# taz.de -- Kommentar Urteil zur Euro-Rettung: Karlsruher Teilerfolg
> Die EZB darf den Euro auch durch den Ankauf maroder Staatsanleihen
> stabilisieren. Damit sollte das Bundesverfassungsgericht leben können.
IMG Bild: Mario Draghi: Die Euro-Rettung war ganz okay, findet der Europäische Gerichtshof.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist unabhängig. Das hat Deutschland
durchgesetzt, als vor über zwanzig Jahren die europäische Währungsunion
vereinbart wurde. So wollte man verhindern, dass die Politik die
Zentralbank zur Staatsfinanzierung missbraucht. Damit hat sich Deutschland
aber selbst ausgetrickst. Gerade weil die EZB unabhängig ist, kann die
Bundesregierung nicht verhindern, dass die EZB freiwillig
Staatsfinanzierung betreibt und Staatsanleihen in gigantischer Höhe
aufkauft.
Dieses Dilemma ist der Hintergrund für die Aktivitäten des
Bundesverfassungsgerichts: Wenn schon keine politische Kontrolle der
Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert werden.
Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die EZB 2012 ihre
Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde den Euro durch den
Ankauf von Staatsanleihen retten.
Die Karlsruher Anfrage war zumindest in drei Punkten erfolgreich. Der EuGH
hat jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will,
sondern rechtlich kontrolliert wird. Der EuGH hat zweitens auch anerkannt,
dass das Bundesverfassungsgericht in die Kontrolle einbezogen ist, indem es
den EuGH einschalten kann. Die Regierungen von Griechenland, Italien und
Irland hatten das mit guten Gründen für unzulässig gehalten, weil ein
nationales Verfassungsgericht nicht für Europarecht zuständig ist.
Drittens hat der EuGH auch den Karlsruher Maßstab akzeptiert. Die EZB darf
keine Staatsfinanzierung betreiben und das Verbot darf auch nicht umgangen
werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB ihre
Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das
Bundesverfassungsgericht anders gesehen.
Doch diesen Dissens sollten die deutschen Verfassungsrichter verschmerzen
können. Es wäre ja auch dumm, die EZB als Akteur auszuschalten, solange sie
so erfolgreich agiert und mit einer bloßen Ankündigung die Märkte beruhigen
kann. Karlsruhe sollte sich daher über seinen Teilerfolg freuen und das
Urteil des EuGH akzeptieren.
16 Jun 2015
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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