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       # taz.de -- Späte Anklage in der Türkei
       
       > Justiz Die junge alleinerziehende Mutter wollte selbstbestimmt leben: Gut
       > zehn Jahre nach dem Mord an Hatun Sürücü in Berlin klagt die türkische
       > Justiz zwei Brüder an
       
   IMG Bild: Hatun Sürücü mit ihrem Sohn im Dezember 1999
       
       von Astrid Geisler
       
       BERLIN dpa/taz | Der Bruder muss sich sehr sicher gefühlt haben, als er vor
       gut einem Jahr ein Kamerateam in seine Istanbuler Wohnung ließ. Mutlu
       Sürücü, ein freier Mann, trotz internationalen Haftbefehls: „Hass war schon
       da, auf jeden Fall“, sagte er den rbb-Reportern. Seine 2005 ermordete
       Schwester Hatun habe schließlich den falschen „Lebenswandel“ gepflegt und
       „Unzucht“ verübt. Nur eines bestreitet der Mann im Interview mit den
       deutschen Journalisten: seinem jüngsten Bruder die Mordwaffe besorgt zu
       haben.
       
       Nun allerdings ist Mutlu Sürücü in der Türkei gemeinsam mit einem weiteren
       Bruder doch noch wegen des Mordes an ihrer Schwester Hatun Sürücü angeklagt
       worden – rund zehn Jahre nachdem die 23 Jahre alte alleinerziehende Mutter
       nach drei Schüssen in den Kopf an einer Bushaltestelle in Berlin starb. Zu
       dem Mord hatte sich ihr jüngster Bruder bekannt. Er wurde dafür zu einer
       Haftstrafe verurteilt, die er inzwischen abgesessen hat. Die mutmaßliche
       Tatbeteiligung zweier weiterer Brüder blieb jedoch bisher juristisch für
       diese folgenlos.
       
       Das könnte sich nun ändern. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann sei vom
       Bundesamt für Justiz über den Schritt der türkischen Behörden informiert
       worden, sagte seine Sprecherin Claudia Engfeld und bestätigte damit einen
       Medienbericht. Demnach erhob die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul am 10.
       März Anklage vor dem 10. Schwurgericht der Stadt wegen Mordes zum Nachteil
       eines Familienangehörigen. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.
       
       „Dass nun in der Türkei Anklage erhoben wurde, ist ein wichtiges Signal:
       Man kann sich durch Flucht nicht der Strafverfolgung entziehen“, sagte der
       CDU-Politiker Heilmann. Auch Renate Künast, Vorsitzende des
       Rechtsausschusses im Bundestag, sprach von einer „lang ersehnten
       Nachricht“. Die Anklage sei nicht nur ein Zeichen des Respekts vor der
       Selbstbestimmung von Frauen, sagte die Grünen-Abgeordnete. „Tätern in
       Deutschland wird jetzt auch die Botschaft gesandt, dass sie sich dem
       Strafverfahren nicht entziehen können, indem sie sich in die Türkei
       absetzen.“
       
       Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Berlin von ihrem jüngsten Bruder
       erschossen worden, weil die Familie den westlichen Lebensstil der jungen
       Frau abgelehnt hatte. Die junge Mutter hatte sich nach einer Zwangsehe von
       ihrem ersten Mann getrennt, das Kopftuch abgelegt und ihren Sohn in Berlin
       allein aufgezogen.
       
       Der sogenannte „Ehrenmord“ an Hatun Sürücü hatte eine bundesweite Debatte
       über Integration und Parallelgesellschaften ausgelöst. Der Todesschütze
       wurde im Sommer 2014 nach verbüßter Haft nach Istanbul abgeschoben. Seine
       Brüder nahm er stets in Schutz und versicherte, die Tat alleine geplant und
       verübt zu haben. Seine jetzt angeklagten Brüder waren dennoch seit Jahren
       international zur Fahndung ausgeschrieben, nachdem sie sich in die Türkei
       abgesetzt hatten.
       
       Beide waren 2006 in einem ersten Prozess in Berlin aus Mangel an Beweisen
       freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche 2007 auf.
       Zu einem neuen Verfahren kam es aber wegen ihrer Flucht nicht mehr. Die
       türkische Seite leitete 2013 ein eigenes Strafverfahren gegen die beiden
       Männer ein.
       
       27 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Astrid Geisler
       
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