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       # taz.de -- Vergleich von Patientendaten: Eine Biobank für die Forschung
       
       > Um Krankheiten wie Krebs und Diabetes zu untersuchen starten Forscher das
       > bisher größte Biobankprojekt in Deutschland - 200.000 Menschen sollen
       > erfasst werden.
       
   IMG Bild: Ein DNA-Sequenz-Analyser, zur Entschlüsselung des genetischen Codes.
       
       BERLIN taz | Rund 200.000 Menschen sollen als Probanden für die
       "Helmholtz-Kohorte" (HK) gewonnen werden, deren Vorbereitung dieser Tage
       begonnen hat. Über einen Zeitraum von mindestens zwanzig Jahren soll unter
       der Leitung des Münchener Helmholtz-Zentrums und des Deutschen
       Krebsforschungszentrums Heidelberg der Gesundheitszustand dieser -
       zahlenmäßig der Bevölkerung einer deutschen Großstadt entsprechenden -
       Gruppe beobachtet werden.
       
       Geplant ist, nach einer dreijährigen Vorbereitungsphase ab 2012 in
       ausgewählten Regionen der Bundesrepublik nicht nur Blut- und Urinproben
       gesunder Freiwilliger zu sammeln, sondern auch Daten zu deren Lebenswandel
       und sozialem Hintergrund zu erheben.
       
       Die Kosten der ersten zehn Jahre des Projektes werden auf 100 bis 200
       Millionen Euro geschätzt, eine Finanzierung aus Steuergeldern wird
       erwartet. Die Anschubfinanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro kommt von
       der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Das Projekt soll
       Erkenntnisse über "chronische Erkrankungsrisiken" liefern, und zwar "in
       Bezug auf den Lebensstil, psychosoziale Faktoren, umweltbedingte
       Belastungen und Stoffwechselmarker - alleine oder im Zusammenspiel mit
       individuellen genetischen Risikofaktoren".
       
       Anvisiert sind dabei so unterschiedliche Krankheiten wie Krebs, Diabetes,
       neurodegenerative, rheumatoide und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die
       einzelnen Forschungsprojekte können konkret aber erst beginnen, wenn auch
       die ersten Menschen erkranken. "Das ist die Idee einer prospektiven
       Kohorte", erklärt Koordinator Rudolf Kaaks vom Deutschen
       Krebsforschungszentrum in Heidelberg. "Wir beginnen mit Gesunden, um später
       Vergleiche machen zu können zwischen denjenigen, die Krankheiten
       entwickeln, und denjenigen, die gesund geblieben sind." Deshalb seien auch
       viele Teilnehmer notwendig. "Es wird ja nicht jeder krank", erklärt der
       Initiator der HK, Erich Wichmann vom Helmholtz-Forschungszentrum für
       Gesundheit und Umwelt in München. "Um valide Aussagen machen zu können,
       brauche ich eine ausreichend große Zahl."
       
       Der wissenschaftliche Wert dieser Methode allerdings ist umstritten.
       Kritiker stellen vor allem die Brauchbarkeit der Daten in Frage: Sie werden
       nach unspezifischen Kriterien erhoben, Hypothesen fehlen zum Zeitpunkt der
       Datensammlung. Um komplexe, genetisch-epidemiologische Fragestellungen auf
       so unterschiedlichen Krankheitsfeldern bearbeiten zu können, seien
       spezifische Daten notwendig, so das Argument. Diese Kritik ist nicht von
       der Hand zu weisen: Von dem in Estland vor acht Jahren gestarteten
       Biobank-Großprojekt beispielsweise sind heute ein paar tausend Proben und
       Datensätze übrig, mit denen niemand etwas anfängt.
       
       Eine Vielzahl ungenutzter Kapazitäten gibt es auch in der Bundesrepublik.
       "Mittlerweile legt praktisch jedes Forschungsprojekt, das sich mit der
       Identifizierung von genetischen Risikofaktoren oder Fragen der genetischen
       Epidemiologie befasst, seine eigene Biobank an", so Regine Kollek,
       Professorin am Hamburger Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und
       Umwelt (Biogum), in einer Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für
       ein Gendiagnostikgesetz. Der Gesetzesentwurf, der voraussichtlich Ende des
       Monats in die zweite und dritte Lesung geht, soll den Umgang mit DNA-Proben
       und genetischer Diagnostik regeln und den Schutz der Persönlichkeitsrechte
       gewährleisten. Die Forschung jedoch fällt ausdrücklich nicht in den
       Regelungsbereich des Gesetzes.
       
