiel.
       
   IMG Bild: Unbeirrt und unnachgiebig: Richter Manfred Götzl.
       
       München taz | Es dürfte Manfred Götzl wurmen, sehr sogar. Der Richter
       blickt in den Saal A 101, auf die Bänke der Verteidigung, auf die der
       Nebenklageanwälte. Alles voll besetzt – nur die Zeugenbank ist leer. Dort
       sollte eigentlich der Thüringer Tom T. sitzen, ein früherer Wegbegleiter
       des späteren NSU aus der rechten Szene.
       
       Gerade erst hat am Montag der 223. Verhandlungstag des NSU-Prozesses
       begonnen. Und nun das: Der einzige Zeuge des Tages bleibt fern.
       Ausgerechnet jetzt, da man sich endlich wieder Sachfragen widmen kann. Aber
       Götzl verzieht keine Mine.
       
       „Wir klären, warum der Zeuge nicht erschienen ist“, teilt er nüchtern mit.
       Und lässt seine Richterkollegen Verfassungsschutzerkenntnisse über die vier
       Mitangeklagten verlesen, die noch ins Verfahren eingebracht werden müssen.
       Teilnahmen an rechten Stammtischen, Kontakte zum NSU-Trio. Wenig Neues,
       aber Götzl lauscht aufmerksam, als ginge es um den letzten Mosaikstein zum
       Tatnachweis.
       
       Alles wieder Routine also. Dabei stand der Prozess vor einer Woche noch auf
       der Kippe wie noch nie. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte zum
       wiederholten Mal beantragt, ihre drei ursprünglichen Verteidiger zu
       entlassen: Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Anja Sturm. Diesmal sattelte sie
       noch eine Strafanzeige wegen Verletzung der Schweigepflicht drauf. Zuvor
       hatte das Anwaltstrio bereits entnervt einen Antrag auf Entpflichtung
       gestellt.
       
       Dass das Verfahren am Montag noch läuft, ist vor allem einem zu verdanken:
       Manfred Götzl. Er ließ schon vergangene Woche stoisch weiterverhandeln, als
       wäre nichts geschehen. Den jüngsten Zschäpe-Antrag lehnte er schon am
       Freitag ab, als unbegründet. Auch die Selbstaufgabe von Heer, Stahl und
       Sturm wies Götzl zurück. Zschäpes Strafanzeige wiederum ließ die
       Staatsanwaltschaft München nicht zu.
       
       ## Götzl beruhigt die Gemüter
       
       Sicher, der Konflikt gärt weiter. Auch am Montag wechselt die Angeklagte
       kein Wort mit ihren Anwälten Stahl, Sturm und Heer, verwehrt ihnen jeden
       Gruß. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis zur nächsten Attacke. Heute
       aber bleibt es ruhig. Zschäpe verfolgt den Prozess unbeteiligt mit
       verschränkten Armen. Götzl hat die Gemüter wieder beruhigt.
       
       Für den 61-Jährigen geht es um einiges. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet
       der Franke und zweifache Vater an Gerichten. Jahrelang verfolgte er als
       Staatsanwalt Kapitaldelikte, galt als unnachgiebig. Dann wechselte er auf
       die Richterbank. Seit fünf Jahren ist Götzl höchster Richter am Münchner
       Oberlandesgericht, zuständig für Staatsschutzdelikte – sein Ruf blieb. Er
       verurteilte den Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer und den
       Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber für die Ermordung von 14 Zivilisten
       in Italien 1944. Beide lebenslänglich.
       
       Dennoch: Das NSU-Verfahren ist der größte Prozess in Götzls Karriere. 10
       Morde einer rechtsterroristischen Zelle, 3 Anschläge, 15 Überfälle. Eine
       mehrjährige Verhandlung mit über 500 Zeugen, im internationalen Fokus.
       
       ## Götzl kämpft mit zwei Endszenarien
       
       Götzl trägt dabei das größte Risiko: Er muss den Prozess zusammenhalten,
       ihn vorantreiben. Und er muss mit zwei Endszenarien kämpfen, deren
       schlechterer Variante er zuletzt bedenklich nahe kam. Götzl kann ein
       historisches Urteil sprechen. Oder er kann ein Fiasko verkünden: das
       Platzen des Prozesses. Es wäre eine Katastrophe für die Angehörigen der
       Mordopfer und Verletzten der Sprengstoffanschläge, die eine Verurteilung
       und einen Schlussstrich herbeisehnen.
       
       Am Montag bleiben Götzl nur kleine Schritte. Der Zeuge Tom T. habe sich mit
       einem Attest krankgemeldet, verkündet der Richter. Dann folgt eine weitere
       Geduldsprobe. Am Mittag stellen gleich 23 der Opferanwälte einen
       Großantrag. Sie wollen alle Bundesverfassungsschutzakten, die kurz nach
       Auffliegen des NSU im November 2011 geschreddert und teilweise
       rekonstruiert wurden. Zudem soll der Verantwortliche, ein
       Verfassungsschützer mit dem Tarnnamen Lothar Lingen, vorgeladen werden.
       
