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       # taz.de -- Nach Lynchmord in Afghanistan: Keine Todesstrafe im Fall Farkhunda
       
       > Im März prügelte ein Mob in Afghanistan eine 27-Jährige zu Tode. Die
       > zuvor verhängten Todesurteile gegen die Täter hat ein Gericht nun
       > aufgehoben.
       
   IMG Bild: Während der Beerdigung im März in Kabul.
       
       Kabul ap | Gut drei Monate nach dem Lynchmord an einer jungen Frau in
       Afghanistan hat ein Berufungsgericht die Todesurteile gegen vier
       mutmaßliche Täter aufgehoben. Drei von ihnen erhielten stattdessen
       Haftstrafen von 20 Jahren, der vierte soll zehn Jahre hinter Gitter. Dies
       teilte Berufungsrichter Abdul Nasir Murid am Donnerstag mit. Die Familie
       des Opfers reagierte mit Kritik.
       
       Die 27-jährige Farkhunda Maliksada war am 19. März von einem wütenden Mob
       zu Tode geprügelt worden. Hintergrund war das falsche Gerücht, sie habe ein
       Exemplar des Koran verbrannt. Der Zwischenfall schockte viele Afghanen und
       löste eine Bewegung für mehr Frauenrechte aus.
       
       Die Urteile in dem Berufungsverfahren fielen bereits am Mittwoch unter
       Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einem Bericht des Senders Tolo TV gab
       es einen Freispruch für den Händler, der das falsche Gerücht über die
       Koranverbrennung in die Welt gesetzt und damit den Mob angestachelt haben
       soll.
       
       Maliksadas Bruder Nadschibullah äußerte sich empört über die
       Gerichtsentscheidung. „Das Urteil von 20 Jahren bedeutet Freiheit, es
       bedeutet, dass sie freigelassen werden. Wir wollen die vorherige
       Entscheidung für die Todesstrafe“, sagte der 37-Jährige.
       
       Kritik kam auch von Abgeordneten und Aktivisten, die beklagten, das Gericht
       habe sich dem konservativen Klerus gebeugt, statt rechtliche Standards
       einzuhalten. „Das verstößt gegen die Verfassung“, sagte die Abgeordnete und
       Frauenrechtlerin Schukria Baraksai. „Die Gerichte sollten der
       Öffentlichkeit Zutritt gewähren, dieses Verfahren hinter verschlossenen
       Türen untergräbt die Glaubwürdigkeit der Urteile.“
       
       2 Jul 2015
       
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