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       # taz.de -- Stadt-Kongress in Hamburg: Orientierungshilfe für die Kuhherde
       
       > 600 internationale AktivistInnen diskutierten über Stadtpolitik. Und
       > versuchten, das „Recht auf Stadt“ auch praktisch zu definieren. Die
       > Polizei fand's nicht lustig.
       
   IMG Bild: Rinder als Kongresssymbol für die Besetzung freier Stadträume.
       
       In Hamburg tut sich was. Neidvoll blicken Aktivisten und politisch
       Interessierte andernorts auf eine stadtpolitische Bewegung, der es seit
       nunmehr zwei Jahren sogar gelingt, Autonome mit Kleingärtnern zu vernetzen.
       Dem Hamburger Vorbild folgend, haben sich jüngst auch in Freiburg und
       München „Recht auf Stadt“-Netzwerke gegründet.
       
       Was aber steckt hinter diesem vagen Slogan? Was lässt sich über die
       strategische Vernetzung hinaus zu den politischen Zielen dieser Bündnisse
       sagen? Eine Frage, die die Co-Initiatoren des Hamburger „Recht auf
       Stadt“-Netzwerks auf einem Kongress klären wollten.
       
       Zur Orientierungshilfe wird immer wieder auf den französischen
       Stadttheoretiker Henri Lefebvre verwiesen, auf den die Formel „Recht auf
       Stadt“ zurückgeht. Er verband damit eine nicht näher bestimmte „höhere Form
       von Rechten“. Weder ein einklagbares Individual- oder Besuchsrecht noch der
       Anspruch auf eine Rückkehr zur traditionellen Stadt sollte daraus
       abgeleitet werden. „Man kann es nur als Recht auf ein städtisches,
       transformiertes, erneuertes Leben formulieren“, wies Lefebvre an. So weit,
       so nebulös.
       
       ## New Yorker Movement for Justice
       
       Gleich am ersten Kongresstag kam die Frage dann auch auf den Tisch: Was ist
       das eigentlich, dieses „Recht auf Stadt“? „Wir benutzen den Begriff nicht.
       Wenn du jemanden aus meiner Gruppe fragst, was der Begriff bedeutet, er
       würde sagen, ich weiß es nicht“, machte Juan Haro vom New Yorker Movement
       for Justice in El Barrio klar.
       
       Die Bewegung entstand 2006, um die Verdrängung von lateinamerikanischen
       MigrantInnen aus ihrer Nachbarschaft in East Harlem zu verhindern. Zwar
       gebe es in New York andere Gruppen, die mit dem „Recht auf Stadt“
       operieren, so Haro. Im Gegensatz zur basisdemokratischen Organisation und
       antikapitalistischen Ausrichtung des Movement würden diese auch auf
       Repräsentanz durch „professionelle Organisatoren“ setzen.
       
       Eine Diskussion am Abend versprach mehr Licht ins Dunkel zu bringen und mit
       der Frage „Was bedeutet Recht auf Stadt für die städtischen Kämpfe“
       Potentiale und Grenzen des Slogans auszuloten. Doch statt zu debattieren,
       wurden die an einer Klärung interessierten Kongressteilnehmer zunächst in
       eine Inszenierung involviert.
       
       Bei der als „künstlerische Intervention im öffentlichen Raum“ angelegten
       Aktion machte sich eine als Kühe verkleidete Herde von Aktivisten und
       Kongressteilnehmern auf den Weg zur alten Rindermarkthalle auf St. Pauli
       und traf dort auf die Polizei. Diese ging mit Knüppeln und Pfefferspray
       gegen die Begehung des sich im städtischen Besitz befindenden und teilweise
       leerstehenden Gebäudes vor.
       
       Wo es galt, in Konfrontation mit der Polizei zu gehen, wurde gemeinsames
       Nachdenken über die Tragfähigkeit des Recht auf Stadt-Begriffs allerdings
       erst einmal zweitrangig.
       
       ## Kairo und St. Pauli
       
       „Tahrir Platz, Plaza de Catalunya oder jetzt die alte Rindermarkthalle – es
       ist eigentlich alles das selbe, dafür steht Recht auf Stadt auch“, sagte
       einer der Sprecher des Hamburger Netzwerks als sich die Lage wieder
       beruhigt hatte. Ohne ein Wort über den unterschiedlichen Grad der
       Repression in Kairo, Barcelona und Hamburg zu verlieren, übergab er den
       internationalen Gästen das Wort.
       
       Der Delegierte von Abahlali baseMjondolo, einer südafrikanischen Bewegung
       von BewohnerInnen informeller Siedlungen verstand das „Recht auf Stadt“ als
       das Recht der Entrechteten, all derer, die nicht zur privilegierten Schicht
       der Reichen gehören.
       
