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       # taz.de -- Debatte Urteil zum Betreuungsgeld: Die falsche Milliarde
       
       > Am Dienstag klärt sich, ob das Betreuungsgeld verfassungskonform ist. Das
       > Geld, um das es dabei geht, könnte besser ausgegeben werden.
       
   IMG Bild: Dafür ist das Sommerloch gut: ideologiegeladene Debatten und schnell getrocknete Kinderkleidung.
       
       Jetzt wird’s wieder persönlich. Wenn das Bundesverfassungsgericht in
       Karlsruhe am Dienstag entscheidet, ob das 2013 eingeführte Betreuungsgeld
       verfassungsgemäß ist, geht sie wieder los, die Debatte über Lebensmodelle
       und Leitbilder, über Herdprämie, „gute“ Kindererziehung, Rabeneltern und
       „richtige“ Familien. Für die nächsten Tage dürfen wir mit wortreichen,
       ideologisch aufgeladen Diskussionen rechnen. Leg die Schienbeinschoner an,
       Baby, es ist Sommerloch: Es kann hart werden und auf die Knochen gehen.
       
       Vor allem für Mütter. Sie sind es schließlich, die in den allermeisten
       Fällen zu Hause bleiben und über das Betreuungsgeld, also eine relativ
       geringfügige Summe, motiviert werden sollen, nach der Geburt eines Kindes
       ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen oder ganz aufzugeben. Dabei liegt
       speziell ihre Erwerbstätigkeit der Politik besonders am Herzen.
       
       Es sind die Mütter, die aufgrund von Sorgetätigkeiten Pausen in ihrer
       Erwerbsbiografie haben. Pausen, die nach der Erziehungsphase zu meist
       großen Unterschieden zwischen den Löhnen von Frauen und Männern führen.
       Unterschiede, die sich durch das gesamte Erwerbsleben der Frauen bis ins
       Rentenalter ziehen. Insofern ist es nicht von der Hand zu weisen, wenn in
       der Verfassungsklage des rot-grünen Senats in Hamburg auch kritisiert wird,
       dass das Betreuungsgeld den Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau
       verletze und es eine verfassungswidrige Benachteiligung von Frauen
       darstelle.
       
       Dennoch müsste es keine Ideologiedebatte werden, denn verhandelt wird in
       Karlsruhe in der Hauptsache eine rein juristische Frage: Ist der Bund
       überhaupt dafür zuständig, das Betreuungsgeld auszubezahlen?
       
       Hamburg hatte mit seiner Klage verfassungsrechtliche Bedenken geltend
       gemacht, dass der Bund mit der Einführung des Betreuungsgeldes seine
       Kompetenzen überschritten habe, weil für derartige Leistungsgesetze die
       Bundesländer zuständig sind. Nach den bisherigen Äußerungen der
       Bundesrichter bei der mündlichen Verhandlung kann damit gerechnet werden,
       dass diese den Bund für das Betreuungsgeld für nicht zuständig erklären. In
       der Konsequenz müsste das Betreuungsgeld als Leistung des Bundes dann
       abgeschafft werden.
       
       ## Alleinerziehende unterstützen
       
       Laut [1][einer repräsentativen Umfrage zum Betreuungsgeld], die die
       Heinrich-Böll-Stiftung Anfang Mai in Auftrag gegeben hat, würden 38 Prozent
       der Bürgerinnen und Bürger eine solche Entscheidung begrüßen. 32 Prozent
       hielten ein solches Urteil für falsch, 30 Prozent sind unschlüssig. Das ist
       keine Geschlechterfrage – bei beiden Geschlechtern gibt es ähnliche
       Zustimmungswerte zur Abschaffung (40 Prozent bei den Männern, 37 Prozent
       bei den Frauen) – , die Unterschiede hängen vielmehr sehr deutlich ab von
       Parteipräferenz, religiösen Bindungen und den jeweiligen Ost-West-Regionen.
       