       Minutenlang trägt die Berliner Anwältin Antonia von der Behrens den
       18-seitigen Antrag vor. Die Akten seien „gezielt vernichtet“ worden, weil
       sie offenbar „kritische Informationen“ zum NSU-Komplex enthielten.
       
       Aus Sicht der Nebenklage soll mit dem Antrag eines der bis heute größten
       NSU-Fragezeichen aufgearbeitet werden. Noch dazu, da unter den
       geschredderten Akten, die des V-Manns Michael von Dolsperg alias „Tarif“
       waren. Der hatte behauptet, von einem NSU-Unterstützer gebeten worden zu
       sein, das untergetauchte Trio zu beherbergen. Der Verfassungsschutz aber
       habe ihn abgehalten – und damit eine Chance vertan, die Neonazis zu
       schnappen. Der Bundesverfassungsschutz dementierte. Dennoch kostete die
       Schredderaktion dem damaligen Präsidenten Heinz Fromm das Amt.
       
       Am Ende dann folgt ein Fingerzeig an Götzl. Man verweise auf „das Gebot der
       Wahrheitsfindung“, das den Richter verpflichte, „jedes taugliche und
       erlaubte Mittel einzusetzen“, wenn auch nur die „entfernte Möglichkeit“
       eines Erkenntnisgewinns bestehe. Daher sei der Beweisantrag „zwingend“ zu
       befolgen.
       
       Es muss Götzl wieder gegen den Strich gehen. Nach all dem Trubel nun noch
       einen neuen Komplex eröffnen? Und hatte er nicht Zeugen stets akribisch
       befragt, um die Wahrheit gerungen? Was soll die Belehrung?
       
       ## Götzl führt die Regie
       
       Es gibt kaum einen Prozesstag, in dem Götzl nicht klarmacht, wer in dem
       Verfahren die Regie führt: er selbst. Gern unterstreicht er diesen Anspruch
       auch lautstark, zuletzt, als der Druck stieg, häufiger. „Es reicht,
       unterbrechen Sie mich nicht!“, herrschte er Anwälte an.
       
       Auf der Verteidigerbank schütteln Heer und Stahl die Köpfe über den Antrag.
       Und Götzl? Verfolgt ungerührt die Ausführungen. Sagt am Ende: „Gut.“ Man
       werde beraten, später. Auch hier folgt der Richter seinem Plan: keine
       weitere Eskalation.
       
       Unbeirrt hat Götzl bisher Detail für Detail der Anklage abgearbeitet,
       Zeugen unnachgiebig befragt – auch solche aus der rechten Szene, die sich
       an nichts mehr erinnern möchten. Als Zschäpe sich wiederholt krankmeldete,
       reduzierte Götzl die Verhandlungstage von drei auf zwei pro Woche. Er will
       den Prozess nicht nur zu Ende führen, sondern auch keine Revision
       zuzulassen.
       
       Und doch werfen ihm einige nun seinen ersten großen Fehler vor: Er gestand
       Zschäpe den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Verteidiger zu. Das
       sollte der Besänftigung dienen – stattdessen keilte Zschäpe mit dem neuen
       Rechtsbeistand erst richtig los gegen ihre alten Verteidiger.
       
       ## Götzl schafft sich eine Reserve
       
       Ein Fehler? Man kann es auch anders sehen. Nichts sprach dafür, dass
       Zschäpe Ruhe geben würde. Mit Grasel hat sich Götzl nun eine Reserve
       geschaffen – für den Fall, dass Sturm, Heer und Stahl doch noch erfolgreich
       hinschmeißen. Dann müsste der Neue Zschäpes Verteidigung zu Ende führen,
       auch wenn er längst noch nicht in das Verfahren eingearbeitet ist.
       
       Am Montag rührt sich Grasel nicht, starrt die meiste Zeit auf seinen
       Laptop. Immer wieder beugt sich Zschäpe tuschelnd zu ihm hinüber. Grasel
       nickt verständig, lächelt. Alles unauffällig, keine neuen Angriffe. Und nun
       ist es nur noch ein Verhandlungstag, dann geht der Prozess in eine
       vierwöchige Sommerpause.
       
       Was aber, wenn sich Zschäpe demnächst auch von Grasel abwendet, auch ihn
       entlassen will? Götzl wird auch dieses Szenario mitbedacht haben. Es dürfte
       seinen Zeitplan nicht erschüttern, der ein Urteil im Frühjahr 2016 erwarten
       lässt. Bei Heer, Stahl und Sturm liegt der erste der drei
       Entpflichtungsanträge ein Jahr zurück. Das Trio ist bis heute im Mandat.
       Auch bei Grasel dürfte es dauern. Und Götzl lässt keinen Zweifel, dass ihn
       wenig davon abbringt, weiterzuverhandeln. Immer einen Tag mehr. Bis zum
       Urteil.
       
       3 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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