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       # taz.de -- Cyberverteidigung in Estland: Dienst an der Tastatur
       
       > Im Falle eines Internetangriffs könnten in Estland bald sämtliche
       > IT-Experten zur virtuellen Landesverteidigung einberufen werden. Ob man
       > auch verweigern kann?
       
   IMG Bild: Potenzielle Landesverteidiger unter sich.
       
       Die estnische Sicherheit wird am Rechner verteidigt - so hören sich
       zumindest die Pläne von Estlands Verteidigungsminister Jaak Aaviksoo an.
       "Wir ziehen die Einfügung einer Cyberwehrpflicht in Erwägung", sagte
       Aaviksoo in der vergangenen Woche dem US-Radiosender NPR. Heißt konkret: Im
       Falle eines Internetangriffs auf das kleine baltische Land will er
       sämtliche IT-Experten zur virtuellen Landesverteidigung einberufen.
       
       Hört sich an, als hätte Aaviksoo sich zu viele Hollywoodfilme reingezogen,
       in denen geniale Kellerkinder am Rechner wahlweise die Welt retten oder am
       Rechner ihren Untergang herancoden. Aber tatsächlich hat Estland eine
       besondere Geschichte mit Cyberangriffen: Im Frühjahr 2007 soll es einen
       russischen Hackerangriff auf die Webseiten der Regierung gegeben haben.
       Hintergrund waren Unruhen, die nach der umstrittenen Entfernung eines
       sowjetischen Kriegsdenkmals in der Hauptstadt Tallinn ausbrachen.
       
       Ansätze für seine Cyberarmee gibt es laut Aaviksoo schon: Im Rahmen des
       militärischen estnischen Freiwilligenverbands "Kaitseliit", der im
       Kriegsfall oder für paramilitärische Hilfsaufgaben herangezogen werden
       kann, gebe es eine Einheit, die sich in regelmäßigen Abständen am
       Wochenende zu freiwilligen Hacker-Abwehrübungen treffe.
       
       Was für ein Mandat so ein paramilitärisches Hackerkränzchen zur
       Landesverteidigung wohl bräuchte? Und wie legt man eigentlich fest, wer ein
       echter IT-Spezialist ist und wer die ganze Zeit parallel bei Twitter alle
       Geheimnisse ausplaudert, um sich vom Pflichtdienst an der Tastatur zu
       drücken?
       
       Aaviksoo gibt zu: Gesetze für die IT-Einberufung gibt es derzeit noch
       nicht. Insofern ist wohl auch noch ungeklärt, ob man aus Gewissensgründen
       den Cyberkriegsdienst verweigern kann. Zum Beispiel weil der private
       Arbeitgeber ein ziemlich leichtes Ziel für Hackerangriffe bietet, wenn man
       die IT-Elite für den nationalen Notfall zwangsverpflichtet.
       
       14 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Meike Laaff
       
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