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       # taz.de -- Russland entscheidet über EGMR: Rückzug aus dem Rechtsraum
       
       > Russland hat beschlossen, dass Entscheidungen des Europäischen
       > Gerichtshofs für Menschenrechte bindend seien. Allerdings gibt es
       > Ausnahmen.
       
   IMG Bild: Aktivisten werden zur Seite geschafft, wenn sie nicht passen. Gesetze auch.
       
       Russland taz | 93 Abgeordnete der russischen Duma hatten sich an das
       Verfassungsgericht gewandt mit der Frage, ob denn die Entscheidungen des
       Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für
       Russland ausnahmslos bindend seien. Am Dienstag hat das in Sankt Petersburg
       ansässige Gericht verkündet: Konflikte mit dem nationalen Recht seien
       möglich, „wenn der EGMR die Europäische Menschenrechtskonvention in einer
       Weise auslegt, die der russischen Verfassung zuwiderläuft“.
       
       Der Vorrang des russischen Verfassungsrechts verpflichte Russland in so
       einem Fall, „die Entscheidung des Straßburger Gerichts nicht dem Buchstaben
       nach zu befolgen“, teilte das Verfassungsgericht auf seiner Website mit.
       Weder die Menschenrechtskonvention noch die Position des Straßburger
       Gerichts heben für „das russische Rechtssystem den Vorrang der Verfassung
       auf“.
       
       Die Entscheidung kam nicht überraschend. Seit Längerem wird in Russland
       darüber nachgedacht, ob es angesichts der wachsenden Dissonanzen mit dem
       Westen noch Sinn mache, sich der europäischen Jurisdiktion zu unterstellen.
       
       Viele Beobachter werteten den Spruch des Gerichts als die Einleitung eines
       Rückzugs aus dem europäischen Rechtsraum. Noch allerdings spricht das
       Verfassungsgericht von „außergewöhnlichen Fällen“, in denen die russische
       Bürokratie von Auflagen entbunden werden soll.
       
       Das Wirtschaftsblatt Wedomosti sieht in der Entscheidung dennoch ein
       „unangenehmes Signal“. Das Recht sei im Interesse aktueller politischer
       Aufgaben endgültig instrumentalisiert worden.
       
       Die Entscheidung passt jedoch zur hyperpatriotischen Atmosphäre und dem
       Heraufbeschwören feindlicher Umzingelung vonseiten des Kreml. In diesem
       Denkmodel läuft die bedingte Preisgabe von Souveränität nationalen
       Sicherheitsinteressen zuwider. Auch das war ein Motiv der alarmierten
       Abgeordneten, die vermutlich erst auf Zuruf der russischen Leitzentrale
       tätig wurden.
       
       ## Dem EGMR ist der russischen Regierung ein Dorn im Auge
       
       Eigentlicher Aufhänger für den Antrag dürfte die Entscheidung des EGMR vor
       einem Jahr gewesen sein, die Aktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos
       Zahlungen von zwei Milliarden Euro zugesprochen hatte. Der Kreml verwahrt
       sich gegen eine Zahlung. Würde er Folge leisten, wäre das ein
       Eingeständnis, dass die Aktionäre enteignet und der Konzern zerschlagen
       wurde.
       
       Unmittelbar nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts teilte das
       Justizministerium mit, Russland werde nun eine Antwort auf das Yukos-Urteil
       vom Juli 2014 formulieren.
       
       Grundsätzlich ist der EGMR den russischen Machthabern ein Dorn im Auge. Bis
       2014 wandten sich fast 130.000 russische Bürger angesichts der massiven
       Schwächen des russischen Rechtssystems an den Gerichtshof. Von 1.600
       angenommenen Klagen wurden 1.500 zugunsten der Kläger gegen Russland
       entschieden. Für viele Russen ist Straßburg die letzte Hoffnung auf ein
       gerechtes Verfahren. Russland stellt auch die meisten Kläger beim EGMR.
       Daher ruft der Gerichtshof bei russischen Behörden ein weit verbreitetes
       Unbehagen hervor.
       
       15 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus-Helge Donath
       
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