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       # taz.de -- Olympia: Spiele für alle
       
       > Mit Zugeständnissen an die Kritiker Olympischer Spiele wollen SPD, CDU
       > und Grüne in der Hamburger Bürgerschaft einen Konsens über
       > Volksbefragungen erreichen.
       
   IMG Bild: Wenn sie sich mal nicht zu früh freuen: Innensenator Michael Neumann (SPD, r.) zeigt Hamburgs Olympia-Botschafter Alexander Otto den Countdown zur Volksbefragung.
       
       HAMBURG taz | Mit weitreichenden Zugeständnissen will die Mehrheit in der
       hamburgischen Bürgerschaft einen möglichst breiten gesellschaftlichen
       Konsens zur Bewerbung Hamburgs um Olympische Sommerspiele erreichen. „Wir
       wollen möglichst alle mitnehmen“, versprach SPD-Fraktionschef Andreas
       Dressel am Montag.
       
       Senat und Bürgerschaft wollen die Bewerbung auf eine sichere Basis stellen
       und sie deshalb vom Volk absegnen lassen. Dazu wollen sie das Instrument
       der Volksbefragung neu in die Verfassung aufnehmen – ergänzend zum
       Volksentscheid, der von den Bürgern initiiert wird. Das wird vom Verein
       „Mehr Demokratie“, der die Volksgesetzgebung in Hamburg durchgesetzt hat,
       stark kritisiert. Der Verein befürchtet, dass Volksinitiativen und
       Volksentscheide durch Volksbefragungen ausgehebelt werden könnten.
       
       Um den Bedenken zu begegnen, stellten gestern die Regierungsfraktionen SPD
       und Grüne zusammen mit der oppositionellen CDU einen Gesetzentwurf zur
       Durchführung von Volksbefragungen vor, der den Kritikern „sehr, sehr weit
       entgegenkommt“, wie CDU-Fraktionsvize Karin Prien sagte, die bei einigen
       Regelungen „Bauchschmerzen“ nicht verhehlen wollte: „Aber wir wollen
       Olympische Spiele nicht an juristischem Klein-Klein scheitern lassen.“ Das
       Gesetz soll vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden.
       
       Vermutlich am 29. November sollen die HamburgerInnen in einem Referendum
       über die Bewerbung der Stadt um Olympische Sommerspiele 2024 oder 2028
       entscheiden. Die dazu nötige Verfassungsänderung haben SPD, Grüne und CDU
       mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit am 7. Mai in erster Lesung
       beschlossen. Endgültig verabschiedet werden soll die Änderung auf der
       Bürgerschaftssitzung am 28. Mai. Details muss ein Ausführungsgesetz regeln,
       dessen Entwurf nun vorliegt.
       
       Danach können Bürgerschaft oder Senat dem Volk eine Frage „von
       grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung“ zur Entscheidung vorlegen.
       Im Parlament ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, um
       sicherzustellen, dass wirklich nur Großprojekte und Infrastrukturvorhaben
       von herausragender Bedeutung zur Abstimmung gestellt werden.
       
       Dafür ist ein Zeitraum von mindestens zehn Monaten vorgesehen, um „eine
       breite Debatte und Meinungsbildung in der Öffentlichkeit zu ermöglichen“,
       sagte Dressel. Zugleich hätten dann Kritiker die Möglichkeit, eine
       Volksinitiative dagegen zu starten. Diese würde als Gegenvorlage Teil des
       Referendums sein und somit zur Abstimmung gestellt werden.
       
       Doch selbst wenn sich keine Initiative formiert, sollen Gegenpositionen
       nicht unter den Tisch fallen. Das Informationsheft, das allen
       Abstimmungsberechtigten zusammen mit der Referendumsfrage zugeschickt wird,
       soll ablehnende Stimmen selbst dann enthalten, wenn keine Volksinitiative
       gegen das Projekt zustande kam. „Unser Gesprächsangebot an die Kritiker“,
       nennt das Dressel.
       
       Der grüne Fraktionschef Anjes Tjarks sieht darin „einen zusätzlichen
       Schritt für mehr Demokratie“, Prien von der CDU eine „Weiterentwicklung der
       Volksgesetzgebung“, die bislang nur Volksentscheide gegen zuvor von der
       Politik beschlossene Vorhaben vorsieht.
       
       Dass Kritiker wie Manfred Brandt vom Landesvorstand des Bürgerrechtsvereins
       „Mehr Demokratie“ in einem Referendum „eine unglaubliche Einschränkung von
       Bürgerrechten“ sehen, ist für Prien „nicht nachvollziehbar“. Kein
       Verständnis haben SPD, CDU und Grüne auch für die Kritik an der
       Verbindlichkeit von Referenden.
       
       Die Regelung entspreche der bei Volksentscheiden. Diese sind ebenfalls
       verbindlich und müssen vom Senat auch umgesetzt werden, wenn dieser – wie
       im September 2013 bei der Rekommunalisierung der Energienetze – den
       Kürzeren zieht. Brandt war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu
       erreichen.
       
       18 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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