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       # taz.de -- Urteil zur Gudvanger Straße: Spielstraße aus dem Verkehr gezogen
       
       > Das Verwaltungsgericht untersagt Nutzung der Gudvanger Straße in
       > Prenzlauer Berg als Spielfläche. Eine Anwohnerin hat gegen die
       > Bezirksinitiative geklagt.
       
   IMG Bild: Die Sonne scheint hier nicht für spielende Kinder: die Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg bleibt den Autos vorbehalten.
       
       Der Prenzlauer Berg gehört nun wieder ganz den Autofahrern: Das Berliner
       Verwaltungsgericht untersagte am Montag die Nutzung eines Teilbereichs der
       Gudvanger Straße als temporäre Spielstraße. Damit gaben die Richter dem
       Eilantrag einer Anwohnerin gegen den Bezirk statt: Die Frau sah einen 35
       Meter langen Abschnitt am Humannplatz nicht mehr ordentlich im Sinne der
       Straßenverkehrsordnung genutzt.
       
       „Wir bedauern die Entscheidung in erster Linie für die Kinder“, sagte
       Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU) der taz. „Das war mal eine kreative
       Idee, schnell und unkompliziert Spielraum zur Verfügung zu stellen, der
       gerade im nördlichen PrenzlauBezirk enttäuschter Berg knapp ist.“
       
       Mehrere Dutzend Kinder verwandelten die Verbindungsstraße zwischen Wisbyer
       Straße und Wichertstraße seit Ende Mai einmal in der Woche in einen großen
       Spielplatz. Das Teilstück zwischen den Hausnummern 16 und 22 war dann jeden
       Dienstag zwischen 10 und 18 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt,
       Anwohner mussten ihre Autos umparken.
       
       „Temporäres Spielen auf der Straße“, betitelte man das berlinweit
       einzigartige Pilotprojekt, das bis Oktober laufen sollte. Verantwortlich
       zeichneten der Bezirk und eine Anwohnerinitiative.
       
       ## Spielen ist keine Veranstaltung
       
       Indem man die Teilzeit-Spielstraße als Veranstaltung anmeldete, hoffte man
       seitens des Bezirks, der Straßenverkehrsordnung Genüge getan zu haben. Die
       regelt nämlich in Paragraf 29, wann man Straßen auch ausnahmsweise anders
       nutzen darf als zu Verkehrszwecken, sprich: um von A nach B zu kommen und
       als Abstellfläche fürs Auto. Eine Veranstaltung, etwa eine Demonstration
       oder ein Wochenmarkt, ist so eine Ausnahme.
       
       Allein: Seilhüpfen und Gummitwist auf der Straße machen noch keine
       Veranstaltung, urteilten die Richter nun. Es fehlten sowohl Programm als
       auch Inhalt, die den Begriff rechtfertigen würden. „So ist einfach nur
       gesagt worden: Wir machen aus der Straße einen Spielplatz“, erklärte ein
       Gerichtssprecher die Entscheidung.
       
       Beim Bezirk zeigte man sich am Montag indes „überrascht von der
       Deutlichkeit“ des Urteils. Man wolle nun erst mal in Ruhe die
       Urteilsbegründung auswerten, „aber ich sehe das schon als grundsätzliche
       Entscheidung, die Kindern das Spielen auf der Straße prinzipiell
       verbietet“, so Stadtrat Kühne.
       
       ## Naiv? Keineswegs, sagt der Bezirk
       
       Auch das Deutsche Kinderhilfswerk zeigte sich am Montag enttäuscht. Das
       Urteil bedeute eine Schwächung „des Kinderrechts auf Spiel und Freizeit“.
       
       Naiv sei man jedoch keinesfalls an das Projekt Spielstraße herangegangen,
       so Kühne. „Wir haben natürlich im Vorfeld geprüft, ob man mit dem
       Veranstaltungsbegriff argumentieren kann.“
       
       Kühne ärgert insbesondere, dass die Richter kein ausreichendes
       „öffentliches Interesse“ an einer Spielstraße sahen. „Dabei gab es im Mai
       im Bezirksparlament einen einstimmigen Beschluss pro Spielstraße.“
       
       Der Bezirk kann das Urteil nun akzeptieren oder vors Oberverwaltungsgericht
       ziehen. Denn die Bemühung des Veranstaltungsbegriffs war offenbar der
       einzige – vermeintliche – Trumpf, den der Bezirk hatte, um dem Verkehr ein
       Stück Straße abzutrotzen.
       
       Ein dauerhaftes, zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot anzuordnen, wie es
       etwa Frankfurt am Main und Bremen tun, habe man geprüft, das sei im Fall
       der Gudvanger Straße aber nicht möglich, so Kühne. „Das kann man nur
       anordnen, wenn ansonsten die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet
       wäre.“ Aber welches Kind spielt schon gerne Ball zwischen fahrenden Autos?
       
       13 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anna Klöpper
       
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