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       # taz.de -- Mietenvolksentscheid Berlin: Fehler beheben verboten
       
       > Die Initiative Mietenvolksentscheid darf ihren Gesetzesentwurf nicht
       > korrigieren. Nun entscheidet sie, ob sie mit der SPD über ein gemeinsames
       > Gesetz verhandeln soll.
       
   IMG Bild: Über 40.000 gültige Unterschriften hatte die Initiative gesammelt
       
       Sie hatten es gut gemeint: Die Initiative für den Mietenvolksentscheid
       wollte Änderungen an ihrem Gesetzesentwurf vornehmen, um die Folgekosten
       eines möglichen Entscheids zu reduzieren und handwerkliche Fehler
       auszugleichen. Doch die Landeswahlleiterin machte diesem Vorhaben einen
       Strich durch die Rechnung: In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom
       9. Juli lehnt Petra Michaelis-Merzbach einen Großteil der vorgeschlagenen
       Änderungen ab. Begründung: Die Änderungen würden zu stark in
       „Kernregelungen des Gesetzesentwurfs“ eingreifen; dies sei rechtlich nicht
       zulässig.
       
       Damit lehnt die der Senatsverwaltung für Inneres unterstellte Behörde auch
       jene Änderungen ab, die auf Kritik aus der Stadtentwicklungverwaltung hin
       vorgeschlagen wurden. So sieht der Entwurf etwa vor, dass Eigentümer
       unrentabler Sozialwohnungen diese an städtische Wohnungsbaugesellschaften
       verkaufen dürfen, auch wenn der Preis dieser Wohnungen deutlich über dem
       Verkehrswert liegt. Eine Regelung, die Vermieter statt Mieter begünstigt
       und deswegen auf Kritik stieß – diese auszuräumen ist der Initiative nun
       nicht mehr möglich.
       
       ## Entscheidung im Parlament
       
       Zumindest nicht, bis der Gesetzesentwurf per Volksentscheid verabschiedet
       wurde: Danach kann das Abgeordnetenhaus das Gesetz wie jedes andere auch
       ändern. Darauf, sagt der Volksentscheidssprecher Rouzbeh Taheri, vertraue
       das Bündnis nun: „Alle Fraktionen haben versichert, dass sie die Änderungen
       richtig finden – es gibt also keinen Grund, warum sie diese später nicht
       per Abstimmung vornehmen sollten.“ Insofern stelle die Ablehnung kein
       großes Problem für die Initiative dar. „Wir teilen zwar die Begründung
       nicht. Aber wir werden um diese Frage keinen Streit vom Zaun brechen“, so
       Taheri. Gleichzeitig steht die Initiative vor einer anderen, wegweisenden
       Entscheidung: Beim Aktiventreffen am gestrigen Dienstagabend sollte
       abgestimmt werden, ob das Bündnis offiziell Verhandlungen mit der SPD
       aufnimmt oder nicht. Gespräche zwischen Vertretern des Volksentscheids und
       führenden Berliner SPD-Politikern gibt es schon seit einigen Wochen. Zur
       Tendenz der Initiative in dieser Frage wollte Taheri sich am
       Dienstagnachmittag nicht äußern. „Grundsätzlich gilt, dass es uns auf
       unsere Inhalte ankommt und nicht darauf, auf welchem Weg wir sie umsetzen“,
       sagt der Sprecher.
       
       ## Senat will sich bewegen
       
       Aus Senatskreisen hieß es am Dienstag, man sei in den Gesprächen bisher
       „gut vorangekommen“ und würde es bedauern, wenn die Initiative sich gegen
       eine Fortsetzung entscheiden würde. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel
       (SPD) hatte im taz-Interview unlängst versichert, der Senat werde sich auf
       die Initiative zu bewegen.
       
       Ein Kernanliegen des Volksentscheids, nämlich die Umwandlung der
       landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts,
       wodurch diese nicht mehr gewinnorientiert arbeiten dürften und außerdem
       mehr Mitbestimmung für die Mieter möglich wäre, hat der Senat bisher
       allerdings stets als rechtlich nicht machbar zurückgewiesen.
       
       28 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malene Gürgen
       
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