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       # taz.de -- Zwangseinweisung in die Psychiatrie: Ruhiggestellt
       
       > Der Fall Eva B.: Wie das Leben einer Frau zwischen psychiatrischen
       > Gutachten, Justiz und dem Willen der Angehörigen zerrieben wird​.
       
   IMG Bild: „Meine Schwester befand sich in einer Konfliktsituation“, sagt Susanne Kraas. Eva B. wurde valiumabhängig.
       
       BERLIN/HEIDELBERG/KIEL taz | „Ich bin es nicht gewohnt, dass ich mit
       Argumenten nicht durchkomme.“ Irritation, Erschöpfung, Erschütterung
       klingen in seiner Stimme nach. Hans-Reimer Rodewald, 57, ist Immunologe am
       Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Ein Naturwissenschaftler,
       groß, schlank, der seinen norddeutschen Akzent nicht abgelegt hat in den
       Jahren in Boston, Basel, Heidelberg. In seinem Job geht es um
       Krankheitsbilder des Immunsystems, biologische Reaktionen des Körpers und
       moderne Untersuchungsverfahren. Und es geht um Ursachen von Krankheiten und
       Möglichkeiten der Heilung.
       
       „Meine Schwester ist kaputt und abgeschrieben“, sagt Rodewald in seinem
       kleinen Büro auf dem Campus des Krebsforschungszentrums. Seit zehn Monaten
       befindet sich Eva B. in der Psychiatrie. Gegen ihren Willen. Gegen den
       Willen ihrer Geschwister und Mutter. Nicht gegen den Willen ihres Ehemanns,
       von dem sie sich trennen wollte, ihrer Söhne. „Es ist alles gegen uns
       gelaufen“, sagt der Bruder, „medizinisch, menschlich, juristisch. Ich halte
       das für tiefstes Mittelalter.“
       
       In den vergangenen zehn Monaten ist Eva B. in drei psychiatrischen Kliniken
       gewesen, lange auf der geschlossenen Station. Die ursprüngliche Diagnose,
       „Bipolare Störung“, hat sich längst in Richtung drohende Demenz verschoben.
       „Ich will hier raus“, teilt sie ihrer Mutter und ihren Geschwistern
       regelmäßig mit. Zurzeit befindet sich Eva B. im Klinikum Wahrendorff im
       niedersächsischen Sehnde.
       
       Das Amtsgericht Hannover hat eine Fremdbetreuung verfügt, das Landgericht
       die Entscheidung bestätigt. „Ich lehne die Betreuerin ab“, schrieb sie
       zuletzt am 27. Mai an die zuständige Amtsrichterin: „Ich will die Betreuung
       durch meinen Bruder oder meine Schwester.“ Als nächste Instanz bleibt nur
       der Bundesgerichtshof. Ob er den Fall annimmt, ist offen.
       
       ## Die Mühlen der Psychiatrie
       
       Eva B. ist 64 Jahre alt. Ihre Geschichte zeigt, wie schnell ein Mensch in
       die Mühlen der Psychiatrie, der Gerichte, ja des Systems geraten kann. Und
       wie schwer es für die Angehörigen ist, sich in dem juristischen Wirrwarr zu
       behaupten.
       
       Der Fall Eva B. spielt im Ärztemilieu, fast alle Beteiligten tragen
       Doktoren- oder Professorentitel. Eva B. ist ausgebildete Apothekerin, ihr
       Mann Claus B. Kardiologe und Chefarzt – inzwischen ist er pensioniert.
       Bruder Hans-Reimer Rodewald ist Professor in Heidelberg, die Schwester
       Susanne Kraas HNO-Ärztin. Der Vater der Geschwister, Georg-Wilhelm
       Rodewald, war ein bekannter Herzchirurg in Hamburg. Die Rodewalds nehmen
       den Jugendfreund der mittleren Tochter Eva, Claus B., auf, als er etwa 23
       Jahre alt ist. Sie heiraten, das Paar zieht nach Hannover, bekommt zwei
       Kinder. Auch der älteste Sohn wird Arzt.
       
       Ab 2008 kriselt die Ehe. Eva B. hat die Zerrüttung dokumentiert und die
       Aufzeichnungen ihrer Schwester übergeben. „Sie hatte Angst vor ihrem Mann“,
       sagt Susanne Kraas. „Sie fühlte sich regelrecht von ihm gestalkt.“ Im April
       2014 flieht Eva B. zu ihrer Mutter nach Schleswig-Holstein, zugleich
       erklärt sie sich ihrem Mann per Anwältin.
       
       ## Ein Schreiben mit Folgen
       
       „Frau B. hat sich entschlossen, aus der gemeinsamen Ehewohnung
       auszuziehen“, heißt in dem Schreiben vom 3. Juni 2014. „Sie besteht darauf,
       dass die gemeinsame Immobilie verkauft wird und der Erlös jeweils zwischen
       ihnen beiden hälftig geteilt wird.“ Nach altem Scheidungsrecht steht Eva B.
       viel Unterhalt zu. Kurz darauf sitzt sie in der Falle.
       
