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       # taz.de -- Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Maaßens Alleingang
       
       > Die Einschätzung, dass „Netzpolitik“-Redakteure Staatsgeheimnisse
       > veröffentlicht haben, war nicht mit dem Innenministerium abgestimmt.
       
   IMG Bild: Pro „Netzpolitik.org“-Demo am Wochenende in Berlin.
       
       Karlsruhe taz | Das Verfassungsschutz-Gutachten, wonach Netzpolitik.org
       „Staatsgeheimnisse“ verletzt hat, war nicht mit dem Innenministerium (BMI)
       abgesprochen. Das erklärte ein Sprecher von Minister Thomas de Maizière auf
       Anfrage der taz. Es handelte sich also um einen Alleingang von
       Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.
       
       Maaßen hatte die Netzpolitik-Affäre mit seinen Strafanzeigen vom März und
       April ins Rollen gebracht. Am Wochenende hatte er jedoch betont, dass er
       keine Ermittlungen gegen Journalisten und schon gar keine wegen
       Landesverrats intendiert hatte. In der Strafanzeige, die mit dem BMI
       abgesprochen war, ist von Landesverrat und Staatsgeheimnissen auch nicht
       die Rede.
       
       Als jedoch der zweifelnde Generalbundesanwalt Range bei Maaßen nachfragte,
       ob Netzpolitik Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatte, legte Maaßen ein
       Behördengutachten vor und bejahte dies. Wenn ausländische Geheimdienste
       über die Fähigkeiten des deutschen Verfassungsschutzes informiert seien,
       könnte dies die äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, so die sinngemäße
       Argumentation.
       
       Zudem wurde Netzpolitik vorgehalten, dass der April-Artikel auch in einer
       englischen Fassung ins Netz gestellt wurde. Das habe ausländischen Diensten
       die Kenntnisnahme der Staatsgeheimnisse erleichtert. Range nahm das
       Gutachten so ernst, dass er nun ein Ermittlungsverfahren wegen
       Landesverrats einleitete. Das BfV-Gutachten hat in der Affäre also eine
       viel wichtigere Bedeutung als die ursprüngliche Strafanzeige.
       
       Wer also hat das Gutachten zu verantworten? Wurde das BMI vorab
       eingeschaltet, wie bei der Strafanzeige? Das Innenministerium bestreitet
       dies. Man habe erst deutlich später davon erfahren. Dass Netzpolitik
       Staatsgeheimnisse verletzt hat, war also nur die Rechtsauffassung des
       Verfassungsschutzes.
       
       Auch heute lässt das Innenministerium offen, ob es vom Vorliegen eines
       Staatsgeheimnisses ausgeht. Man werde abwarten, was Justizminister Maas
       dazu sagt und die Positionen dann auswerten.
       
       ## Justizministerium: Einschätzung bis Donnerstag
       
       Das Justizministerium will bis spätestens Donnerstag seine Einschätzung
       veröffentlichen, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelte. Minister Maas
       hat aber schon am Freitag seine „Zweifel“ bekundet. Es wird damit
       gerechnet, dass sein Haus die Frage verneint.
       
       Die Bundesanwaltschaft hat in einer Erklärung mitgeteilt, dass das weitere
       Verfahren von der Einschätzung des Justizministeriums abhängt. Im Klartext
       heißt dies: Sobald Maas einschätzt, dass kein Staatsgeheimnis vorliegt,
       werden die Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Journalisten eingestellt. Auf
       das Mitte Juni angeforderte Gutachten eines externen Sachverständigen wird
       dann nicht mehr gewartet.
       
       Damit macht Generalbundesanwalt Harald Range auch deutlich: Wenn das
       Justizministerium vorher eine klare Einschätzung zur Frage des
       Staatsgeheimnisses gegeben hätte, hätte er das akzeptiert und kein
       Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch auch Range will die Sache jetzt so
       schnell wie möglich vom Tisch bekommen. In der Regierungspressekonferenz
       hatten weder die Sprecher des Justizministeriums noch von Kanzlerin Merkel
       Range das Vertrauen ausgesprochen. Eine Entlassung Ranges liegt bisher aber
       nicht in der Luft. Schließlich endet seine Amtszeit altersbedingt ohnehin
       im Februar 2016.
       
       Doch auch nach der erwarteten Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird
       die Affäre nicht zu Ende sein. Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele
       will die gesamten Vorgänge auch im Parlamentarischen Kontrollgremium des
       Bundestags aufarbeiten. Dann sollen alle Akten auf den Tisch kommen.
       
       Wenn der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen Landesverrats
       einstellt, könnten die Ermittlungen auf anderer Ebene weitergehen.
       Vermutlich wird er die Akten an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeben, die
       dann wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Dort steht
       allerdings die Quelle im Mittelpunkt. Die bloße Veröffentlichung eines
       Dienstgeheimnisses ist für Journalisten nicht strafbar.
       
       3 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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