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       # taz.de -- Stadtluft: Atmen oder tanken
       
       > Urteil zu Umweltzonen verstärkt Druck auf Großstädte im Norden, den
       > Autoverkehr zu beschränken. Hamburg will Grenzwerte erst im nächsten
       > Jahrzehnt einhalten. Osnabrück aber beweist, dass es ganz rasch geht
       
   IMG Bild: Funktioniert: Umweltzone in Osnabrück.
       
       Hamburg müsse „endlich mehr für saubere Luft tun“, fordert Manfred Braasch.
       „Und den gerade vorgestellten Entwurf des Luftreinhalteplans kann der Senat
       nach diesem Urteil neu schreiben.“ Was der Landesgeschäftsführer der
       Umweltorganisation BUND meint, ist ein Richterspruch aus München, der das
       Land Bayern verpflichtet, in der Landeshauptstadt „konkrete Maßnahmen zur
       Schadstoffreduktion zu ergreifen“. Das Urteil des Verwaltungsgerichts von
       Dienstag sei „richtungsweisend für das deutsche Umweltrecht insgesamt“,
       sagt der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der den Kläger Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) in dem Verfahren vertreten hat.
       
       Wie viele andere Städte auch kann München die von der EU festgelegten
       Grenzwerte für Schadstoffe in der Atemluft nicht einhalten, obwohl seit 1.
       Oktober in der Umweltzone der Innenstadt sogar die dritte und schärfste
       Stufe – die grüne Plakettenpflicht – gilt (siehe Kasten). Deshalb müsse die
       Stadt nun weitere Maßnahmen zur Senkung der Emissionen vor allem des
       Autoverkehrs umsetzen, verlangt das Verwaltungsgericht. Die Hamburger
       Umweltbehörde will vor einer Stellungnahme die schriftliche Begründung des
       Urteils abwarten: „Wir werden das sorgfältig prüfen“, sagt ihr Sprecher
       Frank Krippner.
       
       Das dürfte ratsam sein: Seit Langem schon kann die Hansestadt die
       Grenzwerte für Schadstoffe in der Atemluft nicht einhalten, speziell für
       das hochgiftige Stickstoffdioxid (NO2) ist auf mittlere Sicht keine
       Entwarnung zu erwarten. An den meisten „Verkehrsmessstationen wird der
       Grenzwert voraussichtlich erst nach 2020 erreicht sein“, heißt es im
       Entwurf des Hamburger Luftreinhalteplans, der vor einer Woche
       veröffentlicht wurde. Etwa drei Viertel der Emissionen seien auf den
       lokalen Straßenverkehr zurückzuführen.
       
       Dennoch seien „verkehrsbeschränkende Instrumente“ wie eine Umweltzone oder
       die City-Maut nur von geringer Wirkung: Sie könnten „zu
       Verkehrsverlagerungen im Straßennetz führen und eine Verschlechterung an
       anderen Straßenabschnitten bewirken“. In einem ersten vertraulichen Entwurf
       dieses Planes, den die taz Anfang August veröffentlichte, lautete diese
       Passage noch anders. Nach Modellrechnungen seien die Grenzwerte „nur mit
       sehr einschneidenden verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ einzuhalten – eben
       Umweltzone und City-Maut.
       
       Beides aber hat SPD-Bürgermeister Olaf Scholz ausgeschlossen: „Wir lehnen
       das ab“, sagt sein Sprecher Christoph Holstein knapp. Stattdessen will
       Hamburg „mildere Mittel“ einsetzen, wie es im Luftreinhalteplan heißt:
       besseren Nahverkehr, Förderung des Radfahrens, Hoffen auf E-Mobilität,
       besseres Mobilitätsmanagement und sauberere Kraftwerke in Folge der
       Energiewende. Alles mögliche Maßnahmen, die München laut
       Verwaltungsgerichtsurteil auch ergreifen oder intensivieren muss –
       zusätzlich zur Umweltzone.
       
       Dass dieses Instrument sinnvoll ist, hat Osnabrück bewiesen. Im Jahr 2008
       war laut Luftmessungen der Schlosswall am Rand der Innenstadt die giftigste
       Stelle Niedersachsens. Am 1. Januar 2010 führte Osnabrück die Umweltzone
       ein. Eine erste Bilanz im Mai 2011 ergab, dass bis 2015 nur noch an drei
       von elf Messpunkten „geringfügige Überschreitungen der Grenzwerte“ zu
       erwarten seien – und mit weiterer Förderung des Radfahrens und des
       Öffentlichen Nahverkehrs in den Griff zu bekommen.
       
       Aus Sicht des BUND ist deshalb der Hamburger Luftreinhalteplan „Flickwerk“.
       Das Eingeständnis, EU-Grenzwerte frühestens 2020 einhalten zu wollen, „ist
       geradezu eine Aufforderung an die Umweltverbände und die Hamburger
       Bevölkerung, nach Münchner Vorbild ebenfalls vor Gericht zu ziehen“.
       
       11 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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