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       # taz.de -- Neues Hundegesetz: Niedersachsen beendet Rassismus
       
       > Jeder Hund in Niedersachsen muss ab 1. Juli registriert werden. Wer ein
       > Tier anschafft, muss eine Eignungsprüfung ablegen. Ziel ist mehr
       > Sicherheit, aber es bleiben erhebliche Lücken.
       
   IMG Bild: Unbeschwertes Hundeleben ist in Niedersachsen bald vorbei: Riesenschnauzer
       
       HAMBURG taz | Einen „Führerschein“ muss ab 1. Juli machen, wer sich einen
       Hund zulegen will. Außerdem muss jeder Hund über sechs Monate in einem
       Zentralregister eingetragen werden. Damit geht Niedersachsen weiter als
       alle anderen Bundesländer, die nur bestimmte Hunderassen speziellen Regeln
       unterstellen.
       
       Zwei Regelungen des niedersächsischen Hundegesetzes treten in Kraft, die
       bisher ausgesetzt waren. Denn es fehlte an einem konkreten Plan, wie das
       zentrale Register aussehen soll. Der sogenannte Sachkundenachweis soll
       sicherstellen, dass der neue Hundehalter auch geeignet und zuverlässig
       genug ist, um einen Hund zu halten. Wer schon jahrelang Hundebesitzer ist,
       für den kann die Pflicht ganz entfallen.
       
       Wie das genau geprüft werden soll, daran bastelt derzeit noch das
       Landwirtschaftsministerium in Hannover. Fest steht, dass es einen Theorie
       und Praxisteil geben wird. 35 Fragen sind dann zu beantworten, das geht
       auch online und wird um die 14 Euro kosten. Diese theoretische Prüfung muss
       der Tierliebhaber ablegen, bevor er einen Hund anschafft, den praktischen
       Teil dann innerhalb eines halben Jahres nach Anschaffung. Dies soll
       ermöglichen, dass der neue Besitzer und das Tier sich aneinander gewöhnen
       können. Wie teuer dieser Teil der Prüfung wird, ist noch unklar.
       
       Wer durchfallen sollte, muss sich nicht allzu viel Sorgen machen: Der Test
       ist beliebig oft wiederholbar. „Es gibt, glaube ich, niemanden, der den
       Anforderungen nicht gewachsen ist“, sagt Jochen Rissmann,
       Landesvorsitzender des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH).
       
       Niedersachsens Konzept ist bisher einzigartig in Deutschland. In anderen
       Bundesländern muss sich nur prüfen lassen, wer eine bestimmte Rasse kauft.
       In Frankreich, der Schweiz und Österreich gibt es schon seit Jahren einen
       Hundeführerschein, aber auch hier werden einzelne Rassen unterschieden.
       Dieses Vorgehen nennt Rissmann wissenschaftlichen Unsinn: Jeder Hund müsse
       gut erzogen werden, nicht nur diejenigen auf bestimmten Rasselisten. Dafür
       müsse der Halter aber auch über ein bestimmtes Wissen verfügen.
       
       „Auch der kleine Schoßhund kann zuschnappen – Probleme ergeben sich wegen
       der Haltung, nicht Rasse, deswegen überprüfen wir den Halter“, sagt auch
       Susanne Reimann vom Landwirtschaftsministerium. Sie glaubt nicht, dass sich
       wegen des neuen Gesetzes weniger Menschen einen Hund zulegen werden.
       Schließlich sei so eine Prüfung auch eine „Horizonterweiterung, da man
       dabei über seinen Hund etwas lernt“.
       
       Kritiker bemängeln die doppelte Registrierungspflicht und die zusätzlichen
       Gebühren: So muss ein Hund in Niedersachsen künftig nicht nur bei der
       Kommune angemeldet werden, die die Hundesteuer erhebt, sondern ab Juli eben
       auch in der neuen zentralen Datenbank.
       
       Bisher gibt es deutschlandweit keine offiziellen Zahlen und Statistiken zur
       Hundehaltung: Es ist unklar, wie viele Menschen einen Hund besitzen, oder
       auch an wie vielen Vorfällen welche Hunderassen beteiligt sind. Beißt
       irgendwo ein Hund zu, muss das nicht gemeldet werden, die Dunkelziffern
       sind hoch. In Niedersachsen könnte sich dies nun ändern.
       
       VDH-Sprecher Rissman allerdings zweifelt: „Sachlich und fachlich ist das
       zwar einwandfrei gemacht, aber es gelingt nicht einmal den Kommunen, jede
       Hundesteuer zu kassieren“, sagt er. „Der Verwaltungsaufwand ist einfach zu
       hoch.“ Immerhin kann er sich vorstellen, dass etwas erhöhte Hürden bei der
       Haltung eines Hundes dessen Wohl zugute kommen könnten.
       
       Die Einhaltung des neuen Hundegesetzes dürfte schwer zu überprüfen sein:
       Wer einen Hund anschaffen will, muss auch nach dem 1. Juli nicht
       nachweisen, dass er den „Führerschein“ gemacht hat. Ein Verkäufer muss
       nicht danach fragen. Auch wenn der neu ins Haus gekommene „beste Freund“
       angemeldet wird, muss der Halter seine Eignung nicht nachweisen. Erst, wenn
       es beispielsweise zu einem Beißvorfall gekommen ist, wird nach dem Nachweis
       und der Registrierung gefragt. Wer eines davon dann nicht vorzeigen kann,
       den erwarten Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
       
       13 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Janina Krupop
       
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