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       # taz.de -- Gericht untersagt Umbenennung: Türkischer Nachname bleibt
       
       > Eine Familie mit türkischem Vater wollte den Namen der Mutter annehmen –
       > um Diskriminierung zu vermeiden. Das hat ein Gericht untersagt.
       
   IMG Bild: In England wäre es möglich, sich einen Namen aus Russisch Brot zusammenzuwürfeln und annehmen. In Deutschland nicht, denn der Nachname hat eine wichtige „Ordnungsfunktion“.
       
       BERLIN taz | Dieses Urteil dürfte für viele Diskussionen sorgen: Eine
       deutsch-türkische Familie wollte ihren türkischen Nachnamen ablegen, damit
       sie nicht mehr diskriminiert wird. Das sei jedoch keine ausreichende
       Begründung für eine Namensänderung, stellte das Verwaltungsgericht
       Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Urteil fest.
       
       Die klagende Familie besteht aus einem türkischstämmigen Vater, einer
       deutschen Ehefrau und zwei Zwillingssöhnen. Der Vater war 1991 nach
       Deutschland gekommen und 2004 eingebürgert worden. Bei der Hochzeit im Jahr
       2005 nahm die Familie den Namen des Vaters an. 2012 beantragten sie jedoch,
       den Namen zu ändern. Künftig will die Familie den deutschen Geburtsnamen
       der Mutter tragen.
       
       Der türkische Familienname führe ständig zu Problemen, so die Begründung
       der Familie. Selbst die Mutter werde am Telefon gefragt, ob sie deutsch
       verstehe. Vertragspartner notierten den Namen falsch, sodass es später
       Probleme beim Abruf der Leistung gebe. Besonders müssten die Kinder leiden.
       Im Kindergarten seien die Söhne in einer Sprachfördergruppe gelandet,
       obwohl sie altersentsprechend gut deutsch sprachen.
       
       Die Einschulung sei wegen angeblicher Konzentrationsmängel ein Jahr
       zurückgestellt worden. So wurden die Kinder aus ihrem Freundeskreis
       herausgerissen. Die Eltern glauben, dass dies jeweils auf den türkisch
       klingenden Nachnamen zurückzuführen sei. Ausschließlich der Nachname
       verhindere derzeit, dass die Kinder „selbstverständlich als Deutsche unter
       Deutschen akzeptiert werden und ungestört aufwachsen“.
       
       ## Wichtige Ordnungsfunktion
       
       Das Standesamt Braunschweig hatte die Namensänderung abgelehnt. Dagegen
       klagten die Eltern beim Verwaltungsgericht – jedoch ohne Erfolg. Der
       Nachname habe eine wichtige „Ordnungsfunktion“ und könne daher laut „Gesetz
       über die Änderung von Familiennamen“ nur aus „wichtigem Grund“ geändert
       werden – etwa wenn der Name zu schweren psychischen Problemen führe.
       
       Ein solcher Grund liege hier nicht vor, so das Gericht. Die Familie hätte
       ja gleich bei der Heirat den Namen der Frau annehmen können, argumentierten
       die Richter, schließlich habe der Mann schon seit 1991 mit seinem Namen in
       Deutschland gelebt.
       
       Absichtliche und unbeabsichtigte Diskriminierungen seien zwar zu
       missbilligen, könnten aber keine Namensänderung rechtfertigen, so die
       Richter. Gegen die vermeintlich ungerechtfertigte Rückstellung vom
       Schulbesuch hätten die Eltern klagen können. Bei späteren Probleme der
       Söhne in der Ausbildung und im Beruf könnten sie sich auf das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz berufen. „Die Familie überlegt noch, ob sie
       Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt“, sagte ihre Anwältin auf Nachfrage.
       (Az.: 5 A 5/14)
       
       23 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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