URI:
       # taz.de -- Keine Räumung: Flüchtlinge dürfen vorerst bleiben
       
       > Erneut hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass der Bezirk
       > die von Flüchtlingen bewohnte Gerhart-Hauptmann-Schule vorerst nicht
       > räumen darf.
       
       Die Flüchtlinge, die in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in
       Berlin-Kreuzberg leben, müssen vorerst nicht mit einer Räumung durch die
       Polizei rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem
       Eilverfahren entschieden. Es handele sich nicht um eine gewöhnliche
       Besetzung, da der Bezirk die Nutzung zunächst gestattet habe, argumentierte
       das Gericht unter anderem. Eine Räumung müsse deshalb zunächst auf
       zivilrechtlichem Weg veranlasst werden. (Az.: VG 1 L 84.15)
       
       Das ehemalige Schulgebäude wird seit Ende 2012 mit Duldung des Bezirks von
       Flüchtlingen bewohnt. Im Zusammenhang mit dem sogenannten "Einigungspapier
       Oranienplatz" zogen im Mai 2014 die meisten Bewohner der besetzten Schule
       in andere Unterkünfte um. Einige Flüchtlinge blieben jedoch in dem Gebäude.
       Nach mehrtägigen Protesten gegen eine zwangsweise Räumung gestattete der
       Bezirk den verbliebenen Flüchtlingen im Juli 2014 übergangsweise die
       Nutzung von Teilen der Schule.
       
       Im Oktober 2014 erklärte der Bezirk, dass eine weitere Nutzung des Gebäudes
       nicht länger möglich sei. Im Februar 2015 wurden die Flüchtlinge vom Bezirk
       aufgefordert, das Haus zu verlassen. Eine Zwangsräumung wurde ebenfalls
       angedroht mit der Begründung, dass eine Gefahr für die öffentliche
       Sicherheit vorliege, weil die Schule in öffentlichem Eigentum ohne
       Genehmigung zweckwidrig genutzt werde.
       
       Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darf eine Räumung vorerst
       nicht vollzogen werden. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung sei zweifelhaft.
       Es sei fraglich, ob das Bezirksamt hier ordnungsrechtlich zum Schutz der
       öffentlichen Sicherheit habe einschreiten dürfen, argumentierte das
       Gericht. Das ehemalige Schulgebäude sei keine öffentliche Einrichtung mehr
       und diene keinem unmittelbaren öffentlichen Zweck.
       
       Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Bezirk selbst mit einer
       vertraglichen Vereinbarung den Aufenthalt im Gebäude erlaubt habe. Daher
       sei eine zivilgerichtliche Klärung vorrangig. Das Bezirksamt habe aber
       keine entsprechenden Schritte zur Räumung auf dem Zivilrechtsweg
       unternommen, obwohl ihm dies ohne weiteres möglich gewesen wäre.
       
       Da die Bewohner dem Bezirksamt bekannt seien, unterscheide sich die
       Situation hier wesentlich von "gewöhnlichen Hausbesetzungen", hieß es
       weiter. Das rein fiskalische Eigentum der öffentlichen Verwaltung genieße
       keine besondere Privilegierung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (epd)
       
       22 May 2015
       
       ## TAGS
       
   DIR Gerhart-Hauptmann-Schule
   DIR Flüchtlinge
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Baupläne für besetzte Schule in Berlin: Echter Kreuzberger Mikrokosmos
       
       Trotz Quotierung für alles Mögliche stoßen die Pläne für das Wohnprojekt in
       der Hauptmann-Schule auf Kritik. Eine Bürgerbeteiligung wird nachgeholt.
       
   DIR Besetzte Flüchtlingsschule in Berlin: Kampf hinter verschlossenen Türen
       
       Noch immer harren 24 Geflüchtete in der Gerhart-Hauptmann-Schule in
       Kreuzberg aus. Der Bezirk würde sie gern loswerden. Doch das müsste nicht
       sein.