       Deutlich wurde nun immerhin, dass sich das „Recht auf Stadt“ erst dann zu
       präzisieren beginnt, wenn es für eine bestimmte soziale Gruppe geltend
       gemacht wird. Das „Recht auf Stadt“ für Obdachlose, Arme, Kreative und
       Migranten? Oder handelt es sich schlicht um eine „urbane Ideologie“, wie
       ein Lefebvre-Kritiker zu bedenken gab. Die von ihm implizit aufgeworfene
       Frage, ob die Konzentration von Bildung, Kapital und Ressourcen in einigen
       wenigen Städten überhaupt wünschenswert ist, wurde leider nicht weiter
       diskutiert.
       
       Insgesamt erweckten die Wortbeiträge auf dem Kongress den Eindruck, dass
       gerade seine Offenheit für alle möglichen Inhalte als eigentliche Qualität
       des „Rechts auf Stadt“ wahrgenommen wird und es vor allem um die Vernetzung
       geht. So führte Andrés Antillano vom Movimiento de Pobladores, der Bewegung
       der städtischen Armen in Venezuelas Metropole Caracas, aus, dass sie der
       neoliberalen Stadtentwicklung eine Politik der Ausgeschlossenen
       entgegensetzen wollen.
       
       Während die „Recht auf Stadt“-Bewegung in Hamburg vor allem durch steigende
       Mieten (auch für die Nicht-Ausgeschlossenen) angestoßen worden ist. Und
       trotz eines merklichen Interesses, den Slogan greifbar zu machen, blieb
       seine Vagheit dann auch weiter beständig. Liegt vielleicht in der
       Anschlussfähigkeit das politische Ziel oder welchem Zweck dient die
       Unbestimmtheit des „Rechts auf Stadt“?
       
       ## Netzwerken droht „Starsystem“
       
       Gegen linke Debatten gibt es immer wieder den Vorbehalt, dass diese sich in
       Grabenkämpfen und Auseinandersetzungen um Inhaltliches erschöpfen. Dies zu
       umgehen, indem man sich nicht näher über die politischen Ambitionen und
       Unterschiede verständigt und verschiedene Interpretationen nebeneinander
       bestehen lässt, scheint dem „Recht auf Stadt“- Netzwerk ein Anliegen zu
       sein. So hielten es auch die Initiatoren des Kongresses, denen es
       augenscheinlich vor allem um eine Konsolidierung und Selbstvergewisserung
       ihrer noch jungen Bewegung ging.
       
       Andererseits wurden auch die Gefahren antizipiert, die drohen, wenn die
       Verständigung über Ziele und Grundsätze allzu sehr vermieden wird. Und
       stattdessen die Suche nach „Sprechweisen, die über die standardisierten
       Formen des Plenums und der Demonstration hinausgehen“, wie es die
       Veranstalter ausdrücken, im Vordergrund stehen.
       
       So lautete eine lebhaft diskutierte These, dass Strukturlosigkeit in
       Tyrannei münden könne. Teilnehmer verwiesen auf die Anfälligkeit
       informeller Organisationsformen für Machtinteressen von außen und innen.
       Gerade lockere Netzwerke begünstigten ein „Starsystem“ von versierten
       Sprechern, die der Repräsentationsanforderung herkömmlicher politischer
       Praxis und der Massenmedien doch wieder entgegen käme.
       
       Wie die Hamburger Bewegung zeigt, können medienwirksame Kampagnen und
       spektakuläre Aktionen mit Hilfe der lokalen Kulturprominenz aus dem Umfeld
       des Golden Pudel Clubs auf Sympathie, die bis in Springers Abendblatt
       reicht, stoßen. Und sogar, wie etwa im Fall des Gängeviertels mit seinem
       Schirmherrn, dem international gefeierten Maler Daniel Richter, schnellen
       Erfolg zeitigen. Sie ersetzen aber nicht die Potentiale basisdemokratischen
       Prozesse, die jenseits von taktischen Allianzen die gerechtere Verteilung
       ökonomischer Ressourcen und die Multiplikation von
       Artikulationsmöglichkeiten nicht nur anvisieren, sondern auch praktizieren.
       
       Solange das „Recht auf Stadt“-Netzwerk seine Politik nicht weiter fundiert
       und konkretisiert, läuft es Gefahr, vereinnahmt oder instrumentalisiert zu
       werden. Entscheidend ist, ob man das „Recht auf Stadt“ als etwas versteht,
       was über die Durchsetzung von Einzelinteressen hinausgeht. Denn gerade die
       Hamburger Erfahrung zeigt auch, dass es ein Leichtes ist, partikulare
       Raumforderungen zu befriedigen – ohne das sich im Großen und Ganzen etwas
       ändert.
       
       8 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lena Kaiser
   DIR Rahel Puffert
       
       ## TAGS
       
   DIR Öffentlicher Raum
   DIR Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
       
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