       „Meine Schwester befand sich in einer Konfliktsituation“, sagt Susanne
       Kraas. „Sie hat immer versucht, die Fassade der Familie zu wahren. Eva war
       nie depressiv, suizidal. Um eine Depression abzuwenden, hat sie eine Manie
       entwickelt.“ Eva B. war außerdem valiumabhängig geworden. Als ehemalige
       Apothekerin, als Arztgattin ist es kein Problem, an das Beruhigungsmittel
       zu kommen. Im Frühjahr 2014 eskaliert die Situation: Eva B. zieht sich nach
       Strande bei Kiel zurück, wo ihre Mutter lebt. Sie fängt an, viel Geld
       auszugeben. Kauft teure Kleider, ein Boot, ein Auto.
       
       Drei Tage nachdem sie ihrem Mann die Trennungsabsicht mitgeteilt hat, ruft
       Claus B. den Sozialpsychiatrischen Dienst, der Eva B. unter Polizeischutz
       aus einem Ferienhaus in Strande holt und in eine Rendsburger Klinik
       einweisen lässt. Durch die Einnahme von Diazepam, einem Beruhigungsmittel,
       drohe die Gefährdung anderer im Straßenverkehr. Dort wird Eva B.
       zwangsfixiert und zwangsmedikamentiert, eine neurologische Untersuchung
       wird nicht veranlasst.
       
       ## Keine eigene Diagnose
       
       „Wie kann das sein“, fragt die Schwester, noch heute fassungslos, „dass ein
       Mensch in Not zwangseingewiesen wird und die Ärzte übernehmen völlig
       unkritisch die Diagnose des Ehemanns, es läge eine ,bipolare Störung‘ vor?
       Da läuft einmal etwas falsch, und ab da schreibt einer vom anderen ab.“
       
       Susanne Kraas ist fünf Jahre älter als Eva, eine damenhafte Erscheinung,
       ins Café in Berlin hat sie zwei Stofftaschen voller Aktenordner
       mitgebracht, mit Gutachten und Schriftwechseln mit Anwälten, Richtern,
       Ärzten. Auch Fotos, die sie im November in der Klinik von ihrer Schwester
       gemacht hat und belegen sollen, dass Eva B. parkinsonoide Symptome
       aufweist: den typischen kleinschrittigen, nach vorne gebeugten Gang, die
       nicht mitschwingenden Arme, das maskenhafte Gesicht. Eine Folge der
       Neuroleptika. „Eva hat viele zu starke Medikamente bekommen. Sie war völlig
       dehydriert und hatte lebensgefährliche Schluckbeschwerden.“
       
       Im Frühsommer 2014 gelingt es Susanne Kraas zunächst, ihre Schwester aus
       Rendsburg in eine Klinik nach Bonn verlegen zu lassen. Fast scheint alles
       gut zu werden. Eva B. verbringt den Sommer in Berlin, stellt vorsorglich
       eine Betreuungsvollmacht für ihre Schwester Susanne aus. Sie weiß um ihren
       fragilen Zustand, ihre ungeklärten Lebensverhältnisse.
       
       ## Der Beschluss des Amtsgerichts
       
       Wieder entwickelt sie manische Züge, besucht ihren Mann, lässt die
       Vollmacht durch den Anwalt ihres Ehemanns widerrufen. Kurz darauf wird sie
       in Braunschweig auf dem Bahnhof verwirrt aufgegriffen und in die
       Psychiatrische Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
       eingewiesen. Am 8. Oktober 2014 findet eine Anhörung statt, am Tag darauf
       beschließt das Amtsgericht Hannover die psychiatrische Unterbringung von
       Eva B.
       
       „Das ist der Tag, an dem wir die Schlacht verloren haben“, sagt Hans-Reimer
       Rodewald bitter. „Ich bin völlig gutgläubig in die Anhörung gegangen, ohne
       Anwalt. Ich hatte keinen Zweifel daran, dass der Richter sich meine
       Argumente anhört und den Widerruf der Vollmacht für meine Schwester dubios
       findet.“ Dass bei dieser Anhörung der behandelnde Arzt zugleich der
       Gutachter ist? Die Patientin muss vorab darüber informiert werden – das sei
       nicht geschehen, sagen ihre Geschwister.
       
       Stattdessen benennt das Gericht eine Berufsbetreuerin aus Hannover. „Sie
       hat von Anfang an nicht mit uns geredet“, sagt Rodewald. Sie habe sich
       stattdessen immer nur vom Ehemann informieren lassen, bestätigt Kraas. Der
       Ehemann ist im Raum Hannover als ehemaliger Chefarzt gut vernetzt.
       
       ## Die Söhne schweigen
       
       Claus B. schreibt auf Anfrage der taz, er teile „die von Ihnen erwähnte
       Sorge der Geschwister meiner Frau in jeder Hinsicht“. Für ein Gespräch
       steht er nicht zur Verfügung. Die Söhne schweigen.
       