       Das sei angesichts der "bemerkenswerten quantitativen und qualitativen
       Ausweitung" insbesondere der Biobankforschung in den letzten Jahren "schwer
       nachvollziehbar", so Ethikratsmitglied Kollek. Eine Regelung des Umgangs
       mit DNA-Proben in diesem Bereich sei im Gegenteil "zwingend erforderlich",
       weil Grundprinzipien des Datenschutzes hier in der Regel nicht greifen. So
       seien Datensätze mit zunehmendem Informationsgehalt "prinzipiell nicht mehr
       anonymisierbar". Häufig könnten weder eine Zweckbindung erhobener Daten
       noch die Möglichkeit des Widerrufs gewährleistet werden. Die Dezentralität
       der Speicherung, Grundprinzip des praktischen Datenschutzes, ist gar ein
       Hindernis für die mit Biobanken verfolgten Forschungsansätze; geeignet sind
       dafür vielmehr zentrale Großsammlungen wie die HK.
       
       Eine Reihe von Verbänden und Institutionen hält Vorschriften für den Umgang
       mit DNA-Proben in der Forschung daher für unerlässlich, darunter der
       Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Lebenshilfe und der
       Bundesdatenschutzbeauftragte. Auch der Bundesrat forderte die
       Bundesregierung in seiner Stellungnahme zum geplanten Gentestgesetz mit
       Nachdruck auf, ihre Position zu revidieren. Die aber sieht dafür "derzeit
       keine Notwendigkeit". In ihrer unangemessen kurzen Antwort auf die Kritik
       des Bundesrates spricht sie von unklaren Auswirkungen gesetzlicher
       Regelungen auf die "Durchführung von Forschungsarbeiten" und wiederholt,
       was auch die pharmazeutische Industrie als Argument gegen zu viel
       Persönlichkeitsschutz ins Feld führt: Es ginge um die "allgemeine
       Erforschung von Ursachenfaktoren menschlicher Eigenschaften" und nicht um
       "konkrete Maßnahmen gegenüber einzelnen Personen". Zudem gewährleisteten
       die Datenschutzgesetze "einen umfangreichen Schutz vor möglichen Gefahren"
       in der genetischen Forschung.
       
       Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist da anderer Ansicht. Er
       verweist darauf, dass die genannten Gesetze nur allgemeine Vorschriften
       enthalten. Anforderungen an den Schutz der Persönlichkeitsrechte im
       Zusammenhang mit Biobanken fehlen sogar gänzlich. Und was hinzukommt:
       Forschungsdaten genießen hierzulande keinen Schutz vor staatlicher
       Einsichtnahme. Dass daran aber Interesse besteht, beweist zurzeit Schweden:
       Das dortige Biobankgesetz wird gerade geändert, um die vorhandenen
       Datensätze polizeilichen Ermittlungen zugänglich zu machen - immerhin waren
       sie das bisher ausdrücklich nicht.
       
       Erich Wichmann von der HK verweist darauf, dass erhobene Daten durch die
       ärztliche Schweigepflicht geschützt sind. Die allerdings findet bekanntlich
       ihre Grenzen im neuen BKA-Gesetz, nach dem sie "bei konkreter Gefahr für
       eine terroristische Straftat" außer Kraft gesetzt werden kann. Auch scheint
       dem Initiator des Projektes nicht klar zu sein, dass datenschutzrechtlich
       ein grundsätzlicher Unterschied besteht zwischen einer Patientenakte und
       den Informationen, die in die Datenbanken der Forscher einfließen:
       Forschungsdaten fallen grundsätzlich nicht unter die ärztliche
       Schweigepflicht.
       
       19 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Wagenmann
       
       ## TAGS
       
   DIR Forschung
   DIR Patientendaten
   DIR Gesundheitsdaten
       
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