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       # taz.de -- Tatsachen statt Terrorangst: Polizeibesuch war rechtswidrig
       
       > Die Polizei hätte das Islamistische Kulturzentrum in Bremen Ende Februar
       > nicht durchsuchen dürfen, stellt das Landgericht fest: Es habe keine
       > ausreichenden Hinweise gegeben, dass in der Einrichtung Waffen und
       > Terroristen zu finden seien.
       
   IMG Bild: Objekt ermittlerischer Begierde: Bremens IKZ mit ungebetenen Besuchern
       
       BREMEN taz | Das Bremer Landgericht hat die Razzia im islamischen
       Gemeindezentrum „IKZ“ für rechtswidrig erklärt. Dabei hatten Polizeibeamte
       in der Nacht die Einrichtung durchsucht, die zuvor seit Monaten vom
       Verfassungsschutz beobachtet worden war. Hinreichend konkrete Tatsachen,
       die die Anordnung der Durchsuchung am 28. Februar 2015 gerechtfertigt
       hätten, konnte die Kammer nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft habe
       sich geweigert, den entscheidenden Hinweis auf eine akute konkrete
       Gefahrenlage in Schriftform vorzulegen.
       
       Das Gericht wirft die Frage auf, wie es sein kann, dass sich schlicht
       niemand findet, der „als Verantwortlicher bezeugen kann, dass es
       tatsächlich einen Hinweis mit dem vom Staatsanwalt an die
       Ermittlungsrichterin übermittelten Inhalt gegeben hat“; auch im Nachhinein
       wollte niemand einen Vermerk dazu unterschreiben. „Auf Zuruf“ aber dürfe
       eine polizeiliche Durchsuchung nicht angeordnet werden. Der damals nur
       mündlich vorgetragene angebliche „Hinweis“ stammt angeblich „aus
       Bremen-Nord“, wo es im Vorfeld des Kampfes um die nordsyrische Stadt Kobane
       heftige Auseinandersetzungen zwischen muslimischen und kurdischen Gruppen
       gegeben hatte.
       
       Das Gericht hat in seinem Beschluss das gesamte Bedrohungsszenario, wie die
       Polizei es seit Ende Februar dargestellt hatte, noch einmal aufgeführt und
       dazu an verschiedenen Stellen angemerkt, dass sich einiges als Irrtum
       herausgestellt habe: Etwa die schwer bewaffneten „Franzosen“, die sich im
       Nachhinein als harmlose Holländer entpuppten.
       
       Ausdrücklich hat das Gericht festgestellt, dass das Urteil sich nicht
       darauf bezieht, was sich nun, aus einem Abstand von vier Monaten, sagen
       lässt, sondern auf die Lage, wie sie sich für die entscheidende Richterin
       am 28.2. dargestellt hat.
       
       Vier Monate nach der Durchsuchung darf man davon ausgehen, dass auch
       andere, schriftlich festgehaltene „Hinweise“ auf eine Terror-Gefahr
       offenbar ohne Substanz waren: 60 Maschinenpistolen seien in Bremen in
       Kreisen der muslimischen Gemeinde verteilt worden, hatte die Polizei damals
       der Richterin erzählt, eine „Hinweisgeberin“ habe das berichtet. Und vier
       schwer bewaffnete „Franzosen“ seien nach Bremen gekommen, die hier
       Anschläge geplant hätten. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die gesuchten
       vier Personen „sich seit dem 27.2. in den Räumen des IKZ aufhalten“, hatte
       man der Richterin erklärt. Eine Durchsuchung diene auch „dem Auffinden der
       Waffen“.
       
       Bis heute ist keine dieser Waffen gefunden worden; auch die Vorwürfe gegen
       die von der Polizei als „Hauptbeschuldigte“ bezeichneten beiden Männer,
       deren Privatwohnungen durchsucht und die selbst wochenlang überwacht
       wurden, ließen sich nicht erhärten. Die Anwälte der beiden Beschuldigten
       gehen davon aus, dass es nicht einmal zu einem Prozess kommen kann, weil
       die Vorwürfe – unter anderem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz –
       irgendwann schlicht fallen gelassen werden müssen: Der Staatsanwalt habe
       jedenfalls seit Monaten nichts von sich hören lassen.
       
       Die Polizei hatte ihre Kenntnisse aus dubiosen Quellen und das Szenario
       gegenüber der Richterin dann offenbar noch einmal erheblich dramatisiert,
       um den Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Schon 14 Tage nach jenem 28.
       Februar tischte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) den
       Parlamentariern der Innendeputation eine andere Version auf: Nicht weil sie
       dort Terroristen und Waffen vermutet habe, sondern weil „nicht sicher
       feststellbar“ gewesen sei, ob es dort Männer und Waffen gebe, habe man das
       IKZ durchsuchen wollen. Das wollte man der Richterin aber so offenbar nicht
       sagen – möglicherweise hätte sie darauf verwiesen, dass das IKZ rund um die
       Uhr videoüberwacht wird und man erst einmal diese Aufnahmen auswerten kann.
       (Az. 1 Qs 98/15)
       
       10 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wolschner
       
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