       „Auch die Pressestelle des Amtsgerichts Hannover will sich nicht konkret
       zum Fall Eva B. äußern, da es sich „um ein nichtöffentliches
       Betreuungsverfahren“ handele. Als sich die taz telefonisch an die
       Betreuerin wendet, verweigert sie das Gespräch – „im Interesse der
       Patientin. Und überlegen Sie sich gut zu schreiben, was diese
       Verwandtschaft Ihnen erzählt“, schiebt sie noch hinterher.
       
       Die Familie sei zerstritten, ist auch eine Begründung des Gerichts, warum
       Susanne Kraas oder Hans-Reimer Rodewald die Betreuung von Eva B. nicht
       übertragen bekommen – obwohl diese es ausdrücklich wünscht, unbeirrt seit
       fast einem Jahr. Die Betroffene brauche eine neutrale Person als
       Betreuerin, argumentiert das Gericht. Aber was, wenn Eva B. ihrer
       Betreuerin nicht vertraut? Das Gericht bestätigt diese am 1. Juni 2015 für
       ein weiteres Jahr.
       
       ## Strafanzeige gegen die Betreuerin
       
       „Mein Verständnis von Rechtsstaat ist durch“, sagt Hans-Reimer Rodewald in
       Heidelberg. „Gerichte, Betreuerin, Psychiater arbeiten Hand in Hand.“ Zum
       ersten Mal in seinem Leben hat er sich einen Anwalt genommen. David
       Schneider-Addae-Mensah hat inzwischen Strafanzeige gegen die
       Berufsbetreuerin und unbekannt erstattet – wegen „versuchten Mordes,
       schwerer Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung, Nötigung und
       Freiheitsberaubung“.
       
       Für den Karlsruher Anwalt, mit Psychiatrieverfahren vertraut, ist Eva B.
       leider „eher der Regelfall“. Strafanzeigen gegen Betreuer oder Ärzte seien
       langwierig und eine „heikle Sache“, weiß Schneider-Addae-Mensah. Er rät
       dennoch dazu, damit die Sache aktenkundig ist. „Anschauungen ändern sich“,
       erklärt er. „Das sieht man bei der Problematik der Heimkinder gerade. Es
       wird noch Zeit brauchen, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass
       psychopharmakologische Behandlung Menschen entstellen kann.“
       
       Ingelene Rodewald ist die Mutter von Eva B., 93 Jahre alt. Ihr läuft die
       Zeit davon. „Ich bin nicht die Mutter, die betüddert“, sagt sie. Eva B.
       sieht ihrer Mutter besonders ähnlich. Für den Besuch brät sie Dorsch, es
       gibt Kartoffelsalat und Rote Grütze. Mit Kirschen aus dem Garten. Spät hat
       sie angefangen zu schriftstellern. Zeit- und Familiengeschichte, neuerdings
       Liebesromane – unter Pseudonym. „Haben sie ,50 Shades of Grey‘ gelesen? Das
       hat Pep.“
       
       ## Wie Effi Briest, nur ohne Affaire
       
       Ihre Tochter Eva hätte besser in die Fontane-Zeit gepasst: „Eine Effi
       Briest – aber ohne Verhältnisse“. Mit einem „Touch für die heile Welt“.
       Drei Kinder hat Ingelene Rodewald, zehn Enkel, zwölf Urenkel. Der Fall Eva
       B. hat die Familie gesprengt. Macht sie sich Vorwürfe wegen der Tabletten,
       den Eheproblemen? „Nein, es tut mir nur unendlich leid. Ich war kein gutes
       Vorbild, habe familiär oft zurückgesteckt.“
       
       Seit ein paar Wochen befindet sich Eva B. auf einer offenen Station. Von
       „einer hirnorganischen Erkrankung“ bei ihr ist in der ärztlichen
       Stellungnahme vom 24. März 2015 die Rede, auf die sich das Gericht im Juni
       2015 bezieht. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung ist bis heute nicht
       eingeholt worden. Susanne Kraas fürchtet, ihre Schwester könne als
       Demenzkranke auf Dauer in der Gerontopsychiatrie landen. „Das Groteske ist,
       dass sich nun kein Psychiater mehr dafür interessiert, warum und wie alles
       begann.“
       
       ## Das Gericht lässt sich Zeit
       
       Welche Rechtsmittel bleiben den Geschwistern? „Viel und wenig zugleich“,
       sagt Susanne Kraas’ Anwalt Dietmar Kurze. Spielt das Gericht auf Zeit? „Es
       arbeitet jedenfalls extrem langsam“, sagt er. „Nach unserem Eindruck werden
       wir hartnäckig und systematisch außen vor gelassen. Wichtige Informationen
       bekommen wir zu spät oder gar nicht.“
       
       Susanne Kraas möchte einen Unterstützerkreis aufbauen wie im Fall Mollath.
       Hans-Reimer Rodewald hat einen alternativen Behandlungsplan entwickelt.
       Seine Schwester soll in der Uniklinik Heidelberg neurologisch untersucht
       und behandelt werden. Die dafür erforderliche Herausgabe der Krankenakten
       wurde vor Kurzem abschlägig beschieden.
       
       28 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sabine Seifert
       
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