       Die Ausgaben für das Betreuungsgeld belaufen sich derzeit auf etwa eine
       Milliarde Euro pro Jahr. Für den Fall, dass Karlsruhe das Betreuungsgeld
       für verfassungswidrig erklärt, stellt sich die Frage, was mit dem Geld
       passiert. Aus Bayern war bereits die Forderung zu hören, dass der Bund den
       Ländern die Mittel zur Verfügung stellen solle und diese in Zukunft selbst
       über die Vergabe entscheiden. Bayern würde damit das Betreuungsgeld
       weiterzahlen.
       
       Die Einführung eines Betreuungsgeldes durch das jeweilige Bundesland könnte
       ein gangbarer Weg sein – wenn er denn verfassungskonform ist. Bei der
       Mehrheit der Befragten jedoch stößt ein solcher föderaler Strauß auf
       Ablehnung: 51 Prozent sprechen sich dagegen aus, dass jedes Bundesland für
       sich über die Vergabe entscheiden sollte. So übrigens auch in Bayern und
       Baden-Württemberg, den einzigen Bundesländern, in denen mehr Eltern
       Betreuungsgeld beziehen als Kitaplätze in Anspruch nehmen.
       
       Das Gros der Befragten plädiert dafür, dass mit den entsprechenden
       Steuermitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Jahr andere
       familienpolitische Leistungen finanziert würden: Qualitätsverbesserungen
       bei der Kitabetreuung, der Ausbau von Freizeitangeboten für Kinder und
       Jugendliche. Eine stärkere Unterstützung Alleinerziehender sowie
       kostenloses Schul- und Kitaessen sowie eine generell kostenlose Nutzung des
       öffentlichen Nahverkehrs für Kinder unter 14 Jahren gehören nach Meinung
       der Mehrheit der Befragten ebenso zu den fünf wichtigsten
       familienpolitischen Maßnahmen. Geringe Akzeptanz findet hingegen eine
       zeitliche oder finanzielle Aufstockung des Elterngeldes; von allen
       vorgeschlagenen Maßnahmen bekamen diese beiden die geringste Zustimmung.
       
       ## Keine Leitbilddebatte
       
       Jenseits der Ideologie zeigt die Realität, dass sich die Bedürfnisse von
       Menschen mit Kindern ähneln, auch wenn ihre Lebenssituation und ihre
       Familienformen ganz unterschiedlich sind. Diese konkreten Bedürfnissen der
       Familien liegen, das zeigen die Zahlen, nicht ausschließlich (noch nicht
       einmal vornehmlich!) in Transferleistungen, die in das Einkommen eines
       Haushalts einfließen. Zentral sind alltägliche Aspekte von Teilhabe.
       
       Die kritische Haltung zum Betreuungsgeld sowie zu einem Ausbau des
       Elterngeldes zeigt, dass sich die meisten Menschen eine gerechtere und
       lebensnähere Familienförderung wünschen. Statt Anreizen, Kinder zu Hause zu
       betreuen, will die überwiegende Mehrheit der Befragten Verbesserungen von
       Dingen, die das Alltagsleben von Familien vereinfachen und die
       Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Wenn schon Geldleistungen,
       dann, so das Plädoyer der Befragten, für diejenigen, die sie am
       dringendsten benötigen: die Alleinerziehenden, die noch immer ein
       zunehmendes Armutsrisiko haben.
       
       Mütter und Väter brauchen keine Leitbilddebatte, keine Ideologiediskussion,
       sondern existenzielle Sicherheit und ein stabiles Netz, um ihren Alltag
       bewältigen zu können. Und sie brauchen Zeit: für sich selbst und für ein
       familiäres Miteinander. Das sollte mit oder ohne Betreuungsgeld möglich
       sein, in Unterhachingen ebenso wie in Mönchengladbach, Rostock, Erfurt oder
       Berlin. Dafür muss Politik gemacht werden.
       
       Dafür lohnt es sich, zu streiten und die Schienbeinschoner anzulegen.
       
       21 Jul 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.boell.de/de/2015/05/11/familienpolitik-auf-dem-pruefstand
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dorothee Schulte-Basta
       
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