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       # taz.de -- Kommentar Urteil zur Euro-Rettung: Karlsruher Teilerfolg
       
       > Die EZB darf den Euro auch durch den Ankauf maroder Staatsanleihen
       > stabilisieren. Damit sollte das Bundesverfassungsgericht leben können.
       
   IMG Bild: Mario Draghi: Die Euro-Rettung war ganz okay, findet der Europäische Gerichtshof.
       
       Die Europäische Zentralbank (EZB) ist unabhängig. Das hat Deutschland
       durchgesetzt, als vor über zwanzig Jahren die europäische Währungsunion
       vereinbart wurde. So wollte man verhindern, dass die Politik die
       Zentralbank zur Staatsfinanzierung missbraucht. Damit hat sich Deutschland
       aber selbst ausgetrickst. Gerade weil die EZB unabhängig ist, kann die
       Bundesregierung nicht verhindern, dass die EZB freiwillig
       Staatsfinanzierung betreibt und Staatsanleihen in gigantischer Höhe
       aufkauft.
       
       Dieses Dilemma ist der Hintergrund für die Aktivitäten des
       Bundesverfassungsgerichts: Wenn schon keine politische Kontrolle der
       Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert werden.
       Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die EZB 2012 ihre
       Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde den Euro durch den
       Ankauf von Staatsanleihen retten.
       
       Die Karlsruher Anfrage war zumindest in drei Punkten erfolgreich. Der EuGH
       hat jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will,
       sondern rechtlich kontrolliert wird. Der EuGH hat zweitens auch anerkannt,
       dass das Bundesverfassungsgericht in die Kontrolle einbezogen ist, indem es
       den EuGH einschalten kann. Die Regierungen von Griechenland, Italien und
       Irland hatten das mit guten Gründen für unzulässig gehalten, weil ein
       nationales Verfassungsgericht nicht für Europarecht zuständig ist.
       
       Drittens hat der EuGH auch den Karlsruher Maßstab akzeptiert. Die EZB darf
       keine Staatsfinanzierung betreiben und das Verbot darf auch nicht umgangen
       werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB ihre
       Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das
       Bundesverfassungsgericht anders gesehen.
       
       Doch diesen Dissens sollten die deutschen Verfassungsrichter verschmerzen
       können. Es wäre ja auch dumm, die EZB als Akteur auszuschalten, solange sie
       so erfolgreich agiert und mit einer bloßen Ankündigung die Märkte beruhigen
       kann. Karlsruhe sollte sich daher über seinen Teilerfolg freuen und das
       Urteil des EuGH akzeptieren.
       
       16 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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