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       # taz.de -- Zahlen zu Behandlungsfehlern: Wenn der Tupfer im Körper bleibt
       
       > Fehler bei einer Operation oder einer sonstigen Behandlung passieren
       > immer häufiger. Das zeigt eine Statistik. Auch bei der Diagnose können
       > Ärzte schon falsch liegen.
       
   IMG Bild: Da sollte nichts schiefgehen – kann aber.
       
       BERLIN dpa | Patienten und Angehörige haben im vergangenen Jahr bei ihren
       Krankenkassen häufiger einen Verdacht auf Behandlungsfehler geltend
       gemacht. In 155 Fällen starben die Patienten laut den Gutachtern im
       Kassen-Auftrag an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden
       Komplikationen. 1.294 Patienten erlitten einen Dauerschaden. Das teilte der
       Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) am Mittwoch bei der
       [1][Präsentation seiner Fehlerstatistik] 2014 in Berlin mit.
       
       Die Zahl der MDK-Gutachten wegen eines Verdachts auf Fehler stieg binnen
       eines Jahres um rund 80 auf 14.663 an. Ein Drittel der Vorwürfe bezog sich
       auf Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von allgemeiner Chirurgie,
       innerer und Zahnmedizin. In 3796 Fällen erkannten die Gutachter einen
       Behandlungsfehler, durch den die Patienten geschädigt wurden. Ein Drittel
       der Fehler passiere bei einem operativen Eingriff – ein Viertel bereits bei
       der Erhebung des Befundes. „Es ist mit einer hohen Dunkelziffer zu
       rechnen“, betonte die MDK-Ärztin Astrid Zobel.
       
       „Die Zahlen sprechen dafür, dass von einer Entwarnung keine Rede sein
       kann“, sagte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemyer. Was bekannt sei, sei
       nur die „Spitze eines Eisberg“. Zählt man die Vorwürfe dazu, die Patienten
       bei Gutachterstellen der Ärzteschaft geltend machen, kommt man auf rund
       6.000 bestätigte Fehler im vergangenen Jahr, wie ein Sprecher der
       Bundesärztekammer bestätigte. Diese Zahlen liegen aber noch nicht komplett
       vor. Nicht gezählt werden Fälle, bei denen sich Patienten direkt an
       Gerichte oder Haftpflichtversicherungen wenden.
       
       Behandlungsfehler sind nach MDK-Darstellung in der Regel kein Verstoß
       einzelner Ärzte zum Beispiel wegen Unfähigkeit – sondern sie passieren in
       komplexen Abläufen vor allem im Krankenhaus. Dabei komme es durchaus immer
       wieder zu drastischen Fällen. So seien in 34 Fällen Tupfer, abgerissene
       Drainage-Stücke oder Führungsdrähte im Patienten zurückgeblieben. In 67
       Fällen kam es zu einem vermeidbaren Druckgeschwür.
       
       Insgesamt gab es in Deutschland laut Krankenhaus-Statistik zuletzt knapp 19
       Millionen Klinikbehandlungen im Jahr.
       
       Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn verwies darauf, dass die Koalition
       bereits bewirkt habe, dass Kassen ihre Versicherten aktiv beratend
       unterstützen müssen, wenn es einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler
       gebe. Seine Linke-Kollegin Kathrin Vogler hingegen warf der Koalition vor,
       zu wenig gegen die immer weiter passierenden Fehler zu tun. „So kommen die
       meisten Behandlungsfehler weiterhin nicht ans Licht und geschädigte
       Patienten erhalten kein Recht“, sagte sie.
       
       20 May 2015
       
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