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       # taz.de -- Gentests gegen den Willen der Mutter: Neues Gesetz zu Vaterschaftstests
       
       > Der Bundestag hat das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom
       > Anfechtungsverfahren" beschlossen. Damit wird die Rechtsposition vieler
       > Männer gestärkt.
       
   IMG Bild: Anfechtungsverfahren der Vaterschaft sind binnen einer Frist von zwei Jahren ab Geburt möglich
       
       BERLIN taz Die Feststellung der Vaterschaft wird stark vereinfacht. Gestern
       hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Künftig können
       Väter ohne jede Frist und ohne jeden Anlass ihre Vaterschaft überprüfen
       lassen. Heimliche Gentests bleiben aber verboten.
       
       Das Gesetz geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Februar
       2007 zurück. Dort hatte ein Vater geklagt, der die Vaterschaft seines
       Kindes nicht legal überprüfen konnte. Die zweijährige Anfechtungsfrist nach
       der Geburt war verstrichen. Und ein heimlicher Gentest wurde nicht als
       "neue Tatsache" akzeptiert, um eine erneute zweijährige Anfechtungsfrist
       auszulösen.
       
       Karlsruhe sah in dieser Unmöglichkeit, die Vaterschaft zu überprüfen, eine
       Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Richter - sieben Männer und eine
       Frau - forderten deshalb den Gesetzgeber auf, bis zum 31. März 2008 ein
       neues Verfahren einzuführen, mit dem Väter ohne weiteres ihre biologische
       Elternschaft überprüfen lassen können. Dieser Pflicht kam der Bundestag nun
       nach.
       
       Künftig wird es zwei Verfahren zur Überprüfung der Vaterschaft geben: das
       Klärungsverfahren und das Anfechtungsverfahren. Beim Klärungsverfahren
       bekommen die Beteiligten zwar Gewissheit, rechtlich hat es aber keine
       Folgen für die Beziehung von Vater und Kind. Dieses neue Verfahren kann vom
       Vater, der Mutter oder vom Kind ausgelöst werden. Die jeweils anderen
       müssen mitwirken und Zellmaterial, zum Beispiel Speichel oder Haare, zur
       Verfügung stellen.
       
       Daneben wird es weiterhin das Anfechtungsverfahren geben, das bei negativem
       Ausgang die rechtliche Vaterschaft beseitigt. Der Vater ist dann nicht mehr
       mit dem Kind verwandt und ist auch nicht mehr zur Zahlung von Unterhalt
       verpflichtet. Dieses Verfahren kann weiterhin nur binnen einer Frist von
       zwei Jahren ab Geburt oder ab Kenntnis neuer verdachtauslösender Tatsachen
       durchgeführt werden.
       
       Faktisch spielt die Frist jetzt aber keine Rolle mehr. Denn das
       Klärungsverfahren kann ja jederzeit durchgeführt werden. Und wenn es
       negativ ausgeht, beginnt eine neue Zweijahresfrist für eine mögliche
       Anfechtung.
       
       Bei fast allen Schritten gibt es allerdings Klauseln, die eine besondere
       Beachtung des Kindeswohls vorschreiben. So darf die Vaterschaft nicht in
       einer Situation geklärt werden, wo dies für das Kind eine "unzumutbare
       erhebliche Beeinträchtigung" darstellt. Justizministerin Brigitte Zypries
       (SPD) nannte als Beispiel ein magersüchtiges Mädchen, bei dem
       Selbstmordgefahr droht, wenn die Beziehung zu seinem Vater infrage gestellt
       würde.
       
       Heimliche Vaterschaftstests bleiben weiterhin verboten. Ihr Ergebnis kann
       auch nicht als neue Tatsache ein Anerkennungsverfahren auslösen. Dennoch
       wird es sie vermutlich weiterhin geben. Ob heimliche Tests bestraft werden,
       muss in einem Gendiagnostikgesetz entschieden werden, das
       Gesundheitsministerin Ulla Schmidt schon seit Jahren vorbereitet.
       Justizministerin Zypries hat sich für eine Bestrafung ausgesprochen.
       
       Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass nur rund
       3,7 Prozent der Kinder in Europa nicht von ihrem rechtlichen Vater gezeugt
       wurden. Deshalb wird die Vaterschaft nach Aussagen von Testlaboren auch in
       vier von fünf Testfällen bestätigt. Väter lassen meist erst (heimlich)
       testen, wenn eine Beziehung zu Ende ist, weil sie verletzt sind, und auch
       um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
       
       22 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
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